Die Kritiker des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes durften sich am Montag bestätigt fühlen. Eigentlich müsste man schreiben: „Wieder einmal bestätigt fühlen“, aber dazu später mehr. „Union und SPD verfehlen das Klimaziel 2030. Das ist die Konsequenz von schwarz-roter Politik“, sagt der energiepolitische Sprecher der Grünen und ehemalige Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Michael Kellner, unserer Redaktion. „Die Rückschritte beim neuen Heizungsgesetz sind noch nicht mal eingerechnet.“
Was ist passiert? Der Expertenrat für Klimafragen stellte sich gegen die Bundesregierung und erklärte, Deutschland werde mit den bisherigen Anstrengungen das Klimaziel für 2030 verfehlen. Das Gutachten könnte Folgen für Union und SPD haben. Sollten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im kommenden Jahr wieder zum Ergebnis kommen, die Bundesregierung unternehme zu wenig für den Klimaschutz, wäre die gezwungen, ihr Klimaschutzprogramm zu überarbeiten.
Grüne fordern: „Das Wichtigste wäre jetzt, den Entwurf zum neuen Heizungsgesetz zurückzuziehen“
Das Fazit der Forscher: „Insbesondere in den Sektoren Energiewirtschaft und Gebäude müssten die Annahmen, die den Berechnungen zugrunde liegen, aktualisiert werden.“ In beiden Bereichen dürften die tatsächlichen Emissionen höher ausfallen als ausgewiesen. Im Zuge dessen äußerten die Forscher auch Kritik am neuen Heizgesetz.
Das ist in den Berechnungen in der Tat noch nicht enthalten, was eher eine schlechte Nachricht für Union und SPD sein dürfte. Die Bundesregierung betont zwar regelmäßig, mit dem neuen Gesetz werde Klimaschutz „wieder Spaß machen“ und die Emissionen würden entsprechend zurückgehen. Das Beratergremium teilt diese Einschätzung aber nicht.
Man schätze die Wahrscheinlichkeit als „sehr hoch“ ein, „dass es dann auch zu mehr Emissionen kommt“, erklärten die Forscher. Das bisherige Gesetz sei eines der zentralen Instrumente, um die Emissionen im Bereich Bauen und Wohnen zu senken – bis 2030 liege der Effekt durch die Regelung bei 30 Prozent weniger Ausstoß im Bausektor. Ab 2040 sogar bei mehr als 50 Prozent. Heißt übersetzt: Wenn das neue Gesetz erst einmal wirksam ist, wird es noch schwieriger, die Klimaziele einzuhalten. Union und SPD wären umso mehr gezwungen, einzulenken.
Von Seiten der Bundesregierung verweist man darauf, dass beschlossene Maßnahmen nun zügig umgesetzt werden müssten, um bis zum kommenden Jahr wieder auf Kurs zu kommen. Außerdem erhofft man sich einen dämpfenden Effekt auf die Emissionen durch die Energiekrise infolge des Kriegs im Nahen Osten. „Meine Vermutung ist, dass die Tragweite erheblich sein wird. Weltweit orientieren sich Menschen und Märkte um und suchen erneuerbare Antworten auf die fossile Krise“, erklärte Bundesumweltminister Carsten Schneider am Montag.
Anders sieht man das in der Opposition. „Union und SPD sind fußlahm beim Klimaschutz unterwegs“, sagt der Grünen-Politiker Kellner. „Das Wichtigste wäre jetzt, den Entwurf zum neuen Heizungsgesetz zurückzuziehen. Statt fossile Energien zu umarmen, sollten wir so schnell wie möglich aus Öl und Gas flüchten.“
Das Gutachten fällt in eine Zeit, in der die Zweifel am Gebäudemodernisierungsgesetz ohnehin wachsen
Verbände laufen sich indes schon warm für Klagen. „Wir bereiten derzeit alles Erforderliche vor, sollte das Gebäudemodernisierungsgesetz so kommen, wie es sich bislang abzeichnet“, erklärt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf Anfrage unserer Redaktion. Man könne die Beratungen im Bundestag noch abwarten, sei dann aber bereit, „wenn der Rechtsweg tatsächlich bestritten werden muss“. Die DUH hatte in der Vergangenheit erfolgreich mehr Klimaschutz vor Gericht eingeklagt.
Das Gutachten fällt in eine Zeit, in der die Zweifel am Gebäudemodernisierungsgesetz ohnehin wachsen. Und das nicht nur bei der Opposition. Zuletzt übte der Normenkontrollrat, auch ein Beratergremium der Bundesregierung, scharfe Kritik an den für Verbraucher komplizierten Regeln. Und in der CDU-nahen Klima-Union geht man davon aus, dass das Gesetz vor Gericht keinen Bestand hätte. Die Klima-Union muss es wissen: Ihr Vorsitzender, Thomas Heilmann, bremste einst erfolgreich Robert Habecks Novellierung vor Gericht. Ein Ansatzpunkt für eine Klage: der erlaubte Weiterbetrieb von fossilen Heizungen über das Jahr 2045 hinaus. Jenem Datum also, ab dem Deutschland eigentlich klimaneutral sein soll. Mit der Änderung könnte eine fossile Heizung, wenn sie nur immer wieder repariert wird, auf unbestimmte Zeit weiter betrieben werden. Auch die Regeln der „Bio-Treppe“ könnte man dann wohl umgehen, die nur für neu eingebaute Heizungen gilt. Dass das Gesetz scheitert, gilt in Berlin zumindest nicht mehr als völlig unwahrscheinlich.
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