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Mering
10.01.2012

Tauziehen um zwei gehörlose Mädchen: Benachteiligt – oder nicht?

Wollen Gehörlose am Unterricht in Regelschulen teilnehmen, benötigen sie meist einen Gebärdensprachdolmetscher.
Foto: dpa

Eltern aus Mering wollen ihre gehörlosen Töchter auf Regelschulen schicken. Der Bezirk will aber nicht für Dolmetscher aufkommen. Nun legen die Eltern Verfassungsbeschwerde ein.

Demnächst könnte sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München mit dem Fall der beiden gehörlosen Mädchen Melissa (7) und Vanessa (6) beschäftigen, die nach dem Willen ihrer Eltern Regelschulen besuchen und dort mit Hilfe von Gebärdensprachdolmetschern lernen sollen. Der Bezirk Schwaben war nicht bereit, die notwendigen Dolmetscher zu bezahlen. Etwa 15.000 Euro kosten die im Monat. Gestützt auf ein sozialpädagogisches Gutachten des Schwäbischen Förderzentrums für Hörgeschädigte in Augsburg vertritt der Bezirk nach wie vor die Ansicht, dass die Mädchen aus Mering (Kreis Aichach-Friedberg) und Neu-Ulm am besten in dem Förderzentrum aufgehoben sind.

Zwei Sozialgerichtsinstanzen teilten diese Ansicht. Damit wollen sich die ebenfalls gehörlosen Eltern Vanessas und Melissas nicht zufriedengeben. Anfang Januar legten sie Verfassungsbeschwerde ein. Die Anwältin von Vanessas Eltern, Martina Buchschuster, begründet dies damit, dass die Sozialgerichtsbarkeit gegen den Grundsatz der Kostenfreiheit des Schulbesuchs verstoßen habe, der in der Verfassung verankert sei. Außerdem habe es in dem bürokratischen Hickhack um die Mädchen Verfahrensfehler gegeben.

Der Kostenstreit zwischen dem Freistaat und den Kommunen werde „auf dem Rücken behinderter Kinder“ ausgetragen, moniert die Landesarbeitsgemeinschaft Bayern „Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen“.

Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert (CSU) hält, „nachdem ich mir die Meinung vieler Experten angehört habe“, die Entscheidung des Bezirks für richtig. Der Besuch einer Regelschule mit Gebärdensprachdolmetscher sei „nicht nachhaltig“ und sei „eben nicht Inklusion“. Bereits die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder die spätere berufliche Ausbildung setzten enge Grenzen, wenn nur auf die Gebärdensprache zurückgegriffen werden könne. In der Eingliederungshilfe würden aber nur Maßnahmen finanziert, die „erforderlich und geeignet sind“.

Der Bezirk Schwaben gibt laut Reichert für Schulbegleiter – darunter Gebärdensprachdolmetscher – für behinderte Kinder mehr und mehr Geld aus. Dies verdeutliche, dass man seiner Verantwortung mit „äußerst großem Engagement“ nachkomme. Von den Kommunen wurden nach dem Wechsel der finanziellen und organisatorischen Zuständigkeit 130 Schulbegleiter übernommen. Inzwischen sind es 320 Schulbegleiter. Die 2008 von örtlichen Trägern gemeldeten Ausgaben in Höhe von 700000 Euro betrugen im vergangenen Jahr bereits rund fünf Millionen Euro.

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