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Isolationspflicht
19.01.2023

Freitesten aus der Corona-Isolation: Wann und wie geht es?

Wie lange muss man nach einem positiven Coronatest warten, bis man sich aus der Corona-Isolation freitesten kann?
Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

Die Regeln zur Corona-Isolation und zum Freitesten sind je nach Bundesland unterschiedlich. Wir geben einen Überblick auf die jeweils geltenden Bestimmungen.

Wer einen positiven Coronatest gemacht hat, egal ob PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, musste bis vor einigen Wochen in Isolation. Zum Jahreswechsel 2022 auf 2023 ist das jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wie lange besteht die Isolationspflicht - falls nötig - und wann kann man sich "freitesten"? Und ist dies noch kostenlos möglich? Um Verwirrung zu vermeiden, folgt hier ein Überblick.

Freitesten aus Corona-Isolation: Was empfiehlt das RKI?

In einem Schreiben des RKI vom Mai 2022 zur Corona-Isolation und dem Freitesten wird eine Isolation von mindestens fünf Tagen nach einem positiven Test empfohlen. Das Freitesten an Tag fünf mit einem Antigen-Schnelltest sollte nicht verpflichtend sein, es wird allerdings "dringend" dazu geraten. Sollte der Test beim Freitesten noch positiv sein, sollte die Isolation verlängert werden und ein neuer Test am nächsten Tag gemacht werden. Dabei wird nicht unterschieden zwischen Ungeimpften und Geimpften oder Geboosterten. Für Beschäftigte im Bereich Gesundheit und Pflege ist das Freitesten weiterhin verpflichtend.

Soweit die Empfehlung des RKI. Doch wie wird diese von den Ländern umgesetzt? So sieht es aktuell aus:

Freitesten ab sofort nicht mehr kostenlos

Wer sich aus der Corona-Isolation freitesten möchte, muss das ab sofort selbst bezahlen. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Grund dafür sind die Lockerungen der Isolations- und Quarantäne-Regeln in mehreren Bundesländern. Das Ministerium sieht daher keinen Anlass mehr, die Tests zum Beenden der Quarantäne aus den Bundesmitteln zu finanzieren. Bis zuletzt zahlte der Bund noch 6 Euro pro Test an die Test-Anbieter.

Kostenloser Corona-Test: Diese Ausnahmen gibt es

Doch gibt es auch bei der neuen Corona-Verordnung Ausnahmen. So darf sich medizinisches Personal weiterhin kostenfrei aus der Isolation freistesten.

Neben dem medizinischen Personal dürfen sich bis zum 28. Februar auch weitere Personen kostenlose Bürgertests durchführen. Denn in vielen Fällen brauchen Personen einen negativen Testnachweis. Laut dem Bundesgesundheitsministerium haben Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher folgender Einrichtungen Anspruch auf einen kostenlosen Test:

Lesen Sie dazu auch
  • Reha- und Pflegeeinrichtungen
  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen für ambulante Operationen
  • voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Entbindungseinrichtungen
  • Tageskliniken & Dialyseeinrichtungen

Dies gilt auch, wenn die Personen keine Symptome aufweisen. Weiterhin müssen sich diejenigen, die den kostenlosen Bürgertest in Anspruch nehmen wollen, ausweisen und einen Nachweis erbringen, dass sie in einer der Einrichtung leben oder diese besuchen.

Freitesten nach der Corona-Isolation: Diese Regelungen gelten in den Bundesländern

Einige Bundesländer haben die Isolationspflicht bereits beendet, andere haben es noch vor. Ein Überblick über die Regelungen in den Bundesländern.

Sechs Bundesländer verzichten gänzlich auf die Isolationspflicht. Stattdessen appelieren die Länder an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. So sollen sie bei einem positiven Test außer Haus gehen dürfen, aber dabei eine Maske tragen. In folgenden Bundesländern besteht keine Isolationspflicht mehr:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein

Auch weitere Bundesländer planen diesen Vorstoß. So soll die Isolationspflicht bei einem positiven Corona-Test in Berlin zum 16. Januar 2023 auslaufen. Auch Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen wollen die Regeln zum Monatsende lockern. Ab dem 1. Februar 2023 soll die Isolationspflicht in den Ländern fallen. Alle weiteren Bundesländer halten weiter an der Isolationspflicht fest, bei allen gilt jedoch: Es muss nicht mehr aus der Quarantäne freigetestet werden.

Freitesten nach der Corona-Isolation: Regelung in Brandenburg

In Brandenburg galt mal die gleiche Regelung wie in Baden-Württemberg und in Bayern, mittlerweile jedoch nicht mehr: Die Corona-Isolation dauert maximal zehn Tage, Freitesten ist nicht mehr nötig und wer am fünften Tag der Isolation seit 48 Stunden keine Symptome mehr hat, kann die Isolation beenden. Wer nach fünf Tagen noch Symptome hat, muss sich solange in Isolation begeben, bis er seit 48 Stunden keine Symptome mehr hat. Genauere Informationen auf der Seite des Landes Brandenburg.

Video: dpa

Freitesten nach der Corona-Isolation: Regelung in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern fährt einen strengeren Kurs in Sachen Corona-Maßnahmen. Die Isolation muss mindestens fünf Tage dauern und kann maximal 10 Tage betragen. Um die Isolation zu beenden, müssen 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegen. Ein Schnelltest vor Beendigung der Isolation wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Auch gegen die Abschaffung der Maskenpflicht im ÖPNV hat sich der Landtag im Dezember entschieden. Die Regelungen finden Sie auf der Seite des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Freitesten nach der Corona-Isolation: Regelung in NRW

Ende November gab es in Nordrhein-Westfalen eine Lockerung: Seitdem dauert die Corona-Isolation fünf Tage nach einem positiven Testergebnis und endet anschließend automatisch. Symptomfreiheit ist in diesem Bundesland nicht relevant. Die Details der Regelungen in NRW finden Sie auf der Seite des Landes Nordrhein-Westfalen.

Freitesten nach der Corona-Isolation: Regelung in Sachsen

Sachsen hält sich an die weit verbreitete Regelung der 48-Stunden-Symptomfreiheit. Wer nach fünf Tagen Isolation in Folge eines positiven Corona-Tests keine Symptome mehr aufzeigt (oder nie hatte), kann die Isolation verlassen. Ein negativer Test ist dabei nicht nötig. Wer noch Symptome hat, soll seine Isolation verlängern, bis er seit 48 Stunden symptomfrei ist. Nach zehn Tagen endet sie automatisch, egal ob Symptome noch vorhanden sind oder nicht. Die Details erfahren Sie auf der Seite Sachsens.

Freitesten nach der Corona-Isolation: Regelung in Thüringen

In Thüringen gilt, dass die Isolation frühestens nach fünf Tagen nach dem positiven Testergebnis verlassen werden darf, sofern man seit 48 Stunden keine Symptome mehr hat. Andernfalls muss die Isolation verlängert werden, maximal auf zehn Tage. Ein Freitesten ist nicht mehr nötig. Auch eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ist weiter gegeben. Die genauen Regelungen finden Sie auf der Seite Thüringens.

Freitesten nach der Corona-Isolation: Andere Regeln für Beschäftigte im Bereich Gesundheit und Pflege

In allen 16 Bundesländern gelten Ausnahmeregelungen für Beschäftigte im Bereich Gesundheit und Pflege, meistens orientiert an den Empfehlungen des RKI. Die genauen Regeln finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Landesgesundheitsministerien.

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