Bevor Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte, an welchen Stellen sie die Reform ihres Vorgängers Karl Lauterbach (SPD) nun rückabwickeln wird, lobte sie dessen Gesetz erst einmal – wenn auch ohne seinen Namen zu nennen. „Die vorhandenen Strukturen sind reformbedürftig, da besteht nach wie vor kein Zweifel daran“, sagte sie. Kurz zuvor hatte das Kabinett die im Koalitionsvertrag vereinbarten Anpassungen der Krankenhausreform beschlossen. „Wir brauchen mehr Spezialisierung, eine Bündelung von Kapazitäten und auch einen zielgerichteten Personaleinsatz und mehr Ambulantisierung“, sagte sie. „Deshalb bleiben auch die ursprünglichen grundsätzlichen Ziele der Krankenhausreform durch das Anpassungsgesetz unverändert.“
Seit 2025 ist die Krankenhausreform der Ampelregierung in Kraft. Die Idee: Kliniken sollten sich stärker spezialisieren – also vor allem solche Behandlungen durchführen, für die sie besonders gut ausgerüstet sind, beispielsweise für eine Hüft-OP. Dafür wurden die Krankenhäuser nach Leistungsgruppen gebündelt und müssen entsprechende Qualitätskriterien erfüllen. Sie sollen also bestimmte Geräte und Personal vorhalten.
Mit den Anpassungen soll der Druck vor allem auf kleine Kliniken im ländlichen Raum abgemildert werden
Dadurch versprach sich Lauterbach eine bessere Versorgung der Patienten, weniger Behandlungsfehler und niedrigere Kosten. Kritik kam vor allem von den Bundesländern und der Union. Sie fürchteten, durch die stärkere Spezialisierung würden kleinere Kliniken nur noch wenige Eingriffe anbieten oder ganz schließen. Gerade auf dem Land könnten sich die Anfahrtszeiten verlängern. Was also bedeutet die jetzt beschlossene Reform der Reform für Patienten?
Mit den Anpassungen soll der Druck vor allem auf kleine Kliniken im ländlichen Raum abgemildert werden. Die Anpassungen sehen Kooperationen zwischen Kliniken vor und räumen den Ländern mehr Spielraum bei den Qualitätskriterien ein. Statt 65 Leistungsgruppen gibt es nur noch 61. Außerdem sollen die Kliniken mehr Zeit bekommen, sich an die Kriterien anzupassen.
Eingesetzt dafür hatte sich die Union. Die SPD hatte die Reform der Reform, die eigentlich schon Anfang September beschlossen werden sollte, zunächst blockiert, wie aus Kreisen der Union zu hören war.
Für die Patienten ändert sich erst einmal wenig. Die Umsetzung beginnt gerade erst, durch die Fristverschiebung wird sie vollständig erst 2030 gänzlich greifen, sagte Warken. Klar aber ist: Die Zahl der Krankenhäuser wird sinken. Ohnehin schließen bereits viele Kliniken.
Gab es 2023 laut Statistischem Bundesamt noch 1870 Krankenhäuser und 477.000 Krankenhausbetten, waren es 2024 1841 Kliniken und 473.000 Betten. Zum Vergleich: Anfang der 90er Jahre existierten noch fast 2500 Kliniken. Dieser Trend dürfte sich – trotz der jetzt beschlossenen Anpassungen – noch beschleunigen. Konkrete Zahlen will das Gesundheitsministerium nicht nennen. Karl Lauterbach aber sagte mal: „Wenn es am Ende 20 Prozent Krankenhäuser weniger gibt, diese aber bessere Versorgung bieten, dann ist das aus meiner Sicht richtig.“ Für Patienten heißt das im Zweifel längere Anfahrtswege.
Die Krankenkassen halten die Reform grundsätzlich für richtig
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte im Gespräch mit unserer Redaktion, dass einheitliche Bestimmungen zur Erreichbarkeit der Krankenhäuser „über Bord geworfen“ wurden. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnt: „In vielen Regionen wird es Kliniken schwerfallen, die bedarfsnotwendige Krankenhausversorgung sicherzustellen, selbst wenn sie von den Ländern dazu beauftragt werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, unserer Redaktion. „Patientinnen und Patienten werden sich deshalb in den kommenden Jahren mit Wartelisten, Klinikschließungen und eingeschränkten Leistungen konfrontiert sehen.“
Ähnlich reagieren die Linken. „Die Sorgen der Menschen vor längeren Anfahrtswegen ins Krankenhaus sind durchaus berechtigt, denn Gesundheitsministerin Warken hat Klinikschließungen angekündigt“, sagte Stella Merendino, Gesundheitsexpertin der Linken, unserer Redaktion. Die Anpassungen „reichen bei Weitem nicht aus, um eine gute Versorgung auf dem Land zu sichern“, sagte sie.
Die Krankenkassen dagegen halten die Reform grundsätzlich für richtig. Kritisieren aber die Aufweichung durch die neue Bundesregierung. Es brauche verbindliche Qualitätsstandards, „um die Patientensicherheit in ganz Deutschland zu gewährleisten“. Lob für die Bundesregierung kommt dagegen aus Bayern: „Dies ist ein guter Tag für die Krankenhäuser“, sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). „Jetzt gibt es mehr Planungssicherheit für die Kliniken – und das war überfällig.“
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