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Steigende Preise gefährden den Ausbau der Wärme

Energiewende

Hohe Preise gefährden den Ausbau der Fernwärme

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    Fernwärme gilt bei der kommunalen Wärmeplanung als Favorit.
    Fernwärme gilt bei der kommunalen Wärmeplanung als Favorit. Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild)

    Es sind ambitionierte Ziele, die sich die Bundesregierung bei der Wärmewende gesetzt hat. Pro Jahr sollen mindestens 100.000 Gebäude neu ans Fernwärmesystem angeschlossen werden. Aktuell werden rund 15 Prozent der Wohnungen in Deutschland so beheizt. In den vergangenen Jahren wurden nach Angaben des AGFW, dem Lobbyverband der Fernwärmeversorger, jährlich allerdings nur rund 30.000 Gebäude neu ans Fernwärmesystem angeschlossen.

    Die Technologie gilt bei der kommunalen Wärmeplanung vor allem in Ballungsräumen als Favorit. Bis 2028 müssen alle Gemeinden einen Plan erstellt haben, wie sie künftig heizen wollen. Großstädte müssen diese Planung schon bis Juni 2026 vorlegen.

    Fernwärme gilt auch deswegen als zukunftsfähig, weil meist überschüssige Wärme verwendet wird, die etwa in Gaskraftwerken entsteht. Diese Wärme wird dann über Rohre in Form von Wasser oder Dampf in die Gebäude geleitet. Eine eigene Heizung ist nicht mehr nötig. Der Nachteil: Es gibt immer nur einen Anbieter, ein Wechsel ist nicht möglich. Manche Betreiber nutzen das offenbar aus. „Es gibt immer wieder Einzelbeispiele, bei denen die Preise extrem angestiegen sind“, kritisiert Thomas Engelke vom Bundesverband der Verbraucherzentrale. Das Bundeskartellamt prüft mehrere Versorger.

    Bislang können Verbraucher den Preis drücken

    Doch damit nicht genug. Hinter den Kulissen wird aktuell viel über den Entwurf der neuen Fernwärmeverordnung diskutiert, den das Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt hat. In der Verordnung ist geregelt, wie die Versorger Preise erhöhen dürfen und welche Rechte Kunden haben. Die Novelle solle Verbrauchern entgegenkommen, hieß es. Stattdessen schränkt der Entwurf ihre Rechte ein.

    Der Preis bei der Fernwärme besteht aus zwei Komponenten: einem fixen Grundpreis und einem Arbeitspreis, der davon abhängig ist, wie viel Energie tatsächlich verbraucht wird. Bislang hatten Kunden die Möglichkeit, die Anschlussleistung, nach dem sich der Grundpreis richtet, einmal im Jahr und ohne Angaben von Gründen um bis zu 50 Prozent zu drücken. Diese Möglichkeit soll nach dem neuen Entwurf eingeschränkt werden. Verbraucher müssten zum Beispiel einen Nachweis vorlegen, dass das Gebäude saniert wurde.

    Viele Kunden erhalten deutlich mehr Energie als sie brauchen

    Für Verbraucher ist das ein großer Nachteil. Viele Fernwärme-Kunden zahlen wohl ohnehin bereits deutlich mehr für die Energie, als sie müssten. Das zeigt ein Gutachten der Energieberatungsfirma Senercon. Demnach sind 62 Prozent der Fernwärmeanschlüsse ein Drittel größer dimensioniert als nötig. Senercon verdient sein Geld damit, die Anschlussleistung prüfen und korrigieren zu lassen. Das Unternehmen hat also ein Interesse daran, dass Verbraucher die Anschlussleistung drücken können.

    Andere Experten kennen das Problem allerdings auch. „Das sind keine Einzelfälle, das findet in der Breite statt“, sagt etwa Verbraucherschützer Engelke. Den Entwurf für die neue Verordnung sieht er sehr kritisch. „Wenn die Anschlussleistung zu hoch berechnet wurde, müssen Verbraucher die Möglichkeit haben, sie ohne Bedingung zu reduzieren.“

    Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der auch die Fernwärmeversorger vertritt, findet die Einschränkung im Entwurf richtig. Sie schaffe mehr Verlässlichkeit für die Versorger, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW. „Der Versorger legt seine Wärmebereitstellung mehrere Jahre im Voraus fest und muss daher mit einem bestimmten Abnahmeverhalten rechnen und mit den daraus generierten Einnahmen kalkulieren können.“

    Der Preis für Gas bestimmt den für Fernwärme

    Die Preise bei der Fernwärme sind sehr unterschiedlich und hängen auch davon ab, wo die Energie herkommt. Häufig wird Fernwärme in Gaskraftwerken erzeugt. Weil der Gaspreis aufgrund der Energiekrise zuletzt deutlich gestiegen war, passten die Netzbetreiber ihre Preise mit etwas Zeitversatz an, erklärt Alexander Steinfeldt, Energieexperte beim Beratungsunternehmen CO₂-Online. Das bekamen Verbraucher zu spüren. 2023 sanken die Kosten für alle gängigen Heizarten – die Kosten für Fernwärme stiegen dagegen um acht Prozent. Das zeigt eine Auswertung des Beratungsunternehmens. Die Energieexperten gehen davon aus, dass die Preise für Fernwärme 2024 um weitere 21 Prozent steigen werden.

    Der AGFW rechnet hingegen damit, dass die Preise für Fernwärme künftig wieder sinken. Schließlich hätten sich auch die Gaspreise zuletzt wieder normalisiert, erklärt Norman Fricke, AGFW-Bereichsleiter Recht & Europa.

    Die Stadtwerke Augsburg setzen auf Abwärme aus Fabriken

    Für die Wärmewende wäre das eine gute Nachricht, schließlich lässt sich über Fernwärme viel CO₂ einsparen. Die Stadt München etwa setzt bei der Fernwärme auf Tiefengeothermie. Bis 2040 will die Stadt ihren Bedarf an Fernwärme überwiegend damit CO₂-neutral decken. Auch in Augsburg soll Fernwärme künftig eine große Rolle spielen. Die Stadtwerke wollen dabei verstärkt auf überschüssige Abwärme aus Fabriken setzen. Aktuell wird rund die Hälfte des Bedarfs an Fernwärme aus Abwärme der Müllöfen der Abfallverwertung in der Stadt gedeckt.

    In Zukunft wollen die Stadtwerke auch Augsburger Fabriken anzapfen, in denen Wärme bei Produktion und Betrieb entsteht. „Wir haben in Augsburg ein irre großes Potenzial“, betonte Stadtwerke-Vertriebsleiter Ulrich Längle im Frühjahr. „Der Wert entspricht dem eines großen Kraftwerks, das mehrere hundert Millionen Euro kosten würde.“

    Thomas Engelke von der Verbraucherzentrale findet: „Fernwärme ist grundsätzlich eine gute Heizungsoption, aber nicht um jeden Preis.“ Er fordert eine bundesweite Preisaufsicht und ein verpflichtendes Register für Netzbetreiber, in dem Kundinnen und Kunden die Preise vergleichen können. Bei einer Preiserhöhung von über 20 Prozent sollten Verbraucher außerdem ein Sonderkündigungsrecht haben.

    Wie es mit der neuen Fernwärmeverordnung weitergeht, ist offen. Die Entscheidung im Kabinett wurde zuletzt mehrmals verschoben.

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