Es ist eine unbehagliche Vorstellung, dass man eines Tages vielleicht nicht mehr Herr seiner Sinne ist. Eine Vorsorgevollmacht schafft etwas Sicherheit: Sie legt fest, wer im Krisenfall für die rechtliche Vertretung einspringt.
Wer entscheidet, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann? Keine Frage, die nur Senioren betrifft. Faktisch kann jeder volljährige Mensch in die Lage geraten, plötzlich nicht mehr entscheiden zu können. Obwohl es alle betrifft, scheuen sich viele Menschen, sich mit dem unbehaglichen Thema zu befassen.
Abhilfe schafft Markus Seiler. Er ist Sachbearbeiter bei der Betreuungsstelle im Landratsamt Augsburg. Am 23. Januar hielt er im Bürgersaal Graben einen Vortrag mit dem Titel: „Wenn andere für mich entscheiden müssen!“ Eingeladen hat ihn der Sozialverband VdK Graben-Lechfeld unter der Leitung des Ortsvorsitzenden Hermann Franze. Rund 70 Zuhörer finden sich ein – die meisten silberhaarig. Markus Seiler betont, dass das Thema alle Erwachsenen angeht: „Wir haben Fälle von jungen Betroffenen, die nach einem schweren Verkehrsunfall im Koma liegen und eine rechtliche Betreuung bekommen.“
Das passiert im Ernstfall
Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn ein Betroffener keine Vorsorgevollmacht ausgefüllt hat. Zuerst werden die Angehörigen gefragt, ob jemand übernehmen möchte. Findet sich niemand, dann wird ein ehrenamtlicher Betreuer oder ein Berufsbetreuer angestellt. „Die rechtliche Betreuung ist besser als ihr Ruf“, beschwichtigt Markus Seiler. „Rechtliche Betreuer müssen einmal im Jahr einen Bericht darüber schreiben, welche Entscheidungen sie für den Betroffenen gefällt haben. Das Gericht prüft diesen Bericht.“ Auch wenn ein Angehöriger die rechtliche Betreuung übernimmt, schuldet er dem Gericht Rechtfertigung für seine Entscheidungen im Namen des Betroffenen. Das ist sinnvoll, da der Betroffene dem rechtlichen Betreuer nie sein Vertrauen durch eine Vorsorgevollmacht schriftlich ausgesprochen hat. Allerdings bedeutet es regelmäßige Gerichtstermine für den rechtlichen Betreuer Stress, den man nicht brauchen kann, wenn man sich um einen Schwerkranken sorgt. Auch die Aufhebung der rechtlichen Betreuung nach der Genesung muss vom Gericht bestätigt werden.
Vermögen muss erhalten bleiben
Dem lässt sich vorbeugen, indem man per Vorsorgevollmacht einen Bevollmächtigten festlegt. Man spricht damit dem Bevollmächtigten schriftlich sein Vertrauen aus. Deswegen muss er auch nicht vor Gericht seine Entscheidungen rechtfertigen. Allerdings haben sowohl rechtliche Betreuer als auch Bevollmächtigte eine Pflicht: „Sie müssen das Vermögen des Betroffenen erhalten. Sein Geld darf nicht unbegründet schwinden“, sagt Markus Seiler.
Hier gibt es Informationen
Um die rechtliche Betreuung zu regeln, füllt man eine Vorsorgevollmacht aus. Man kann eine oder mehrere Personen bevollmächtigen. Nennt man mehrere Bevollmächtigte, sollten separate Vollmachten ausgestellt werden. Die Broschüre mit den Formularen kann im Landratsamt oder im Buchhandel für 7,80 Euro gekauft werden. Kostenlos zum Download gibt es sie auf der Website www.bestellen.bayern.de. Übrigens gibt die Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten keine uneingeschränkte Macht. In dem Formular kann man genau festlegen, welche Person welche Entscheidungen treffen darf. So kann ein Vater zum Beispiel seinen Sohn berechtigen, nur über Gesundheitsfragen zu entscheiden, während seine Tochter ausschließlich finanzielle Angelegenheiten regeln darf. Insgesamt gibt es über 20 verschiedene Aufgabenbereiche, für die sich die Zuständigkeit der Bevollmächtigten regeln lässt.

Sobald die Vorsorgevollmacht fertig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann man sie beglaubigen lassen. Die Beglaubigung ist unter anderem nötig, um im Namen des Vollmachtgebers ein Erbe auszuschlagen oder Immobilien zu verkaufen. Geht man für die Beglaubigung zur Betreuungsstelle, prüft sie, dass der Vollmachtgeber beim Ausfüllen nicht offensichtlich geschäftsunfähig ist. Das kostet zehn Euro. Alternativ kann man zu einem Notar gehen. Der Notar stellt die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers fest. Dort ist es auch möglich, die Vollmacht nach individueller Beratung zu beurkunden. Das empfiehlt sich für Vollmachtgeber, die großes Vermögen oder Firmenanteile besitzen. Ein Termin zur Beglaubigung von Vorsorgevollmachten durch Markus Seiler in Graben ist geplant. Der genaue Termin wird über den VdK bekannt gegeben. Die Anmeldung erfolgt beim Ortsvorsitzenden Hermann Franze.
Wohin mit der Vorsorgevollmacht?
Fertig – die Vorsorgevollmacht ist ausgefüllt und beglaubigt. Wohin damit? „Am besten bleibt das Original immer beim Betroffenen“, sagt Markus Seiler. Schließlich kann er seine Meinung im Lauf der Jahre ändern. Streit oder Entfremdung können dazu führen, dass der Vollmachtgeber einen neuen Bevollmächtigten festlegen will. Dafür ist es von Vorteil, wenn er die alte Vollmacht noch besitzt. So kann er sie vernichten und eine neue ausstellen. Damit der Bevollmächtigte im Krisenfall beim Arzt eine Vorsorgevollmacht vorweisen kann, sollte er eine Kopie bekommen. Und er sollte wissen, wo er das Original findet. Etwa in einem Notfallordner, den der Betroffene rechtzeitig angelegt hat.
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