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Riester-Reform: So soll die neue private Altersvorsorge aussehen

Rente

Rendite statt Riester: So soll die neue private Altersvorsorge aussehen

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    „Riestern“ ist out, die Bundesregierung will flexiblere Modelle anbieten.
    „Riestern“ ist out, die Bundesregierung will flexiblere Modelle anbieten. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Christian Lindner ist zwar nicht mehr Finanzminister – die Reform der privaten Altersvorsorge jedoch, die das Kabinett an diesem Mittwoch auf den Weg gebracht hat, erinnert sehr an einen seiner letzten Gesetzentwürfe. Wie sein Vorgänger von der FDP will nun auch der neue Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) die Riester-Rente durch ein attraktiveres und, vor allem, rentableres Alterssparen ersetzen. Die Begeisterung der Verbraucherschützer allerdings hält sich in Grenzen.

    Warum muss die Riester-Rente reformiert werden?

    Hohe Kosten und niedrige Renditen haben das Vertrauen in die staatliche geförderte private Vorsorge nachhaltig geschwächt. Seit Jahren bereits geht die Zahl der Verträge zurück – auf inzwischen nicht einmal mehr 15 Millionen, von denen geschätzte drei Millionen auch noch ruhig gestellt sind, das heißt: in sie wird nicht mehr eingezahlt. Die Erträge haben nicht nur die lange Niedrigzinsphase und die hohen Provisionen und Verwaltungskosten von Banken, Versicherungen oder Fondsgesellschaften geschmälert, sondern auch die sogenannte Garantiepflicht. In schwachen Börsenphasen schichten die Anbieter Kapital aus Aktien in Anleihen um, weil sie per Gesetz verpflichtet sind, zu Beginn der Auszahlungsphase den Erhalt des gesamten eingezahlten Geldes zu garantieren. So stecken Riester-Anleger häufig in kaum verzinsten Anleihen fest, anstatt längerfristig wieder von Renditechancen mit Aktien zu profitieren.

    Reform der Riester-Rente: Was plant Finanzminister Klingbeil konkret?

    Unter anderem soll die Garantiepflicht wegfallen – allerdings können Banken, Versicherungen oder Fondsgesellschaften weiterhin Verträge mit 80- oder 100-prozentiger Garantie anbieten. Außerdem will Klingbeil ein so genanntes Standarddepot einführen, dessen Kosten nicht mehr als 1,5 Prozent im Jahr betragen dürfen.  Es kann Aktien, Anleihen oder ETFs enthalten, das sind Fonds, die nicht aktiv gemanagt werden, sondern sich an einem bestimmten Index orientieren, etwa dem Dax. Konkret können zwei Fonds bespart werden, die der Anbieter festlegt: einer mit einem eher vorsichtigen Profil, und ein zweiter, der höhere Risiken eingeht. In den Jahren vor der Auszahlung wird das angesparte Kapital dann schrittweise in die risikoärmere Position umgeschichtet. In Kraft treten soll die Reform Anfang 2027.   

    Was kritisieren die Verbraucherschützer an der Reform?

    Das Garantieverbot hält Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für überfällig. Mehr Flexibilität bei der Auszahlung, wie nun geplant, sei ebenfalls richtig. Umso mehr stößt der Experte sich an Klingbeils Standarddepot. Je nach Anbieter könne das sehr unterschiedlich aussehen – der eine setze vor allem auf Aktien, der andere nehme 70 Prozent Aktien und 30 Prozent Anleihen in sein Portfolio, so dass die Standarddepots überhaupt nicht miteinander vergleichbar seien. „Der Begriff wird völlig ad absurdum geführt“, sagt Nauhauser. „Es braucht einen einfachen Weg in ein gutes und günstiges Brot- und Butter-Produkt.“ Als Alternative empfiehlt er ein Modell aus Schweden, wo der Staat selbst einen Standardfonds aufgelegt hat, der mit sehr geringen Kosten überdurchschnittlich hohe Renditen erwirtschaftet. Letztlich habe Klingbeil nur die Wunschliste der Finanzwirtschaft abgearbeitet, klagt Nauhauser. „Das wahre Problem ist nicht gelöst.“ Da viele Kunden sich in Geldfragen auf Banken oder Finanzberater verlassen, werde auch in Zukunft vor allem verkauft, was die meiste Provision bringe. Mehr Provision aber heißt: weniger Rendite.

    Wie soll die neue Förderung aussehen?

    Voraussetzung für den Erhalt der Zulage ist ein Eigenanteil von mindestens 120 Euro im Jahr. Für die ersten 1200 Euro, die jemand in einen Vorsorgevertrag einzahlt, schießt der Staat zunächst 30 Cent pro Euro zu und ab 2029 dann 35 Cent. Für Einzahlungen von 1201 bis 1800 Euro gibt es einen Zuschuss von 20 Cent. In der Summe ergibt das eine Grundzulage von maximal 480 Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Bei Riester sind es bisher 175 Euro. Als Kinderzulage gibt es 25 Cent pro eingezahltem Euro, maximal jedoch 300 Euro pro Kind – analog zu Riester. Berufsanfänger unter 25 Jahren erhalten eine einmalige Sonderprämie von 200 Euro.

    Worauf müssen Alterssparer bei der Steuer achten?

    Wie bei der Riester-Rente gilt auch hier: Die Beiträge sind in der Ansparphase steuerfrei, dafür müssen die Renten später versteuert werden. Allerdings ist der persönliche Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens. Auch Wertsteigerungen und Kapitalerträge werden in der Ansparphase nicht besteuert – entsprechend stärker wirkt sich der Zinseszinseffekt aus

    Was wird aus den bisherigen Riester-Verträgen?

    Für sie gilt Bestandsschutz. Riester-Sparer können Anfang 2027 allerdings auch in einen neuen Vertrag wechseln. Dabei können Abschluss-, Wechsel- oder Vertriebskosten anfallen, die Klingbeil per Gesetz deckeln will. Im Gespräch ist eine Obergrenze von 150 Euro. Beim Wechsel muss der Kunde sich zwischen zwei Varianten entscheiden – ein Garantieprodukt, also in der Regel eine Rentenversicherung, oder ein Altersvorsorgedepot mit Wertpapieren. Wer lieber seinen Riester-Vertrag behalten will, teilt das seinem Anbieter kurz mit und erhält für diesen Vertrag dann die neue Förderung.

    Welche Regeln gelten in der Auszahlungsphase?

    Hier können die Sparer zwischen zwei Varianten wählen: eine lebenslange Leibrente mit einer monatlichen Rentenzahlung bis zum Lebensende – oder ein befristeter Auszahlplan, der aber mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen muss. Noch nicht ausgezahltes Vermögen kann in diesem Modell vererbt oder in den Altersvorsorgevertrag eines Erben übertragen werden.  Bei einer Leibrente enden die Zahlungen mit dem Tod, sie kann nicht vererbt werden. Schon vor Rentenbeginn kann angespartes Kapital für den Kauf oder Bau von Immobilien, zur Tilgung einer Hypothek oder für energetische Sanierungen und den barrierefreien Umbau verwendet werden, wenn es keine andere öffentliche Förderung gibt

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