Frau ließ Kühe hungern: Urteil ist jetzt rechtskräftig
Plus Das Oberste Landgericht bestätigt die Entscheidung zur Tiermisshandlung im Raum Aichach. Die Frau, die in Revision gegangen war, ist nun vorbestraft.
Ein Fall von Tiermisshandlung beschäftigt seit einiger Zeit die Gerichte. Wie berichtet, hatte eine Frau aus dem Raum Aichach ihre 20 Kühe in einem Stall hungern lassen. Das Amtsgericht Aichach hatte sie deshalb zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die damals 47-Jährige Berufung ein.
Das Landgericht Augsburg bestätigte das Urteil jedoch und passte lediglich die Höhe der Tagessätze an die Lebensverhältnisse der Frau an. Sie sollte nun 100 Tagessätze à 15 Euro zahlen.
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