Eigentlich wollte die Bundesregierung am Mittwoch die Anpassung der Krankenhausreform beschließen. Das Thema wurde aber kurzfristig von der Kabinettsagenda genommen. Es gebe noch Abstimmungsbedarf, hieß es von der Bundesregierung. Zu den Gründen gibt man sich aber schmallippig. Es komme immer wieder vor, „dass man avisierte Zeitpunkte nicht ganz erreicht, weil es noch kleineren Beratungsbedarf gibt“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille am Mittwoch. „Das ist bei diesem Thema der Fall.“ Es sei jedoch „nichts Gravierendes“.
Die Krankenhausreform wurde von der Ampel-Koalition beschlossen und war ein zentrales Vorhaben des damaligen Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Mit der nun geplanten Anpassung will dessen Nachfolgerin Nina Warken (CDU) Teile der Reform entschärfen. Das könnte ein Grund sein, warum die Anpassung vorerst nicht beschlossen wurde, ist aus Unionskreisen zu vernehmen. Die SPD stelle sich gegen eine Verwässerung der von ihr einmal beschlossenen Reform, heißt es. „Obwohl das natürlich im Koalitionsvertrag genau definiert ist.“
Eine weitere Vermutung in der Union: Die SPD könnte blockieren, weil die CDU versuche, den Klinik-Atlas einzustellen oder zumindest dessen Einstellung zu prüfen. Auch das war ein Projekt des SPD-Gesundheitsministers Karl Lauterbach. Zudem gab es von Seiten der Länder zuletzt noch Abstimmungsbedarf. Dabei geht es konkret um die Definition der Fachkrankenhäuser im Gesetzentwurf.
Worum es bei der Krankenhausreform geht
Kern der Reform ist die Bündelung von Krankenhäusern nach Leistungsgruppen. Kliniken sollen sich stärker spezialisieren. Dafür müssen sie entsprechende Qualitätskriterien erfüllen. Dazu zählen in erster Linie technische Voraussetzungen, also beispielsweise bestimmte Geräte, die für die Behandlung vorgehalten werden müssen. Oder auch eine eindeutig definierte Anzahl an entsprechend ausgebildeten Ärzten.
Davon hatte sich Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine bessere Gesundheitsversorgung versprochen. Gleichzeitig – so die Hauptkritik an der Reform – könnten dadurch Kliniken schließen, der Weg ins Krankenhaus für Patienten länger werden. Mit dieser Begründung hatte die Union in den Koalitionsverhandlungen auf eine Aufweichung gepocht und sich durchgesetzt.
Kern des aktuellen Entwurfes zur Anpassung der Krankenhausreform von Gesundheitsministerin Nina Warken ist es, die Qualitätskriterien für die Kliniken weniger streng auszulegen. Dafür räumt der Bund den Ländern die Möglichkeit ein, weitreichende Ausnahmen festzulegen. So könnten künftig beispielsweise auch Kliniken Leistungen anbieten, welche die Standards der ursprünglichen Reform nicht erfüllen. Das könnte vor allem kleinen Krankenhäusern in ländlichen Regionen helfen, so die Idee.
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