Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch schützen und die Aufarbeitung voranbringen. Zentral ist dabei das Amt des Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung: Es soll gesetzlich verankert – und damit verstetigt und aufgewertet werden. Der oder die Beauftragte soll künftig eine Berichtspflicht haben, also regelmäßig einen Lagebericht zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche abgeben.
Zudem sollen Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erfahren oder erfahren haben, „Unterstützung bei der individuellen Aufarbeitung“ erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der am Freitag im Bundestag in erster Lesung beraten wurde. Betroffene, heißt es darin weiter, „bekommen ausdrücklich Zugang zu Akten bei den nach Landesrecht zuständigen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (in der Regel das Jugendamt)“. Die grüne Familienstaatssekretärin Ekin Deligöz sagte, man dürfe im Kampf gegen Missbrauch nicht nachlassen.
Kerstin Claus setzte sich jahrelang vehement für die Neuregelung ein
Die Unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus, selbst Betroffene, hatte sich nachdrücklich für eine derartige Neuregelung eingesetzt. Bei ihrem Amtsantritt vor zwei Jahren bezeichnete sie es als essenziell, dass endlich gesetzliche Grundlagen für die Aufarbeitung geschaffen werden – wie es die Ampelparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten. In der Verantwortungsübernahme des Staates für dieses Thema sehe sie ein wichtiges Signal, aber auch „ein Eingeständnis dafür, dass das Wächteramt des Staates versagt“ habe, kritisierte sie damals.
Vehement forderte sie verstärkte Forschung ein – unter anderem als Grundlage für Aufklärungskampagnen. Das Amt des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ war 2010 eingerichtet worden, als Missbrauchsfälle im Bereich der katholischen Kirche sowie an der Odenwaldschule die Öffentlichkeit schockierten.
Wie wichtig es ist, dass das Thema per Gesetz eine höhere Priorität erhalten soll, verdeutlicht der Blick auf die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2023. Diese registrierte 16.291 Kinder zwischen sechs und 14 Jahren, die zu Missbrauchsopfern wurden; 2206 Kinder wurden noch jünger zum Opfer. Erst vor gut einer Woche hatte das Statistische Bundesamt mitgeteilt, dass die Zahl der Kindeswohlgefährdungen im vergangenen Jahr „einen neuen Höchststand erreicht“ habe. Bei mindestens 63.700 Kindern oder Jugendlichen hätten die Jugendämter Fälle von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt festgestellt. Dies seien rund 1400 Fälle mehr gewesen als 2022.
Freistaat Bayern soll mehr für Prävention und Aufarbeitung tun
Unzufrieden mit den Bemühungen um Prävention und Aufarbeitung des Freistaates Bayern zeigt sich unterdessen der Unabhängige Betroffenenbeirat in der katholischen Erzdiözese München und Freising: Er steht nach eigenen Angaben kurz vor der Einreichung einer Petition beim Bayerischen Landtag. Unter anderem fordern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner die Berufung einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission für die Bereiche Kirche, Sport oder Schule sowie einen „Bayerischen Betroffenenrat“. Es müsse, erklären sie, „entweder ein eigenes Bayerisches Aufarbeitungsgesetz erarbeitet oder bestehende Gesetze entsprechend angepasst und novelliert werden“.
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