Wer gedacht hatte, mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde sich der Streit ums Wahlrecht erledigen, hat die Rechnung ohne die Union gemacht. Vor allem die CSU schießt weiter gegen die Reform der Ampel - und will sie zurechtbiegen, sobald sie selbst wieder mitregiert. Hauptgrund für den bayerischen Zorn: Künftig werden nicht mehr alle Kandidatinnen und Kandidaten, die ihren Wahlkreis über die Erststimmen gewinnen, sicher in den Bundestag einziehen.
Jede Partei bekommt künftig nur noch so viele Sitze, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Das bedeutet: Sollte es mehr Wahlkreissieger geben als Plätze, gehen die Kandidaten mit den schwächsten Prozentergebnissen leer aus. Der Augsburger CSU-Politiker Volker Ullrich ist einer der Abgeordneten, die es treffen könnte. Sein Ärger richtet sich vor allem gegen die FDP.
Sind Großstädte künftig unterrepräsentiert?
„Ich hätte nie gedacht, dass eine liberale Rechtsstaatspartei bei einem solchen Wahlrecht mitmacht“, sagt Ullrich unserer Redaktion und macht keinen Hehl daraus, dass er nun darauf setzt, dass die FDP im kommenden Jahr aus dem Bundestag fliegt. „Zum einen hätte sie es aufgrund ihrer Performance in der Regierung verdient, zum anderen würden die Mandate dann auf weniger Parteien verteilt und damit auch weniger Wahlkreissieger gestrichen werden.“
Ullrich fürchtet, dass viele Großstädte zu weißen Flecken auf der Bundestagslandkarte werden. Nimmt man aktuelle Umfragewerte als Maßstab, könnten bundesweit gut 30 Wahlkreissieger ohne Mandat bleiben, zwei Drittel davon Unionsleute, einige von der AfD und der Linken, aber keiner aus dem Ampel-Lager. Überdurchschnittlich oft wären Großstädte betroffen, weil die Ergebnisse dort oft knapper ausfallen als auf dem Land. Und so ist es durchaus wahrscheinlich, dass Kandidaten, die in Frankfurt am Main, Leipzig, Dresden, Stuttgart, Saarbrücken, Mannheim oder Lübeck die meisten Erststimmen holen, trotzdem nicht in den Bundestag kommen.
In Bayern stehen Direktmandate in München und Augsburg auf der Kippe
In Bayern stehen vor allem zwei Direktmandate in München und eins in Augsburg auf der Kippe. „Das neue Wahlrecht provoziert Enttäuschung bei vielen Menschen und könnte als undemokratisch empfunden werden“, warnt Ullrich. Um die Zahl der Abgeordneten des Bundestags zu reduzieren, der zu den größten Parlamenten der Welt zählt, hätte er lieber die Wahlkreise vergrößert. „Das wäre die elegantere Lösung, weil sie die demokratische Teilnahme besser wahrt“, findet der CSU-Politiker.
In der FDP ist man irritiert von den Attacken aus Bayern. „Das Bundesverfassungsgericht hat mit radikaler Klarheit zum Ausdruck gebracht, dass jeder Abgeordnete dem gesamten deutschen Volk verpflichtet ist und nicht nur einem bestimmten Wahlkreis oder einem Bundesland“, sagt Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki unserer Redaktion und erlaubt sich einen Seitenhieb: „Dass die CSU mit dieser Aussage hadert, lässt sehr tief blicken. Der Mythos der bayerischen Partei im Deutschen Bundestag ist für die CSU überlebensnotwendig, aber er wurde als falsch entlarvt. Die CSU akzeptiert das, oder tritt zukünftig nicht mehr bei Wahlen für Volksvertretungen an, deren Volk sie nicht vertreten will.“
Verfassungsgericht lehnt nur einen Punkt der Ampelkoalition ab
FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle will den Begriff Wahlkreissieger nicht überhöhen. „Wenn Kandidaten in ihrem Wahlkreis weniger als 30 Prozent der Erststimmen bekommen und damit von mehr als 70 Prozent der Wähler nicht gewählt sind, kann es keinen gottgegebenen Anspruch auf ein Mandat geben“, sagt er und verweist auf das Ziel der Reform: die Verkleinerung des aufgeblähten Bundestags. Statt aktuell 733 werden künftig nur noch 630 Politikerinnen und Politiker im Parlament sitzen. „Man kann nicht gleichzeitig eine feste Bundestagsgröße garantieren und jedem Kandidaten, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen hat, ein Mandat garantieren. Das ist schlichtweg unmöglich“, sagt der Niedersachse.
Nach fast 20 Jahren Diskussion habe die Koalition einen Weg gefunden, den Bundestag verlässlich zu verkleinern, sagt der FDP-Politiker und erinnert daran, dass frühere Anläufe an der Union gescheitert waren. „Diejenigen, die bisher jede Wahlrechtsreform verhindert haben, sind nun auch gegen das neue Wahlrecht. Der Tonfall sagt über den Anstand, die Motivation und über die Prioritäten der CSU mehr aus als über diejenigen, die endlich eine verfassungsgemäße Verkleinerung des Bundestages beschlossen haben.”
Das Verfassungsgericht war der Ampel-Koalition nur in einem Punkt in die Parade gefahren, indem es die Abschaffung der Grundmandatsklausel kippte. Diese Klausel besagt, dass eine Partei auch dann Abgeordnete in den Bundestag entsenden darf, wenn sie bundesweit weniger als fünf Prozent der Stimmen holt - solange sie mindestens drei Direktmandate gewinnt. Dieser Passus bleibt in Kraft.
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