Die unschönen Auswirkungen einer stabilen Energieversorgung sind unter anderem an der Nordseeküste zu sehen. Zwei große schwimmende Flüssiggas-Terminals verschandeln die Küstensilhouette, ein Sandstrand und ein Campingplatz mussten weichen. Auf Borkum wehren sich Einwohnerinnen und Einwohner gegen die Erschließung eines Gasfeldes vor ihrer Nordseeinsel. Nicht nur der Norden, auch der Süden ist betroffen. Die Grünen wollen die Regierung deshalb daran hindern, bei der Versorgung mit fossilen Energieträgern weiter Gas zu geben. Sie haben einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der das Ende aller Gasbohrungen in Deutschland zum Ziel hat.
Konkret fordert die Grünen-Fraktion die schwarz-rote Bundesregierung dazu auf, keine neuen Bohrungen nach fossilen Energieträgern wie Öl und Gas mehr zu genehmigen und vorhandene Bohrungen „schnellstmöglich“ zu beenden. Die klimapolitische Sprecherin Lisa Badum kritisierte: „In den letzten Wochen folgt ein Extremwettereignis dem nächsten. In dieser Lage will Friedrich Merz nun in Norddeutschland und auch am bayerischen Ammersee nach fossilem Gas bohren. Das ist wie Feuerlöschen mit Brandbeschleuniger.“
Tief in die Erde
In Reichling, zwischen Ammersee und Lech, sollen in der Tiefe Gasvorräte liegen, die angeblich bis zu 40.000 Haushalte versorgen können. Die Anwohner fürchten die Folgen einer Gasförderung, der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) stellte bereits klar, dass ihm als Landesminister die Hände gebunden seien. Maßgebend sei das Bundesberggesetz, er habe keine Möglichkeit, „Energieunternehmen die Aufsuchungsgenehmigung zu verweigern, sofern alle bundesgesetzlichen Vorgaben erfüllt sind“.
Das „BBergG“ ist in der Grundfassung 45 Jahre alt, es bildet auch die Basis für die Entscheidung, ob Gas vor Borkum gefördert wird. Das zuständige niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie genehmigte sogenannte Richtbohrungen sowie eine Förderung von Erdgas. Der niedersächsische Umweltminister Christian Meyer (Grüne) sprach von einer „politischen Entscheidung“ und kritisierte: „Das Bundesbergrecht berücksichtigt Klima- und Umweltziele immer noch nicht ausreichend und muss vom Bund dringend reformiert werden, wie wir es im niedersächsischen Koalitionsvertrag vereinbart haben.“ Die Grünen im Bund greifen das mit ihrem Antrag auf.
Reiche sieht Länder in der Pflicht
Das Bundeswirtschaftsministerium betrachtet die Sache von der anderen Seite. „Die Genehmigungsvorgaben liegen bei den Ländern“, sagte eine Sprecherin von Ministerin Katherina Reiche (CDU). Die Länder müssten „letztendlich entscheiden, ob Gas gefördert werden kann“.
Derweil brachte das Bundeskabinett ein Unitarisierungsabkommen mit den Niederlanden auf den Weg. Das Abkommen regelt die Erschließung grenzüberschreitender Gasfelder: Der niederländische Energiekonzern One-Dyas will auf niederländischem Hoheitsgebiet eine Gasförderplattform installieren. Die Bohrungen reichen unter dem Meeresboden in deutsches Hoheitsgebiet hinein, Deutschland bekommt einen Anteil vom Gas.
Die Bundesregierung setzt damit „eine Vorgabe des Koalitionsvertrags um, wonach die Potenziale konventioneller Gasförderung in Deutschland genutzt werden sollen“. Es gehe darum, erklärte Vizeregierungssprecher Sebastian Hille, in Deutschland eine sichere und diversifizierte Energieversorgung bereitzustellen. Dazu gehöre einerseits der Ausbau erneuerbarer Energien. „Aber für den Übergang braucht es auch weitere fossile Energieträger. Dazu gehören dann auch heimische konventionelle Gasvorkommen.“
Umweltschutz versus Energie
So ganz eindeutig ist die Gemengelage in der Regierung allerdings nicht. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte, das Kabinett habe in seinem Beschluss auch klargestellt, „dass die Bundesregierung die deutschen Schutzgebiete in Nordsee und Ostsee stärken will und Gasförderung in diesen Schutzgebieten dem entgegenstünde“. Das Abkommen regele Verfahren zur Ermittlung und Aufteilung der grenzüberschreitenden Gasvorkommen und finanzielle Fragen. „Es ist jedoch keine Genehmigung des Förderprojekts selbst.“ Diese obliege dem betroffenen Bundesland – das auf Grundlage des Bundesberggesetzes entscheiden muss.
Das Problem: Das zur Rede stehende Gasfeld liegt unter dem Nationalpark Wattenmeer, wie ein Sprecher des Umweltministeriums erklärte. Wie die Sache ausgeht, ist auch wegen laufender Gerichtsverfahren unklar. Die schwarz-rote Regierung allerdings steht unter Rechtfertigungsdruck. Es sei „natürlich eine bittere Pille“, dass in Deutschland weiterhin Gas genutzt werden müsse, sagte der Sprecher, und ergänzte: „Das ist aber im Sinne der Versorgungssicherheit. Das ist ein Zielkonflikt.“
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