Was passiert, wenn man durch Unfall, Krankheit, Behinderung oder im Alter nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern? In diesem Fall muss eine im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person oder eine gesetzlich bestellte Betreuung die persönlichen Interessen beispielsweise bei Fragen der Gesundheit, im Bereich der Wohnungsangelegenheiten oder in finanziellen Angelegenheiten vertreten. Wie man selbst auf die Gestaltung der rechtlichen Vertretung Einfluss nehmen kann, was Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung sind und was es für Fragestellungen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Betreuung gibt, erläutern die Betreuungsvereine für Augsburg und Umgebung, des Caritasverbandes für die Stadt und den Landkreis Augsburg und des Sozialdienstes katholischer Frauen in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Augsburg im Rahmen von kostenfreien Bürgersprechstunden. Diese finden im ersten Halbjahr 2025 an folgenden Terminen statt:
Landkreis Augsburg
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