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VGH: Die NPD darf nicht in Günzburg auftreten

VGH

Die NPD darf nicht in Günzburg auftreten

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    Das Aktionsbündnis "Günzburg - tolerant und weltoffen" hält trotz der endgültigen Entscheidung des VGH's an den geplanten Aktionen fest. Die Bürger wollen ein Zeichen gegen rechtes Gedankengut setzen.
    Das Aktionsbündnis "Günzburg - tolerant und weltoffen" hält trotz der endgültigen Entscheidung des VGH's an den geplanten Aktionen fest. Die Bürger wollen ein Zeichen gegen rechtes Gedankengut setzen. Foto: Berthold Veh

    Es bleibt dabei: Die NPD darf am Samstag nicht in Günzburg auftreten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat gestern Nachmittag die Beschwerde der rechtsextremen Partei gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg abgelehnt. Oberbürgermeister Gerhard Jauernig zeigte sich in einer ersten Stellungnahme erleichtert: „Das ist eine Rote Karte für die Braunen.“ Er sei „glücklich“, dass die NPD mit ihrer Beschwerde gescheitert sei.

    Beschluss ist endgültig – und könnte bundesweite Beachtung finden

    Der NPD-Kreisverband hatte für den geplanten Landesparteitag im Forum am Hofgarten keinen Versicherungsschutz nachweisen können. Deshalb kündigte die Stadt Günzburg den Mietvertrag. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Augsburg habe die Stadt den Vertrag stornieren dürfen. Es falle in die Sphäre der NPD, wenn sie Schwierigkeiten habe, eine Versicherung zu finden, die bereit sei, mit ihr einen Vertrag zu schließen, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts.

    Entgegen einer ersten Verlautbarung legte die rechtsextreme Partei schließlich Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Der VGH bestätigte gestern aber die Ansicht des Verwaltungsgerichts. Der Beschluss ist endgültig – und er könnte bundesweite Beachtung finden.

    Lesen Sie in der Freitagsausgabe der Mittelschwäbischen Nachrichten mehr darüber, wie die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in Günzburg aufgenommen wurde.

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