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Frauke Brosius-Gersdorf: Ist die SPD-Kandidatin zu links für das Verfassungsgericht?

Bundesverfassungsgericht

Zu links fürs Verfassungsgericht? Die umstrittene Kandidatin

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    Frauke Brosius-Gersdorf soll neue Verfassungsrichterin werden.
    Frauke Brosius-Gersdorf soll neue Verfassungsrichterin werden. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Aus ihrer linken Meinung macht Frauke Brosius-Gersdorf keinen Hehl. Das geltende Abtreibungsrecht ist der Rechtsprofessorin aus Potsdam viel zu rigide - für sie ist die Würde des Menschen, wie sie selbst sagt, nicht schon im Mutterleib unantastbar, sondern erst nach der Geburt.  Das Grundgesetz würde sie gerne gendern, die AfD verbieten, und wenn eine  Rechtsreferendarin im Dienst ein Kopftuch trägt, hätte sie damit auch kein Problem. Für die 54-jährige ist ein Kopftuchverbot kein Gebot staatlicher Neutralität, sondern ein Eingriff in die Religionsfreiheit.

    Das Bundesverfassungsgericht sieht das zwar anders -  ob das auf Dauer so bleibt, könnte sich aber schon in den nächsten Tagen entscheiden. Droht am Ende gar ein Linksruck in Karlsruhe? An diesem Montag wird der zuständige Ausschuss des Bundestages Frauke Brosius-Gersdorf auf Vorschlag der SPD als Richterin für das Verfassungsgericht nominieren. Stimmt Ende der Woche auch der gesamte Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu, wäre der Weg an das höchste deutsche Gericht frei für sie. Nach der gängigen Karlsruher Karrierelogik würde die gebürtige Hamburgerin dort zuerst Vizepräsidentin und 2030 sogar Gerichtspräsidentin.

    In der Unionsfraktion grummelt es – wird aber wohl zustimmen

    Bisher haben die etablierten Parteien ihre Kandidaten für offene Richterstellen meist so ausgewählt, dass die anderen Fraktionen ohne größere Bauchschmerzen zustimmen konnten. Für acht Richter eines Senats galt ein fester Schlüssel: drei Posten besetzt die Union, drei die SPD, jeweils einen die Grünen und die FDP.  In der Union ist vielen Abgeordneten nun allerdings bei dem Gedanken nicht wohl, eine Frau mit zu wählen, die sie für eine linke Ideologin halten. Ein Mann mit Einfluss in der CDU jedenfalls hätte sich einen anderen Vorschlag von der SPD gewünscht. „In einer polarisierten Gesellschaft und einem polarisierten Parlament“, klagt er, „sollten Wahlvorschläge aus der Mitte nicht zu einer zusätzlichen Polarisierung beitragen.“  Um des Koalitionsfriedens willen aber hat die Spitze der Unionsfraktion die Kandidatur von Brosius-Gersdorf akzeptiert.

    Im Moment sind aus Altersgründen drei Stellen in Karlsruhe zu besetzen. Die SPD hat dafür neben Brosius-Gersdorf noch die Münchner Professorin Ann-Kathrin Kaufhold nominiert, die ihre Kritiker als „Klimasozialistin“ bezeichnen, die Union schickt den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner, ins Rennen – den Wunschkandidaten der Karlsruher Richter.  In der vergangenen Wahlperiode war ihr ursprünglicher Favorit, der als migrationskritisch geltende Bundesrichter Robert Seegmüller, noch am Veto der Grünen gescheitert. Kompliziert wird die Wahl, weil Union und SPD für die Zwei-Drittel-Mehrheit diesmal nicht nur Stimmen der Grünen, sondern auch aus der Linkspartei benötigen – ein Novum.  Die Linke reklamiert nach dem Ausscheiden der FDP sogar ein eigenes Vorschlagsrecht bei den nächsten Besetzungsrunden für sich.

    Dem Bundesverfassungsgericht gehören 16 Richter in zwei Senaten an. Diese werden abwechselnd von Bundestag und Bundesrat gewählt. Was lange eine Formsache wird, wird wegen der Personalie Brosius-Gersdorf nun allerdings zum Politikum. Ob tatsächlich alle Abgeordneten der Unionsfraktion für sie stimmen, ist unklar. „Frau Brosius-Gersdorf ist als Richterin am Bundesverfassungsgericht maximal ungeeignet und für jeden Demokraten unwählbar“, warnt etwa die Brandenburger CDU-Frau  Saskia Ludwig. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen, die sich auf Berichte aus  den Landes- und Arbeitsgruppen der Unionsfraktion beruft, sollen auch noch weitere Abgeordnete von CDU und CSU intern bereits angekündigt haben, sie nicht zu wählen.  Unklar ist auch, ob tatsächlich Abgeordnete der Linkspartei für den Kandidaten der Union stimmen.

    Brosius-Gersdorf plädierte in der Corona-Krise für eine allgemeine Impfpflicht

    Frauke Brosius-Gersdorf wurde einem größeren Publikum in der Corona-Krise bekannt, als sie für eine allgemeine Impfpflicht aussprach. Die verstoße nicht gegen das Grundgesetz, argumentierte sie. „Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht.“ Auch zur AfD hat sie eine klare Haltung: Deren Verbot, findet sie, wäre „ein ganz starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie.“ Kann sie da als Verfassungsrichterin noch unvoreingenommen über einen möglichen Verbotsantrag entscheiden? Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg jedenfalls ist skeptisch: „Wir brauchen in der Demokratie Menschen mit klaren Meinungen. Das fördert den demokratischen Diskurs. Aber solche Persönlichkeiten sind als Verfassungsrichter ungeeignet.“

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    XXX 7 Kommentare
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