Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Corona-Hilfen: Betrugsprozess um Corona-Soforthilfen beginnt

Corona-Hilfen
11.01.2021

Betrugsprozess um Corona-Soforthilfen beginnt

In München ist ein 31 Jahre alter Mann angeklagt, in mindestens 91 Fällen unberechtigterweise Corona-Soforthilfe beantragt zu haben.
Foto: picture alliance, dpa (Symbolbild)

Tausende Verdachtsfälle auf Betrug mit Corona-Hilfen beschäftigen die Behörden in ganz Deutschland. Jetzt kommt das Thema auch im Gerichtssaal an.

Mutmaßlich erschlichene Coronahilfen beschäftigen am Montag (9.30 Uhr) das Landgericht München I. Ein 31 Jahre alter Mann ist angeklagt, in mindestens 91 Fällen unberechtigterweise Corona-Soforthilfe beantragt zu haben - und zwar auch gleich in mehreren Bundesländern.

Es geht um Fälle in Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Berlin. Der gebürtige Gelsenkirchener, der zuletzt in London lebte, soll mit Scheinidentitäten mehr als 2,5 Millionen Euro beantragt haben. Knapp 68.000 davon wurden ausgezahlt.

 

Zahlreiche weitere Prozesse dieser Art dürften Gerichte künftig bundesweit beschäftigen, denn ein Einzelfall ist das Vorgehen nicht. "Kriminelle nutzten die aktuelle Notlage aus, um sich finanziell zu bereichern", teilt das Bundeskriminalamt (BKA) mit. Bundesweite Zahlen dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium nicht und verweist auf die Bundesländer.

Betrug mit Corona-Hilfen: Die Anzahl der Verfahren dürfte noch ansteigen

Allein beim bayerischen Landeskriminalamt waren bis zum Jahresende 2020 mehr als 1400 Verdachtsfälle bekanntgeworden, darunter 1120 Fälle von Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe und Überbrückungshilfe sowie mehr als 300 Fälle von sonstigem Betrug, zum Beispiel bei der Künstlerhilfe.

In Bayern leiteten die Staatsanwaltschaften nach Angaben des bayerischen Justizministeriums mindestens 844 Ermittlungs- und Vorermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Corona-Soforthilfen von Bund und Freistaat ein. Dabei wurden rund 5,5 Millionen Euro ausgezahlt. Bei Anträgen im Gesamtwert von mindestens weiteren 4,5 Millionen Euro bestand nach Ministeriumsangaben außerdem der Verdacht auf falsche Angaben, ohne dass es zur Auszahlung kam.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Bei der Staatsanwaltschaft München I, die auch das Verfahren in dem am Montag beginnenden Prozess führt, waren bis Ende Oktober 2020 rund 145 Fälle von Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Subventionshilfe eingegangen. "Die Anzahl der Verfahren dürfte aber noch ansteigen", sagte eine Sprecherin der Behörde. "Die Ermittlungen dauern in vielen Verfahren derzeit noch an."

Inzwischen ist der Betrug mit Corona-Soforthilfen schwieriger geworden

Zu Beginn der Corona-Krise kamen die Ermittler den Tätern vor allem auf die Spur, wenn Banken wegen verdächtiger Transaktionen Verdacht auf Geldwäsche meldeten. Inzwischen sind es vor allem die Auszahlungsstellen wie die bayerische Landeshauptstadt München, die Verdachtsfälle anzeigen.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sieht die bayerische Justiz im Kampf gegen Betrug mit Corona-Soforthilfen "sehr wachsam und gut aufgestellt". Er betont: "Betrug lohnt sich nicht. Neben der Pflicht zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfe drohen hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren."

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums betont, dass Betrug mit Corona-Hilfen inzwischen deutlich schwieriger sei als zu Beginn der Pandemie. Die Überbrückungshilfe, die sich an die Soforthilfe aus dem Frühjahr anschloss, habe schon ein "prüfender Dritter" wie etwa ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragen müssen. "Die grundsätzliche Antragstellung über einen sogenannten "prüfenden Dritten" vermeidet Missbrauch", so der Sprecher. (dpa)

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.