Welche Heizungen dürfen künftig eingebaut werden, wann müssen alte Öl- und Gas-Brenner raus und wie viel Geld gibt es vom Staat etwa für eine Wärmepumpe? Das scheint wieder völlig offen, nachdem in der Bundesregierung der Streit um die vereinbarte Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) neu aufgeflammt ist. Die Fachleute, die diese Fragen täglich von entnervten Hausbesitzern gestellt bekommen, fordern deshalb endlich sichere Antworten. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, sagte unserer Redaktion: „Das Handwerk braucht Klarheit in
der Wärmepolitik.“ Die Hängepartie lähme Betriebe und verunsichere die Kundschaft. „Wer heute plant, saniert oder investiert, muss wissen, welche Regeln morgen gelten“, sagte er.
Schneider gegen Söder: Wer setzt sich beim Streit um das Heizungsgesetz durch?
Was die Handwerker so in Rage bringt: Ob das umstrittene „Heizungsgesetz“ nun „abgeschafft“ wird, wie es im Koalitionsvertrag heißt, oder lediglich kosmetische Änderungen verpasst bekommt, darüber gibt es bei den Regierungspartnern Union und SPD offenbar noch immer sehr unterschiedliche Vorstellungen. Auf der einen Seite betonte Carsten Schneider, der sozialdemokratische Bundesumweltminister, dass das Gesetz aus der Feder des früheren grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck „im Grundsatz“ unangetastet bleiben solle. „Sie können bis zu 70 Prozent Zuschuss bekommen, wenn Sie über wenig Einkommen verfügen, und das werden wir auch beibehalten“, versprach er in der ARD.
Ganz anders dagegen klingt Markus Söder. Der CSU-Chef beharrte im ZDF auf dem Grundsatz „Das Heizungsgesetz wird abgeschafft.“ Er sprach von einer „völligen Übersubventionierung“, die massiv abgebaut werden müsse. Natürlich werde es weiterhin Wärmepumpen geben, das sei auch „eine gute Idee“. Allerdings sei die Umsetzung durch Habeck „überragend überdimensioniert finanziert und subventioniert“.
Ohne Reform wird das GEG 2026 „scharfgestellt“
Das GEG, ambitioniertes wie umstrittenes Klimaschutzprojekt der gescheiterten Ampel-Regierung, gilt seit Anfang 2024. Es sieht den schrittweisen, staatlich geförderten Austausch von Öl- und Gasheizungen vor. Ohne Reform würde das Regelwerk im Juli 2026 „scharfgestellt“, zumindest in größeren Städten. Diese müssen bis dahin eine Wärmeplanung vorgelegt haben. Neue Öl- oder Gasheizungen dürften dann nicht mehr eingebaut werden. Bestehende Anlagen müssten nach spätestens 30 Jahren ausgetauscht werden - sonst drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro. Erlaubt wären künftig nur noch Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Neben Wärmepumpen oder dem Anschluss an Wärmenetze – wo vorhanden – fallen darunter etwa Solarthermie, Direktstrom oder Holzpellets. Im ersten Halbjahr 2025 wurden erstmals mehr neue Wärmepumpen als Gasheizungen verbaut. Die Heizungsbranche erwartet einen Absatz von rund 250 000 Wärmepumpen in diesem Jahr – doch das ist lediglich die Hälfte des von der Politik angestrebten Ziels.
GEG-Reform: Offener und flexibler soll es werden
Laut Bundesregierung gibt es noch nicht einmal ein Eckpunktepapier zur GEG-Reform. Eine Sprecherin von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb um Geduld: Das Haus arbeite „mit Hochdruck“ daran, das Gesetz „offener und flexibler“ zu gestalten. Aus dem Umweltressort hieß es: „So unterschiedlich sind die Positionen gar nicht.“ Handwerker-Chef Schwannecke drängte die Koalitionäre zur Eile: „Statt neuer Debatten braucht es ein verlässliches Fundament, das auf klaren und umsetzbaren Vorgaben gründet, eine verlässliche Förderkulisse bietet und einfache Verfahren garantiert.“ Sonst, so Schwannecke weiter, „ist die Wärmewende ernsthaft in Gefahr“.
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