Es ist das wohl sichtbarste Zeichen für den politischen Wechsel im Land – und einer der Punkte, der nun unmittelbar zum Streit mit den europäischen Nachbarn führt. Deutschland baut die Kontrollen an seinen Grenzen spürbar aus und wendet dabei schärfere Regeln an. Auch Asylsuchende sollen ab sofort abgewiesen werden. Europarechtlich ist der Schritt mindestens umstritten. Bislang wurde jeder Asylantrag, der an der Grenze gestellt wurde, geprüft. Das soll nun entfallen. Entsprechend laut ist deshalb die Kritik, die aus den Anrainer-Staaten kommt. Sie fühlen sich vom deutschen Vorgehen übergangen. Zwar hatte die neue Bundesregierung ihren Schritt bereits angekündigt, eine Vereinbarung mit den Nachbarn wurde aber nicht getroffen.
„Systematische Zurückweisungen an der Grenze verstoßen aus Sicht der Schweiz gegen geltendes Recht. Die Schweiz bedauert, dass Deutschland diese Maßnahmen ohne Absprache getroffen hat“, schrieb das Schweizer Justizministerium auf der Plattform X. Der Schengenraum müsse gemeinsam bewahrt werden. Justizminister Beat Jans habe bereits ein Treffen dazu auf Ministerebene vorgeschlagen. Er hat sich bislang nicht dazu geäußert, wie die Schweiz mit zurückgewiesenen Asylbewerbern umgehen will.
Grenzkontrollen: Polen äußert deutliche Kritik
Auch in Polen ist der deutsche Plan, Asylbewerber zurückzuweisen, auf Kritik von Ministerpräsident Donald Tusk gestoßen. „Deutschland wird in sein Gebiet lassen, wen es will. Polen wird nur in sein Gebiet lassen, wen es akzeptiert“, sagte Tusk überraschend deutlich beim Antrittsbesuch des neuen Kanzlers Friedrich Merz. „Wenn jemand eine Kontrolle an der polnischen Grenze einführt, wird Polen auch eine solche Kontrolle einführen. Und das macht auf lange Sicht einfach keinen Sinn.“ Tusk verwies darauf, dass sein Land mit der Bewachung der EU-Außengrenze eine schwere Last trage. In Polen wird in einer Woche gewählt.
Auch das Innenministerium in Wien pochte auf die Einhaltung des geltenden EU-Rechts.
Kontrollen an den Grenzen gibt es bereits seit einigen Jahren. Doch bisher wurden nur Menschen mit Wiedereinreisesperre – etwa nach einer Abschiebung – sowie Menschen ohne Visum, die kein Asylgesuch äußern, zurückgewiesen. Äußert ein Migrant ein Asylgesuch, muss das bislang zumindest geprüft werden. Stellt sich dann heraus, dass eigentlich ein anderer Staat zuständig wäre, können die Migranten ausgewiesen werden. Doch genau das scheitert bislang häufig. Im Jahr 2024 hatte Deutschland insgesamt in 74.583 Fällen um Überstellung in ein EU-Land gebeten – tatsächlich überstellt wurden 5.827. Oft weigern sich die EU-Länder. Dabei besagt die so genannte Dublin-Regelungen, dass derjenige Staat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist, in dem der Geflüchtete zuerst EU-Boden betreten hat. EU-Recht wird also auch an dieser Stelle gebrochen.
Asylpolitik: Was sagt das deutsche Recht?
Deutschland hofft deshalb auf eine Art Domino-Effekt. Bislang wollen viele Flüchtlinge nach in die Bundesrepublik einreisen und werden deshalb in anderen EU-Ländern nicht aufgehalten. Macht Deutschland aber seine Grenzen dicht, steigt irgendwann der Druck auf Erstaufnahmeländer wie Italien und Griechenland – und folglich, so die politische Hoffnung, der Zwang, die EU-Außengrenze schärfer zu bewachen.
Als Grundlage für die neue Schärfe an den deutschen Grenzen sieht der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt Paragraf 18 des deutschen Asylgesetzes. Der sieht die Möglichkeit von Zurückweisungen bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat ausdrücklich vor. Doch das deutsche Recht wird von EU-Recht überlagert, das eine Überprüfung des Asylantrags vorsieht. Mit Spannung wird daher erwartet, wie sich irgendwann Gerichte zu dem geänderten Vorgehen äußern. (mit dpa)
Migration - Asylpolitik - Grenzkontrollen ... . Man könnte sich viel Arbeit, endlose Besprechungen, endloser Abstimmungen usw. sparen, würde der Vertrag von Schengen aus dem Jahre 1985 aufgelöst werden. Er ist es ja de facto schon. Sobald ein Hooligan aus dem Ausland hustet, wird, z.B. bei einem sportlichen Großereignis Schengen einfach außer Kraft gesetzt. Ein weiterer Vorteil einer gänzlichen Annullierung - der Beschäftigungseffekt da mehr Aufpasser+Kontrolleure benötigt würden.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden