Die Bundesregierung will den Absatz von E-Autos mit steuerlichen Anreizen ankurbeln. Firmen sollen die Kosten für betrieblich genutzte E-Autos künftig noch im Jahr der Anschaffung zu 75 Prozent von der Steuer absetzen können. Im Jahr darauf sind es noch zehn Prozent, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fünf, dann drei und im fünften Folgejahr schließlich zwei Prozent. Das steht in einem Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) für ein „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“, der unserer Redaktion vorliegt.
Außerdem soll die Bruttopreisgrenze für E-Fahrzeuge als Dienstwagen auf 100.000 Euro steigen. Parallel steigt auch bei der Bemessungsgrundlage der Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro. E-Autos sind im Vergleich zu Autos mit Verbrennermotor meist teurer im Anschaffungspreis. Die Sonderregelung soll demnach für Käufe zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gelten. Sie ist aber nur ein Teil eines Entlastungsprogramms, das sich auf insgesamt 46 Milliarden Euro bis zum Jahr 2029 belaufen soll.

Schwarz-Rot will großzügige Abschreibungsregeln für Unternehmen
Mit dem Entwurf, der bereits am Mittwoch auf der Tagesordnung des Kabinetts stehen soll, buchstabiert die Koalition aus, was sie vor nicht einmal einer Woche angekündigt hat. Nach der Sitzung des Koalitionsausschusses hatten die Parteichefs ein Sofortprogramm und schnelle erste Gesetze zur Überwindung der Schwächephase in der Wirtschaft angekündigt. Kernpunkt in Klingbeils Plänen ist ein sogenannter Investitions-Booster: Wird er Gesetz, können Unternehmen bewegliche Güter wie Maschinen in diesem und den kommenden beiden Jahren mit jeweils mit maximal 30 Prozent von der Steuer absetzen. „Die verbesserten Abschreibungsbedingungen können zu einer Erhöhung der Rentabilität von Investitionen führen und die Liquidität der Unternehmen insbesondere in der unmittelbaren Phase nach der Investition stärken“, heißt es in dem Gesetzestext hierzu.
Gekoppelt ist die kurzfristig wirksame Anreizung der Investitionen an eine längerfristig wirkende Steuersenkung. Wenn der Booster ausgelaufen ist, soll ab 2028 die Körperschaftssteuer in mehreren Schritten bis 2032 von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent sinken. Künftig soll die Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen dann knapp 25 statt aktuell knapp 30 Prozent betragen. „Das ist international ein wichtiges Zeichen für den Standort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes“, heißt es in einem Begleittext zum Gesetzesentwurf aus dem Finanzministerium.

Regierung will mehr Geld für Forschung in Unternehmen
Zudem soll der Steuersatz für Gewinne sinken, die nicht ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen bleiben und somit für Investitionen zur Verfügung stehen. Ergänzend sollen außerdem Ausgaben für Forschung in Unternehmen bevorzugt werden. Dazu soll für den Zeitraum von 2026 bis 2030 die Obergrenze der Bemessungsgrundlage bei der steuerlichen Forschungszulage von zehn Millionen Euro auf zwölf Millionen steigen.
Aus seiner Partei erhält der Finanzminister Unterstützung. Die SPD-Linke und stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Wiebke Esdar, sagte: „Das vorgeschlagene Paket ist der erste Schritt der in der Koalition verabredeten Steuerreformen zum Wohle von Betrieben und Beschäftigten. Als zweiter Schritt steht dann zur Mitte der Legislatur die verabredete Senkung der Einkommensteuer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen an.“
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