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Interview: Experte zu Fall Mollath: „Politik hat sich zu sehr eingemischt“

Interview

Experte zu Fall Mollath: „Politik hat sich zu sehr eingemischt“

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    Der kürzlich aus der Psychiatrie entlassene Gustl Mollath (M) steht mit Edward Braun, der Zeuge im Mollath-Prozess war, vor dem Einwohneramt in Nürnberg.
    Der kürzlich aus der Psychiatrie entlassene Gustl Mollath (M) steht mit Edward Braun, der Zeuge im Mollath-Prozess war, vor dem Einwohneramt in Nürnberg. Foto: Ursula Prem dpa

    Aus der Richterschaft gibt es Kritik am Verhalten der Politik im Fall Mollath. Sie habe sich zu sehr eingemischt und sich zu wenig von den Auswüchsen distanziert, kritisiert der Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins, Walter Groß. Der 57 Jahre alte Richter, seit Juni Direktor des Amtsgerichts Fürth, spricht sich für eine autonomere Justiz und einen vom Parlament gewählten bayerischen Justizpräsidenten aus. Das mutmaßliche Justizopfer Gustl Mollath ist seit Dienstag frei. Der Fall wird im kommenden Jahr neu aufgerollt.

    Mollaths Unterstützer haben im Internet und auf der Straße gegen die Justiz monatelang mobilgemacht. War die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg zur Wiederaufnahme des Verfahrens somit ein echtes Urteil im Namen des Volkes?

    Groß: Im Namen des Volkes bedeutet nicht, dass statt Recht und Gesetz Volkes Meinung Maßstab für eine Entscheidung sein darf. Allerdings ist dieser fatale Eindruck gerade im Fall Gustl M. entstanden. Daran hat sicherlich auch die Politik ihren Anteil: Wenn von einem Ministerpräsidenten kolportiert wird, er sei verärgert, weil er auf die Justiz keinen Einfluss habe. Oder, wenn ein Kandidat, der Ministerpräsident werden will, zu einer Gerichtsentscheidung sagt, sie würde das Rechtsempfinden der Bürger zu tiefst verletzten – ja, was halten dann diese Politiker von der Gewaltenteilung? Diese und andere Äußerungen haben für heftige Unruhe gesorgt.

    Letztendlich ist – überspitzt formuliert – der Eindruck entstanden: Der Ministerpräsident muss nur oft genug sagen, was er will. Es wird sich dann schon ein Gericht finden, das so entscheidet, wie er es gerne hätte.

    Das Landgericht Regensburg hat nach mehrmonatiger Aktenprüfung keinen Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gesehen. Das OLG Nürnberg kippte die Entscheidung nur zwei Wochen später. Hat der politische Druck das Gericht doch beeinflusst?

    Chronologie des Falls Mollath

    Ab 2006 saß der Nürnberger Gustl Mollath in der Psychiatrie. Hier eine Chronologie des Falles:

    November 2002: Gustl Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 ohne Grund mindestens 20-mal mit den Fäusten geschlagen haben. Außerdem habe er sie gebissen, getreten und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

    Mai 2003: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

    September 2003: Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg. Im April 2004 wird sie fortgesetzt. Ein Gutachter attestiert dabei Mollath erstmals gravierende psychische Störungen.

    Dezember 2003: Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften.

    Februar 2004: Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft abgelegt. Begründung: Es gebe nur einen pauschalen Verdacht. Die Angaben seien zu unkonkret, als dass sie ein Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würden.

    Juni 2004: Mollath wird gegen seinen Willen zur Begutachtung ins Bezirkskrankenhaus Erlangen gebracht, kommt aber schon kurz darauf wieder frei. Im Februar 2005 wird er in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth eingewiesen. Dort bringt er fünf Wochen zu.

    August 2006: Das Landgericht Nürnberg spricht Mollath von den Vorwürfen der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung frei. Aber die Strafkammer Mollaths ordnet Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

    Februar 2007: Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision als unbegründet.

    März 2012: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Rechtsausschuss des Landtags, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei «weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen». Seine Vorwürfe gegen die Bank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.

    November 2012: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003, dessen Inhalt erst jetzt publik wird, bestätigt, dass ein Teil von Mollath Vorwürfe zutreffend war. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss im Landtag.

    30. November 2012: Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen. Grund war die mögliche Befangenheit eines Richters.

    18. März 2013: Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie stützt sich dabei auf «neue Tatsachen», die dem Gericht bei der Verurteilung im Jahr 2006 noch nicht bekanntgewesen seien. Entscheiden muss das Landgericht Regensburg.

    26. April 2013: Der Mollath-Untersuchungsausschuss tritt erstmals zusammen.

    28. Mai 2013: Das Landgericht Regensburg lehnt eine Entscheidung über Mollaths Psychiatrie-Unterbringung vor der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab.

    12. Juni 2013: Das Landgericht Bayreuth ordnet an, dass Mollath mindestens noch ein weiteres Jahr und damit bis 2014 in der Psychiatrie bleiben muss.

    06. August 2013: Mollath kommt frei. Das OLG Nürnberg ordnet die Wiederaufnahme des Falls an und verfügt, dass diese an einer anderen Kammer des Landgerichts Regensburg stattfinden muss.

    05. September 2013: Die Verfassungsbeschwerde Mollaths ist erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg statt. Die Beschwerde sei offensichtlich begründet, hieß es.

    19. Dezember 2013: Das Landgericht Regensburg teilt mit, dass das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath am 7. Juli 2014 beginnt.

    13. Januar 2014: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Ex-Frau von Gustl Mollath eingestellt. Mollath hatte seine frühere Ehefrau im August 2013 angezeigt, weil sie in einem Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe 2008 nicht die Wahrheit gesagt habe. Dafür ergaben sich laut Staatsanwaltschaft aber keine Anhaltspunkte.

    28. April 2014: Gustl Mollath will das Oberlandesgericht Bamberg mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde zwingen zu verkünden, ab wann er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen habe. Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass dadurch Mollaths Grundrecht auf Freiheit verletzt worden war.

    07. Juli 2014: Vor dem Landgericht Regensburg beginnt das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath.

    08. August 2014: Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer einen Freispruch für Gustl Mollath. Dabei ist der Anklagevertreter jedoch von der Schuld des 57-Jährigen überzeugt. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch "ohne Wenn und Aber". Mollath selbst weist die Vorwürfe zurück.

    14. August. 2014: Das Landgericht Regensburg spricht Gustl Mollath frei. dpa

    Groß: Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Das wäre den Richtern, so wie ich sie kenne, völlig wesensfremd. Inhaltlich wollen wir uns als Berufsverband zum Fall Gustl M. aber nicht äußern. Denn dann würden wir genau das tun, was wir anderen vorwerfen – nämlich ohne Aktenkenntnis und aus der Ferne gerichtliche Entscheidungen bewerten. Dies ist nicht unsere Aufgabe.

    Anders gefragt: Mischt sich die Politik zu viel in die Justiz ein?

    Groß: Ich würde mir eine sachlichere Diskussion wünschen. Im Abschlussbericht der Minderheit zum Untersuchungsausschuss Mollath ist beispielsweise von naiven und ahnungslosen Staatsanwältinnen die Rede. Das ist nicht der Stil, mit dem Abgeordnete als Vertreter der Legislative auf der einen Seite mit Vertretern der Justiz auf der anderen Seite umgehen sollten.

    Die Staatsregierung, die Exekutive, trifft unter anderem Beförderungsentscheidungen bei den Gerichten und vergibt dort die Spitzenämter. Das macht erst recht deutlich, wie wichtig es wäre, dass sich Ministerpräsident und Justizministerin bei Einzelfällen mit einer Bewertung zurückhalten – um auch nur den Anschein zu vermeiden, es solle in der Sache Einfluss genommen werden. Das Gewaltenteilungsprinzip ist eine der wichtigsten Lehren aus der jüngeren Geschichte Deutschlands und sollte außer Frage stehen und beachtet werden.

    Eine Initiative bayerischer Strafverteidiger fordert deshalb als Konsequenz aus dem Fall Mollath die Schaffung von Richterwahlausschüssen. Wird in Bayern nur Richter, wer das richtige Parteibuch hat?

    Groß: Nein, natürlich nicht. Wir würden uns aber in der Tat eine autonomere Justiz wünschen. Zum Beispiel durch einen vom Parlament gewählten Justizpräsidenten. Das Gewaltenteilungsprinzip würde damit gestärkt. Im Fall strittiger Beförderungen sollten statt des Justizministers Gremien entscheiden, an denen – wie etwa in Baden-Württemberg – auch Parlamentarier beteiligt sind. Wir sehen ein weiteres Problem darin, dass Spitzenämter, darunter fallen Generalstaatsanwälte oder Präsidenten der Oberlandesgerichte, in Bayern ohne Ausschreibung und effektive Mitwirkung der gewählten Richter- und Staatsanwaltsvertretungen vom Ministerrat vergeben werden. Dieses Verfahren enthält keine ausreichenden Sicherungen gegen eine parteipolitisch motivierte Einflussnahme.

    Im Vorfeld des NSU-Prozesses in München hat sich der türkische Außenminister zu Wort gemeldet und Plätze für türkische Medien eingefordert. War das legitim?

    Groß: Kritik der Öffentlichkeit an gerichtlichen Verfahren und Entscheidungen ist selbstverständlich legitim und auch notwendig. „Im Namen des Volkes“ bedeutet ja gerade keine Arbeit im Verborgenen, sondern Kontrollierbarkeit durch die Öffentlichkeit. Ein Politiker aus dem Ausland ist Teil dieser Öffentlichkeit und mag hier seine Meinung äußern. Problematisch ist aber im Augenblick, wie manche Kritik ins Maßlose abgleitet oder beleidigend wird – bis hin zu abstrusen Verschwörungstheorien oder auch Gewalt- und Morddrohungen im Internet. Wir hätten uns von den Kritikern der Justiz in der Politik gewünscht, dass sie sich von derartigen Auswüchsen öffentlich distanzieren und nicht dazu schweigen.

    Hat der Fall Mollath der bayerischen Justiz somit geschadet?

    Groß: Die Art und Weise, wie die Diskussion geführt worden ist, von einem Einzelfall ausgehend, verallgemeinernd und pauschalierend, hat Schaden hinterlassen. Darüber hinaus wird der Fall des Gustl M. leider auch kommerziell ausgeschlachtet und zu Wahlkampfzwecken missbraucht. Darunter leidet das Ansehen der Justiz ebenso wie unter eigenen Fehlern. (dpa)

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