Die Grünen – so scheint es – haben von der Bild-Zeitung gelernt. Als die 2023 zusammen mit Union und der FDP Sturm lief gegen die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), war bald nur noch die Rede von „Habecks Heizhammer“. Der Dreh funktionierte, die Erregung war groß und das Vorhaben beschädigt.
Dieses Mal ist es die Union, die das Gebäudeenergiegesetz reformieren will. Und die Grünen, jetzt in der Opposition, versuchen sich an ihrem eigenen Kompositum: Sie sprechen demonstrativ vom „Teurer-Heizen-Gesetz“. Da fehlt vielleicht noch etwas boulevardeske Zuspitzung. Eingängiger als Gebäudemodernisierungsgesetz ist es aber allemal. Und so formiert sich Widerstand gegen die GEG-Reform – auf der Straße, im Parlament und vielleicht auch vor Gericht.
Widerstand gegen das Heizungsgesetz: auf der Straße, im Parlament und vor Gericht?
Am Dienstag demonstrierten Klimaschützer, Politiker und Sozialverbände vor dem Kanzleramt. Carla Reemtsma, Sprecherin von Fridays for Future, kündigte angesichts des Gesetzesvorhabens eine Protestwelle an. Die Bewegung sei zurück „aus dem Winterschlaf“. Und Katja Kipping, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, rief Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) dazu auf, sich gegen die GEG-Reform zu stellen.
Schneider selbst – obwohl gar nicht federführend für das Gesetz verantwortlich – musste sich am Mittwoch im Bundestag verantworten. Die Grünen-Abgeordnete Julia Verlinden grillte den Minister in der Regierungsbefragung und wollte wissen, man beachte hier die Wortwahl: Wie Schneider verhindern wolle, dass das „Teurer-Heizen-Gesetz“ dafür sorgt, dass die deutschen Klimaziele unerreichbar werden. Schneider berief sich darauf, dass man CO₂-sparende Heizungssysteme weiter voranbringen und die Regierung den Zuschuss zur Wärmepumpe beispielsweise bis 2029 fortsetzen wolle.
Klimaziele und Heizungsgesetz: In den kommenden Wochen bekommt das Thema weitere Relevanz
Nicht ganz so optimistisch klingen offenbar manche von Schneiders Mitarbeitern. Am Vormittag, kurz bevor der Minister vor dem Plenum Rede und Antwort stehen musste, berichtete Carsten Träger (SPD), parlamentarischer Staatssekretär des Ministeriums, im Umweltausschuss des Bundestags über das Vorhaben. Träger soll laut Opposition erklärt haben, er halte es für „fraglich“, ob man mit dem Gesetz die Klimaziele erreiche. So schildern es Teilnehmer der Sitzung unserer Redaktion. Außerdem erwarte Träger schon auf der ersten Stufe der sogenannten Biotreppe, die 2029 greifen soll, Beschaffungsprobleme beim Biogas.
Der Mechanismus ist die zentrale Neuerung des Gesetzes. Die Idee: Ab 2029 müssen neu eingebaute Heizungen mit zehn Prozent Biogas betrieben werden. In den Folgejahren soll der Anteil aufwachsen. Die Bundesregierung, so der Eindruck bei manchen Ausschussmitgliedern, zweifelt an ihrem eigenen Gesetz. „Insgesamt war es nicht gerade ein ermutigender Bericht der Bundesregierung“, so ein Oppositionsmitglied. Das Ministerium erklärte auf Anfrage: „Aussagen, die in nicht-öffentlichen Sitzungen getroffen wurden, können wir nicht kommentieren.“
In den kommenden Wochen bekommt das Thema weitere Relevanz: Das Umweltministerium muss in drei Wochen ein Klimaschutzprogramm vorlegen, mit dem dargelegt wird, wie die Klimaziele 2030, 2040 und 2045 erreicht werden sollen. Das hat auch eine juristische Dimension. „Klar ist: Die Umsetzung der Eckpunkte wird es nahezu unmöglich machen, die Klimaziele zu erreichen“, sagte die Grünen-Abgeordnete Julia Verlinden unserer Redaktion. Sie warnt: „In der Vergangenheit waren Klagen von Umweltverbänden gegen unzureichende Klimaschutzprogramme erfolgreich.“ Die deutsche Umwelthilfe kündigte im Gespräch mit unserer Redaktion schonmal an: „Wir ziehen eine Klage in Betracht. Eine abschließende rechtliche Prüfung ist jedoch erst nach Vorlage der Eckpunkte im Gesetzestext möglich.“
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