Angeklagte, die ein Urteil des Amtsgerichts für ungerecht halten, können in aller Regel Berufung einlegen. Anders als bei einer Revision, in der nur noch die rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts überprüft wird, steht im Berufungsverfahren erneut eine komplette Beweisaufnahme an. Der Fall wird dann von einer höheren Instanz verhandelt. So wurde jetzt am Landgericht Augsburg ein Vorfall wieder aufgerollt, bei dem im Mai 2024 auf der Liegewiese am Ilsesee mehrere Russlanddeutsche eine Gruppe ukrainischer Jugendlicher angegangen und einige mit Schlägen gegen Kopf, Hals und Bauch verletzt hatten.
Landgericht
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren