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Affing/Haunswies: Tödliche Unfälle bei Affing: Tempolimit und Überholverbot werden ausgeweitet

Affing/Haunswies

Tödliche Unfälle bei Affing: Tempolimit und Überholverbot werden ausgeweitet

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    Früher Überholverbot und Tempo 70: Seit voriger Woche gilt die Neuregelung für alle, die von Haunswies in Richtung Affing fahren - eine Konsequenz der beiden tödlichen Unfälle innerhalb eines Jahres.
    Früher Überholverbot und Tempo 70: Seit voriger Woche gilt die Neuregelung für alle, die von Haunswies in Richtung Affing fahren - eine Konsequenz der beiden tödlichen Unfälle innerhalb eines Jahres. Foto: Martin Golling

    Nach zwei tödlichen Verkehrsunfällen innerhalb eines Jahres haben die Behörden erste Maßnahmen umgesetzt, um den Straßenabschnitt zwischen Haunswies und Affing sicherer zu machen. Die Etappe mit Überholverbot und Begrenzung auf Tempo 70 ist seit wenigen Tagen ausgeweitet.

    Das Landratsamt teilte mit, dass die entsprechenden Schilder seit der vergangenen Woche aufgestellt sind. Sie stehen nun etwa 250 Meter nach Haunswies in Fahrtrichtung Affing. Das Tempolimit galt bislang erst kurz vor der Einmündung der Frechholzhauser Straße. Das Überholverbot ist nun etwa 100 Meter früher als bisher angeordnet.

    Tödliche Verletzungen erlitt ein 27-Jähriger im November bei diesem Unfall zwischen Haunswies und Affing.
    Tödliche Verletzungen erlitt ein 27-Jähriger im November bei diesem Unfall zwischen Haunswies und Affing. Foto: Carmen Jung (Archivbild)

    Diese "geeigneten verkehrsrechtlichen Maßnahmen" hatte die Behörde bereits im Dezember gegenüber unserer Redaktion angekündigt, um die Situation auf der Kreisstraße AIC4 zu verbessern. Betont wurde erneut, dass Fachleute von Polizei und Landratsamt den Streckenabschnitt nach dem zweiten tödlichen Unfall vom 9. November noch einmal genau überprüft hätten, um "mögliche Gefahrenquellen zu beseitigen". Hinweise auf konkrete Ursachen für die beiden Unfälle hätten sich daraus aber nicht ergeben, heißt es in der Pressemitteilung.

    Die Ursachen der beiden tödlichen Unfälle bei Affing sind noch unklar

    Am 9. Januar war ein 27-Jähriger ums Leben gekommen. Der Autofahrer hatte auf dem Weg von Haunswies in Richtung Affing ein Auto überholt, war beim Wiedereinscheren nach rechts von der Straße abgekommen und mit seinem Wagen gegen einen Baum geprallt. Fast an der gleichen Stelle, die etwa 200 Meter vor der Einmündung der Frechholzhauser Straße liegt, hatte sich am 27. Oktober 2021 ein weiterer tödlicher Unfall ereignet. Damals war ein 40-Jähriger in der gleichen Richtung mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn geraten und dort in einen Wagen geprallt. Eine 64 Jahre alte Frau wurde dabei getötet. Ihr 66-jähriger Ehemann erlag zwei Wochen später seinen schweren Verletzungen.

    Dieser Unfall im Oktober 2021 zwischen Haunswies und Affing forderte zwei Menschenleben.
    Dieser Unfall im Oktober 2021 zwischen Haunswies und Affing forderte zwei Menschenleben. Foto: Erich Echter (Archivbild)

    Die jeweiligen Unfallursachen sind bis heute unklar. Die Staatsanwaltschaft erhofft sich darüber Aufschluss von Sachverständigengutachten, die sie jeweils in Auftrag gegeben hat. Die Ermittlungen dauerten noch an, signalisierte Andreas Dobler, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Augsburg, auf Nachfrage unserer Redaktion.

    Der Landkreis prüft nach den tödlichen Unfällen weitere Maßnahmen

    Angesichts der beiden so schwerwiegenden Unfälle innerhalb so kurzer Zeit ist es durchaus denkbar, dass es auf der AIC4 noch weitere Veränderungen geben wird. Der Landkreis, Baulastträger dieser Straße, kündigte in der Pressemitteilung an, dass ab Frühjahr geprüft wird, "welche baulichen Maßnahmen kurz- und mittelfristig eine weitere Verbesserung der Sicherheit an diesem Kreisstraßenabschnitt bringen könnten". Damit befassen sich die untere Verkehrsbehörde und die Tiefbauverwaltung am Landratsamt sowie die Polizei und die Unfallkommission.

    Landrat Klaus Metzger betonte: "Was wir von unserer Seite beitragen können, um Unfälle zu vermeiden, tun wir, und zwar so schnell wie möglich."

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