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Urkundenfälschung und Betrug: 69-Jährige versucht sich 100.000 Euro Erbe zu erschleichen

Landkreis Augsburg

Rentnerin versucht sich 100.000 Euro Erbe von verstorbenem Freund zu erschleichen

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    Der Prozess fand am Amtsgericht Augsburg statt (Archiv).
    Der Prozess fand am Amtsgericht Augsburg statt (Archiv). Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

    Nach circa einer Stunde und 15 Minuten war die Verhandlung zu einem speziellen Fall der Erbschleicherei am Amtsgericht Augsburg dann auch schon wieder beendet. Eine Frau aus einer kleinen Gemeinde im westlichen Landkreis musste sich wegen Urkundenfälschung und versuchtem Betrug vor Gericht verantworten. Die 68-Jährige hatte im Dezember 2024 versucht, anhand eines gefälschten Dokuments zu erklären, dass ein mittlerweile verstorbener Mann ihr noch circa 100.000 Euro schulde.

    Sie nutzte die Kopie eines sogenannten Blankodokuments, das die Unterschrift des Verstorbenen beinhaltete. Das Dokument ließ sie so aussehen, als würde er ihr noch Geld schulden.

    Die Angeklagte sei mit dem Verstorbenen befreundet gewesen

    Nach Aussage des Richters soll sie das Dokument aus dem Zuhause des Verstorbenen gestohlen haben. Der Mann verstarb im Juni 2021 und wohnte zu Lebzeiten in Augsburg. Vor Gericht gab die Angeklagte an, sie sei mit ihm befreundet gewesen.

    In einer Kopie des gestohlenen Dokuments erklärte sie in seinem Namen, dass er ihr seit August 2020 95.000 Euro plus Zinsen schulden würde. Über einen Anwalt forderte sie die angeblichen Schulden von dem alleinigen Erben – dem Sohn des Verstorbenen – ein.

    Der Sohn erkennt die deckungsgleichen Unterschriften

    Dieser war auch als Zeuge anwesend und hatte bereits in einem vorherigen Rechtsstreit die gestohlenen Blankovollmächte von der 68-Jährigen zurückerhalten. Er hatte anhand der deckungsgleichen Unterschrift auf der Schuldenforderung der Frau festgestellt, dass es sich um eine Kopie eines der gestohlenen Blankodokumente handeln muss.

    Vor Gericht gestand die Frau die Tat. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, während die Verteidigung eine Bewährungsdauer von einem Jahr für angemessen hielt. Letzten Endes wurde die Frau, wie in der Anklage vorgesehen, wegen Urkundenfälschung und versuchtem Betrug zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

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