Um das Milliardenloch im Bundeshaushalt zu füllen, hat Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgeschlagen, vermögende Menschen höher zu besteuern. Der Koalitionspartner CSU hielt sofort dagegen. Ausgang unklar. Was bleibt, ist die Diskussion darüber, mit welchen steuerlichen Maßnahmen der Staat den Haushalt entlasten und zugleich mehr Wachstum generieren könnte. Stellschrauben gibt es eine Menge. Eine der effektivsten wäre die Abschaffung des Ehegattensplittings. Doch auch hier gilt: heftig umstritten. Was es bringen würde und was sonst noch denkbar ist, erklärt ein Steuerexperte.
Zum Stand der Dinge: In Deutschland können verheiratete Paare eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Wie viel Einkommensteuer sie zahlen müssen, wird anhand des sogenannten Splitting-Verfahrens berechnet: Die Einkünfte werden addiert, fiktiv geteilt und hälftig auf die beiden Ehepartner verteilt. Der Steuersatz für dieses „halbe Gesamteinkommen“ wird dann auf das tatsächliche Einkommen angewandt. Die Folge: Der höher verdienende Partner zahlt weniger Steuern, der weniger verdienende mehr. Das Ehepaar als Ganzes profitiert jedoch vom Splitting, insbesondere dann, wenn die Ehepartner sehr unterschiedlich verdienen: 2024 lag der maximale Splittingvorteil bei 18.935 Euro.
Das Ehegattensplitting hält vor allem Frauen vom Arbeitsmarkt fern
„Wenn man vom Ehegattensplitting zu einer Individualbesteuerung übergehen würde, hätte man tatsächlich ein beträchtliches steuerliches Mehrkaufkommen“, sagt Steuerexperte Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Und es gäbe noch einen zweiten Effekt, der vor allem mit Blick auf den Fachkräftemangel hilfreich wäre. Experten gehen davon aus, dass mit der Abschaffung des Ehegattensplittings mehr Menschen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ihre Arbeitsstunden erhöhen würden. Denn Erkenntnisse aus der Wirtschaftsforschung belegen: Die bisherige Praxis hält vor allem Frauen vom Arbeitsmarkt fern, weil sie beim Splitting oft diejenigen mit der schlechteren Steuerklasse sind und es sich deshalb finanziell kaum lohnt, mehr zu arbeiten.
Berechnungen der Industrie- und Handelskammer und des Münchner Ifo-Instituts zufolge könnte die Abschaffung des Ehegattensplittings die Beschäftigung um 200.000 Vollzeitkräfte heben. „Dagegen bringt die steuerliche Begünstigung bei der Aktiv-Rente oder den Überstundenzuschlägen nur ein paar zehntausende Beschäftigte“, sagt Bach. Aus rechtlichen und praktischen Gründen ist eine vollständige Abschaffung des Splittings allerdings unrealistisch. Außerdem würde sich ein echter Effekt erst über Jahrzehnte aufbauen, da für bestehende Ehen ein Bestandsschutz gelten müsste.
Auch politisch ist die Sache extrem heikel: Eine Abschaffung des Ehegattensplittings käme einer Steuererhöhung für verheiratete Paare gleich, auch wenn sich diese „gesamtwirtschaftlich kompensieren“ ließe, „indem man die Steuersätze generell senkt oder das Geld in Form von höheren Kinderleistungen zurückgibt“, wie Bach erklärt.
Aus der Ampel-Zeit liegt noch eine Steuerreform in der Schublade
Was also tun? Aus der Ampel-Zeit liegt noch ein Gesetzentwurf vor: Die Steuerklassen 3 und 5, in denen Ehepartner standardmäßig veranlagt werden, sollten abgeschafft und durch das bereits bestehende Faktorverfahren in Steuerklasse 4 ersetzt werden. Das Splitting bliebe dadurch erhalten, die Lohnsteuerbelastung würde aber gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner aufgeteilt werden, hieß es darin.
Mit dem Aus der Ampel wurde die Steuerklassenreform allerdings verworfen. Dabei hätte sie durchaus positive Arbeitsanreize setzen können, sagt Steuerexperte Bach: „Natürlich sind die Effekte da nicht so groß, weil bei der Veranlagung weiterhin das Ehegattensplitting gilt. Aber es stärkt die Verhandlungsposition des Partners, der weniger verdient – also meist der Frauen – und reduziert seine faktische Grenzbelastung, auch wenn sie hinterher ausgeglichen wird.“ Dem Ifo-Institut zufolge könnte allein die Abschaffung der bisherigen Steuerklassenkombination 3/5 für einen Beschäftigungszuwachs von 67.000 Stellen, sogenannten Vollzeitäquivalenten, sorgen.
„Das Gesetz liegt nahezu fertig im Finanzministerium in der Schublade“, sagt Sascha Müller, Obmann der Grünen im Finanzausschuss des Bundestags, auf Anfrage. „Die Reform bei den Steuerklassen wäre jeden Monat im Geldbeutel direkt spürbar. Das hat hohe Anreizwirkungen, ohne dass Paare unterm Strich mehr Steuern zahlen müssen.“ Der finanzpolitische Sprecher der Union, Fritz Güntzler, will die Schublade aber nicht mehr öffnen: „Die Frage, wie Eheleute ihre Erwerbs- und Sorgearbeit aufteilen, bedarf keiner Einmischung des Staates.“ Um stärkere Arbeitsanreize zu schaffen, wolle die Union auf weitere steuerliche Maßnahmen setzen, etwa steuerfreie Zuschläge für Mehrarbeit. Lars Klingbeil wird die Debatte aufmerksam verfolgen.
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