Das "Döner-Verbot" in der Augsburger Innenstadt hat Imbiss-Betreiber Hasan Tekin schon einige Nerven gekostet. Jetzt hat er auch noch Ärger mit der Staatsanwaltschaft. Wegen des Verdachts auf Freiheitsberaubung. Von Jörg Heinzle

Das sogenannte "Döner-Verbot" in der Innenstadt hat Imbiss-Betreiber Hasan Tekin schon einige Nerven gekostet. Jetzt hat er auch noch Ärger mit der Staatsanwaltschaft.
Gegen Tekin laufe ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Freiheitsberaubung, sagte sein Anwalt Helmut Riedl gestern. Der Hintergrund: Ein Jurist aus Stuttgart ist bei einer nächtlichen Tour durch die Maxstraße von dem Verbot überrascht worden. Als er mit einem Döner den "Arkadas"-Imbiss verlassen wollte, stellte sich Betreiber Tekin seinem Gast in den Weg. Tekin versuchte, ihn zu überzeugen, das Lokal nicht zu verlassen - so wie es die Verordnung der Stadt verlangt. Der Jurist wertete das aber als Freiheitsberaubung und zeigte Tekin an.
Indes wird es noch Monate dauern, bis der Verwaltungsgerichtshof in München über das nächtliche Außenverkaufsverbot entscheidet. Ein ursprünglich für Freitag angesetzter Erörterungstermin wurde auf Mitte November verschoben. Zu den Gründen wurde offiziell nichts mitgeteilt. Es wird aber spekuliert, dass die Richter noch die Halbjahresbilanz zu der Verordnung abwarten wollen, die Ordnungsreferent Walter Böhm im Oktober im Stadtrat vorstellt. Böhm ist überzeugt, dass das Außenverkaufsverbot den Müll in der City reduziert hat. (Jörg Heinzle)
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