
Corona-Betrug: Ein Firmenchef muss 15.000 Euro Strafe zahlen

Plus Ein Unternehmer macht bei der Beantragung der Corona-Soforthilfe falsche Angaben. Doch man kommt dem Inhaber eines Reinigungsunternehmens auf die Schliche.

Das milliardenschwere Hilfsprogramm von Bund und Ländern für Kleinunternehmen, Freiberufler und Selbstständige, die während des Lockdowns der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, rief auch zahlreiche Kriminelle auf den Plan. Über 10.000 Verdachtsfällen des Betrugs gehen die Staatsanwaltschaften inzwischen nach. Ein Fall, bei dem es um die erschlichene Subvention in Höhe von 5000 Euro ging, sollte unlängst vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Doch der Angeklagte zog kurz vor Prozessbeginn seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück.
Falsche Angaben bei Beantragung der Soforthilfe
Weil die staatlichen Soforthilfen rasch und unbürokratisch fließen sollten, prüfen die Behörden erst nach der Auszahlung, ob die Voraussetzungen überhaupt erfüllt worden waren. So wurde offenkundig, dass nicht nur notleidende Firmen den Zuschuss beantragt hatten. Der Angeklagte, Inhaber eines Reinigungsunternehmens, hatte bei der Beantragung der Soforthilfe falsche Angaben gemacht.
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