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Verbrechen: Im Prozess um Kraillinger Doppelmord steht das Urteil bevor

Verbrechen

Im Prozess um Kraillinger Doppelmord steht das Urteil bevor

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    Blumen und Kerzen sowie ein Foto vor dem Haus in Krailling in dem zwei Geschwister grausam ermordet wurden. dpa
    Blumen und Kerzen sowie ein Foto vor dem Haus in Krailling in dem zwei Geschwister grausam ermordet wurden. dpa

    Die achtjährige Chiara und ihre elfjährige Schwester Sharon haben verzweifelt um ihr Leben gekämpft. Ihre Verletzungen und der blutige Abdruck einer kleinen Hand an der Wand zeugen von ihrem Martyrium. Der eigene Onkel soll seine beiden Nichten in Krailling bei München aus Habgier ermordet haben - vor dem Landgericht München weist er die Schuld von sich. Nach einer dreimonatigen Beweisaufnahme geht der Prozess dem Ende zu: Voraussichtlich am Montag (16. April) soll plädiert werden, am Dienstag (17. April) wird das Landgericht München II wahrscheinlich sein Urteil sprechen.

    Der Angeklagte bleibt nach außen ungerührt -  bis auf sein Grinsen

    Selbst erfahrene Ermittler packte das Entsetzen: Der Onkel, selbst Familienvater, soll sich in der Nacht zum 24. März 2011 in die Wohnung seiner Schwägerin geschlichen und die Kinder mit einem Seil, einer Hantelstange und einem Messer ermordet haben. Um einen Erbstreit zugunsten seiner Frau zu entscheiden, wollte der nach einem Hausbau verschuldete Postbote laut Anklage auch die Mutter töten - mit einem Elektrogerät in der Badewanne. Nur weil sie später heimkam, entging sie nach Überzeugung der Anklage der Tat. Die Frau fand die Leichen ihrer Kinder schaurig hindrapiert.

    "Manchmal möchte man nur noch schreien", sagt ein junger Polizist, der mit einer Kollegin als erster am Tatort war. Der frühere Münchner Mordermittler Josef Wilfling spricht in seinem Buch "Unheil" von einem Verbrechen, das "wohl als eines der unfassbarsten und schockierendsten in die Kriminalgeschichte unseres Landes eingehen wird".

    Der 51-jährige Angeklagte jedoch blieb nach außen ungerührt - bis auf sein Grinsen. Manche empfanden es als herablassend, spöttisch, höhnisch. Andere interpretierten es als Distanzierung - als ginge ihn das alles nichts an. Der Angeklagte sei es aber, um den es hier gehe, betonten Staatsanwalt Florian Gliwitzky und die Anwälte von Mutter und Vater der toten Kinder, die Nebenkläger sind.

    Kraillinger Doppelmord: Rückblick auf die Ermittlungen

    Über Monate hinweg versuchten Ermittler die Hintergründe des Mordes von zwei Mädchen aus dem Münchner Vorort Krailling zu klären. Ein Rückblick:

    23. März 2011: In der Nacht werden die Schwestern Chiara (8) und Sharon (11) getötet. Die Mutter arbeitet zu der Zeit in der nahen Musikkneipe ihres Lebensgefährten. Die Wohnungstür ist unverschlossen.

    24. März: Am frühen Morgen kommen die Mutter und ihr Freund nach Hause. Sie finden die beiden Leichen.

    25. März: Das vorläufige Obduktionsergebnis wird veröffentlicht. Demnach wurden die Kinder erstochen und erschlagen. Das Landeskriminalamt hat eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro für Hinweise zur Aufklärung des Doppelmordes ausgesetzt.

    28. März: Die Belohnung hat sich erhöht. Zwei Privatleute geben zusammen noch einmal 10 500 Euro hinzu.

    29. März: Mehr als 500 Menschen kommen zu einem Gedenkgottesdienst.

    1. April: Mit einer privaten Trauerfeier nehmen die Eltern der ermordeten Mädchen Abschied. Kurze Zeit später wird der angeheiratete Onkel der Kinder als Tatverdächtiger festgenommen. Er hatte freiwillig eine Speichelprobe abgegeben, sein genetischer Fingerabdruck stimmt mit DNA-Spuren vom Tatort überein.

    2. April: Gegen ihn wird Haftbefehl wegen Verdachts auf zweifachen Mord erlassen. Als Motiv wird ein Erbschaftsstreit vermutet.

    7. April: Der Mann bestreitet die Tat, wie sein Verteidiger mitteilt.

    14. April: Ein Teilgutachten bestätigt den dringenden Tatverdacht.

    18. April: Die Polizei teilt mit, dass an den beiden Kindern und den mutmaßlichen Tatwerkzeugen DNA-Spuren des vierfachen Familienvaters gefunden wurden. Der mutmaßliche Täter schweigt zu den Vorwürfen.

    15. Juni: Die Ehefrau des Onkels hält ihren Mann für schuldig, wie sie in einem Interview sagt.

    2. September: Die Staatsanwaltschaft München II erhebt Anklage gegen den Onkel. Sie geht davon aus, dass er die Kinder «heimtückisch und aus Habgier» getötet hat. Außerdem soll er vorgehabt haben, die Mutter der Kinder - seine Schwägerin - umzubringen, um an Geld aus dem Nachlass zu kommen. Der Postbote und Vater von vier Kindern soll in finanziellen Schwierigkeiten stecken.

    17. Januar 2012: Der Prozess beginnt.

    Angeklagter weist die Schuld von sich und erhebt Vorwürfe gegen die Ermittler

    "Überlegen Sie, ob Sie Verantwortung übernehmen wollen", rief der Anwalt des Vaters, Andreas von Máriássy, in der letzten Sitzung Ende März dem Angeklagten zu. "Ihre Chance." An diesem 13. Prozesstag hätte das Urteil fallen sollen. Aber der Postbote wollte überraschend aussagen. Freilich kam kein Geständnis: Er wies die Tat von sich, erhob Vorwürfe gegen Ermittler, warf Zeugen Falschaussage vor - und erzählte eine nicht immer logische Geschichte: Seine DNA-Spuren in der Wohnung der Schwägerin stammten von einem Nasenbluten bei einem Besuch. Das Seil, mit dem Chiara gewürgt wurde, habe er bei diesem Besuch Sharon zum Wegwerfen gegeben. Eine Fahrradlampe mit seinem Fingerabdruck habe er ihr geschenkt.

    Kaum Zweifel, dass die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft fordert

    "Er hat Tat- und Geschehensvarianten geschildert, die letztlich für alle Verfahrensbeobachter völlig unplausibel waren", sagt Oberstaatsanwältin Andrea Titz. "Letztendlich hat seine Einlassung in keiner Weise dazu geführt, dass die Ermittlungsergebnisse erschüttert worden wären." Sie sehe durch den Prozess die Überzeugung der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass der Angeklagte der Täter sei. Es gibt kaum Zweifel, dass Staatsanwaltschaft und Nebenklage lebenslange Haft fordern werden. Sie dürften wohl auch beantragen, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit können Verurteilte nicht nach 15 Jahren vorzeitig frei kommen.

    Mehrfach saßen im Gericht die Großmutter der Mädchen, andere Verwandte und Freunde. Nicht in Erscheinung trat in dem Prozess die Mutter, die beide Kinder verlor. Sie wurde unter Ausschluss derÖffentlichkeit vernommen, der Angeklagte wurde während dieser Zeit in einen anderen Raum gebracht. Den Zustand der Frau beschreibt ihre Mutter - die Großmutter der Mädchen - mit wenigen Worten: "Es geht ihr sehr, sehr schlecht." dpa

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