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  3. Prozess in Augsburg: Gutachter: Strafverfahren machte Ursula Herrmanns Bruder krank

Prozess in Augsburg
08.12.2016

Gutachter: Strafverfahren machte Ursula Herrmanns Bruder krank

Michael Herrmann begründet seine Zivilklage damit, dass er seit dem damaligen Prozess gegen den Täter einen Tinnitus habe, der ihn als Musiker und Lehrer störe.
Foto: Ulrich Wagner, Archiv

Vor 35 Jahren starb die kleine Ursula Herrmann. Ihr Bruder will Schmerzensgeld vom verurteilten Entführer. Warum die Chancen auf einen ausführlichen Prozess gestiegen sind.

Es ist ein ganzes Stück wahrscheinlicher geworden, dass es zum zweiten Mal nach dem Strafprozess eine gerichtliche Beweisaufnahme zur Entführung und zum Tod von Ursula Herrmann geben wird. Die Aussage des Gutachters Ralph-Michael Schulte im Schmerzensgeldprozess vor dem Landgericht Augsburg hat dies möglich gemacht.

Schulte bestätigte am Donnerstag, dass die Beschwerden von Ursulas Bruder Michael Herrmann vom Strafverfahren gegen den Entführer kommen. Herrmann leidet seit dem Prozess an einem Tinnitus, der ihn als Lehrer und Musiker in besonderem Maße stört. Er hat deshalb den Verurteilten Werner Mazurek auf Zahlung von 20000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Er hat dies aber auch getan, weil er Zweifel hat, dass der Richtige im Gefängnis sitzt. Der normale Weg durch die Instanzen ist ihm versperrt, das Urteil gegen Mazurek wurde 2011 rechtskräftig.

Das Verbrechen an der kleinen Ursula ist einer spektakulärsten Kriminalfälle Deutschlands. Die Zehnjährige war 1981 am Ammersee entführt und in einer Kiste im Wald vergraben worden. Das Mädchen erstickte. Erst zweieinhalb Wochen später fanden die Ermittler Ursula. Gut 28 Jahre später wurde Werner Mazurek als Kidnapper zu lebenslanger Haft verurteilt.

Nun ist so ein Zivilverfahren oft eine langwierige Angelegenheit. Diese Erfahrung muss auch Michael Herrmann, 53, gerade machen. Seine Klage hat er bereits vor drei Jahren eingereicht. Im Juni 2016 begann der Prozess. Mitte Juli verkündete das Gericht einen Beschluss, der erhebliche Skepsis an der Klage durchscheinen ließ. Die Zivilrichter zweifelten daran, dass Werner Mazurek der Auslöser für die Beschwerden sein kann. Michael Herrmanns Anwalt Joachim Feller hatte diesen Beschluss schon damals als „rechtlich nicht haltbar“ kritisiert. Jetzt sieht es so aus, als ob Feller recht behält.

Zusammenhang zwischen dem Strafverfahren und Tinnitus?

Denn Gutachter Schulte hat ganz klar den Zusammenhang zwischen dem Strafverfahren und Herrmanns Tinnitus herausgearbeitet. Die Festnahme, die Einarbeitung in die Prozessakten und die ein Jahr dauernde Anwesenheit als Nebenkläger im Strafprozess seien für Herrmann eine große Belastung gewesen, sagte der Sachverständige. Auch kritischen Nachfragen der Richter hielt er stand.

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Nach zwei Beratungspausen verkündete die Zivilkammer dann einen neuen Termin: Am 16. Februar 2017 wird sich zeigen, wie es weitergeht. Und wie es im Zivilprozess üblich ist, gibt es dann wieder allerlei Möglichkeiten. Theoretisch kann das Gericht schon ein Urteil verkünden. Nach der Aussage des Gutachters scheint es derzeit aber eher wahrscheinlich, dass die Richter in die Beweisaufnahme einsteigen. „Wir erwarten die Beweisaufnahme“, sagte Rechtsanwalt Feller.

Wenn es so kommt, dann kann es noch einmal richtig spannend werden im Fall Ursula Herrmann. Denn der Verurteilte Werner Mazurek hat die Tat immer bestritten. Deshalb wünschen sich seine Rechtsanwälte Walter Rubach und Katharina von Ciriacy-Wantrup ebenfalls eine ausführliche Beweisaufnahme.

Rubach hatte die Schmerzensgeldklage schon im Vorfeld als „Geschenk des Himmels“ bezeichnet. Er hat Mazurek im Strafprozess verteidigt und sieht nun die Chance gekommen, „ein wackeliges Urteil nach einem Indizienprozess“ zu überprüfen. Ein aktueller Lügendetektortest bescheinige Mazurek, dass er die Wahrheit sagt. Rubach hat zudem ein aussagepsychologisches Gutachten über das frühere Geständnis eines inzwischen toten Alkoholikers anfertigen lassen. All dies will er im Zivilprozess ins Feld führen. Die Chancen dafür sind gestiegen.

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