Prinzip der Freiwilligkeit, Rückkehr zur Wehrpflicht oder ein kombiniertes System mit dem Element Losverfahren – an Konzepten, die deutsche Bundeswehr personell zu stärken, herrscht kein Mangel. Nach dem Koalitionskrach jedoch steht in den Sternen, wie die ehrgeizigen Ziele erreicht werden sollen.
Fest steht: Wie auch immer die Lösung aussieht, am Thema Wehrgerechtigkeit kommt auch in Zukunft keiner vorbei. Anders ausgedrückt: Wehrgerechtigkeit ist ein verfassungsrechtliches Gebot, das besagt, dass die Pflicht zum Wehrdienst gleichmäßig auf alle wehrfähigen Männer aufgeteilt werden muss. Ist sie nicht hergestellt, kann eine wie auch immer geartete Regelung durch eine Klage ausgehebelt werden. Ein entscheidendes Element, um Wehrgerechtigkeit sicherzustellen, war über Jahrzehnte die Verpflichtung für junge Männer, die sich gegen den Dienst an der Waffe entschieden, einen Ersatzdienst zu leisten.
In den 2000er Jahren war der Bedarf an Rekruten überschaubar
Doch diese Konstruktion geriet in den 2000er Jahren in Schieflage: Der Wehr- und Ersatzdienst wurde 2011 nicht zuletzt ausgesetzt, weil nur noch ein kleiner Teil der jungen Männer eines Jahrgangs tatsächlich eingezogen wurde. Wehrgerechtigkeit ist aber nur dann erfüllt, wenn die Zahl derjenigen, die tatsächlich in die Kasernen einrücken, der Anzahl der Männer, die nach dem Wehrpflichtgesetz für den Wehrdienst zur Verfügung stehen, zumindest nahekommt. Nach der Wiedervereinigung und dem Ende des Kalten Krieges hatten die schrumpfenden Streitkräfte einen stetig sinkenden Bedarf an Rekruten. Heute sind die Vorzeichen mit Blick auf den russischen Krieg gegen die Ukraine und die wachsende Bedrohung durch Moskau völlig anders.
Erklärtes Ziel ist es, eine stehende Truppe mit rund 260.000 Männern und Frauen aufzubauen und weitere 200.000 Reservisten in der Hinterhand zu haben. Aktuell gibt es rund 183.000 aktive Soldaten und rund 50.000 beorderte Reservisten, also Reservisten, die auf einem bestimmten Dienstposten eingeplant sind. Die Schwierigkeit für die Politik wird nun sein, eine Lösung zu finden, die ermöglicht, diese ehrgeizige Vorgabe zu erfüllen, gleichzeitig aber darauf zu achten, dass das Konzept gerichtsfest ist – ganz egal, ob eine generelle Verpflichtung oder Freiwilligkeit die Grundlage bilden.
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