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26. Januar 2012 20:16 Uhr

www.igel-monitor.de

IGeL: Im Internet über Selbstzahler-Leistungen informieren

Ist die Behandlung unabdingbar für mich oder will der Arzt damit nur extra Geld in seine Kassen spülen? Eine Frage, die sich wohl beinahe Patient schon gestellt hat - besonders, wenn es um die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) geht.

Die gesetzlichen Krankenkassen stufen die meisten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) beim Arzt als eher schädlich denn nützlich ein.
Foto: dpa

Nicht alle Leistungen beim Arzt werden von der Kasse übernommen. Die Individuellen Gesundheitsleistungen zahlt der Patient selbst. Sind sie überhaupt nötig? Ein Homepage klärt auf. Eine, die die Frage eindeutig beantwortet, ist Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Sie sagt klar, dabei gehe es vorrangig  um wirtschaftliche Interessen von Ärzten.

Jährlich 1,5 Milliarden für IGeL

Ihr Tipp daher: Bekommt ein gesetzlich Krankenversicherter beim Arzt eine Selbstzahler-Leistung angeboten, sollte er nicht sofort einwilligen. «Das sind keine Leistungen, wo akuter Behandlungsbedarf besteht. In vielen Fällen sind diese Leistungen ein großes Ärgernis und leider, das muss man sagen, in vielen Fällen sogar medizinisch bedenklich.» Medizinisch notwendige, vom Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannte Behandlungen würden immer von der Kasse übernommen. Das Internetportal www.igel-monitor.de informiert ab sofort über Nutzen und Schaden von Selbstzahler-Angeboten beim Arzt.

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Befragungen hätten gezeigt, dass inzwischen etwa jedem vierten GKV-Versicherten beim Arztbesuch eine IGeL-Leistung angeboten werde und Patienten sich nicht ausreichend darüber informiert fühlten. In vielen IGeL-Fällen komme kein formeller Behandlungsvertrag zustande, Ärzte verlangten manchmal eine Vorabzahlung. «Die Versicherten beklagen sich darüber, dass Zeitdruck aufgebaut wird, dass keine fundierte Entscheidung möglich ist», sagte Pfeiffer. Dieser Druck müsse genommen werden.

Bei Selbstzahler-Leistungen nicht sofort einwilligen

Versicherte dürften nicht in der Arztpraxis mit IGeL-Leistungen überrumpelt werden, forderte Pfeiffer. Zwingend notwendig sei eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient. Außerdem müsse der Arzt auch darüber informieren, welche Diagnose- und Behandlungsverfahren nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen möglich sind und über Nutzen und Risiken aufklären. Bekämen Patienten genug Bedenkzeit, könnte es sein, dass sie sich gegen die vielfach medizinisch bedenklichen Angebote entscheiden.

Hier geht's zu IGeL: www.igel-monitor.de

Auf der neuen Plattform können sich gesetzlich Krankenversicherte ab sofort unabhängig über vorerst 24 häufig angebotene IGeL-Leistungen und deren wissenschaftlich fundierte Bewertung informieren. Dazu zählt zum Beispiel Akupunktur zur Vorbeugung von Migräne. Sie wird als «tendenziell positiv» eingeschätzt, weil sie weniger Nebenwirkungen und weniger Therapieabbrüche im Vergleich zur Standardtherapie mit Medikamenten aufweise. Allerdings gebe es keine Hinweise darauf, dass sie Medikamenten überlegen sei.

Schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient

Neben ausführlicheren Informationen etwa zur Preisspanne der IGeL oder den Empfehlungen anderer Experten umfasst die Seite auch Abschnitte, die sich ausdrücklich an Experten und Methodiker richten. Nutzen und Schaden jeder Leistung werden in einem Fazit anhand von fünf Kategorien bewertet: «positiv» bedeutet, der Nutzen überwiegt eindeutig den Schaden, «tendenziell positiv» heißt, der Nutzen überwiegt geringfügig den Schaden, «unklar» - Nutzen/Schaden sind unbekannt oder ausgewogen, «tendenziell negativ» - der Schaden überwiegt geringfügig, «negativ» - der Schaden überwiegt eindeutig.

Entwickelt wurde die Plattform vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (MDS). Ziel sei es, jeden Monat Informationen über eine weitere IGeL dort einzustellen, sagte MDS-Geschäftsführer Peter Pick. In ein bis zwei Jahren solle es einen großer Teil des IGeL-Marktes abdecken.

IGeL - Fünf Kategorien

Seit Jahresbeginn ist es Krankenkassen gesetzlich erlaubt, manche Individuellen Leistungen in ihre Satzung aufzunehmen und anzubieten. Dazu zählen zum Beispiel Impfungen vor Fernreisen oder bestimmte Früherkennungsuntersuchungen.

Gesetzlich Versicherte geben schätzungsweise rund 1,5 Milliarden Euro jährlich für IGeL aus. «Der IGeL-Markt boomt», erläuterte der MDS-Geschäftsführer Peter Pick den Anlass für das Portal. Die Mehrzahl der bislang 24 auf der Plattform bewerteten IGeL schnitten jedoch nicht gut ab - daher sollten sich Patienten vor der Einwilligung immer unabhängig und ausführlich informieren. dpa Erste Klage in Deutschland wegen minderwertiger Brustimplantate

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