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Augsburg
27.01.2021

Schuh Schmid scheitert erneut mit Antrag auf Ladenöffnung

Schuhhändler sitzen derzeit auf jeder Menge Ware und dürfen nur über Click&Collect verkaufen. Auch für Kinderschuhe gibt es keine Ausnahme.
Foto: Silvio Wyszengrad

Plus Die Corona-Krise bringt den Handel immer stärker unter Druck. Ein Augsburger Schuhhaus wollte ab Februar zumindest Teile seiner Filialen öffnen. Die Behörden lehnen ab.

Den Augsburger Mode- und Schuhhändlern setzt der anhaltende Lockdown weiter zu. Auch weil Versuche, Ware über soziale Medien oder den Service Click&Collect (von zu Hause bestellen, im Geschäft abholen) zu verkaufen, teils nur mäßigen Erfolg bringt. Denn neben dem fehlenden Einkaufserlebnis hätten die Kunden auch keine Anlässe, für die sie sich mit neuer Mode oder Schuhen eindecken müssten, berichten die Händler.

Kinder brauchen spezielle Schuhe, um Laufen zu lernen – sagt Händler Schuh Schmid. Deshalb sei Beratung wichtig.
Foto: Ida König (Symbolfoto)

Eine Erfahrung, die man auch bei Schuh Schmid macht. Allerdings mit einer Ausnahme: Kinderschuhe. Die Kleinen brauchen im Frühjahr neue, denn auf Corona nimmt das Wachstum keine Rücksicht. "Immer wieder melden sich bei uns Eltern und fragen, ob wir nicht Einzelberatungen mit Terminvereinbarung anbieten können", erzählt Inhaber Robert Schmid und kann die Sorgen der Eltern verstehen. Weil Kinder weiche Knochen haben, können rasch Fehlbildungen an den Füßen entstehen, wenn der Schuh nicht richtig passt. Auch Kinder, die gerade Laufen lernen, bräuchten speziell auf dieses Bedürfnis abgestimmte Schuhe. "Seit Jahren stehen wir hier den Eltern mit Rat und Tat zur Seite. Und jetzt soll das alles nicht mehr wichtig sein", so Schmid.

Schuh Schmid wollte ab Februar Kinderschuhabteilung öffnen

Um den Anfragen der Kunden gerecht zu werden und gleichzeitig für das eigene Unternehmen einen Hoffnungsschimmer zu schaffen, hat Schmid daher für mehrere seiner Filialen Anträge bei den zuständigen Behörden gestellt - unter anderem wollte er ab 1. Februar in seiner Filiale in Neusäß den Bereich Schuhe für Kinder bis drei Jahre öffnen. Er beruft sich dabei unter anderem darauf, dass die aktuell geltenden Bestimmungen es auch Babyfachmärkten erlauben, zu öffnen. Auch dort werden Kinderschuhe dieser Kategorie angeboten.

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Doch Robert Schmid hatte bislang keinen Erfolg. Nach anderen Behörden auch, hat zuletzt das Landratsamt Augsburg den Antrag für Neusäß abgewiesen. Die Begründung: "Ein Schuhgeschäft hinsichtlich des Kinderschuhsortimentes als Babyfachmarkt einzustufen, wäre nicht statthaft, da die Kleinkinderschuhe nur einen marginalen Teil des Sortimentes ausmachen. Anders als im Falle der genannten Fachmärkte, die fast ausschließlich Artikel für Babys und Kleinkinder führen."

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Weiter heißt es, dass auch viele andere Schuhgeschäfte und Kaufhäuser Kinderschuhe im Angebot und in der Folge ebenfalls Anspruch auf eine Teilöffnung hätten, sollte man diese Schuh Schmid ermöglichen. "Man würde damit die Intention, nur einen sehr kleinen Kreis von Geschäften zu öffnen, voll unterlaufen und den aktuellen Lockdown weitgehend konterkarieren", so ein Sprecher auf Anfrage unserer Redaktion.

Augsburgs Händler werden zunehmend unruhig

Für Robert Schmid eine frustrierende Nachricht. "Ich muss wohl einsehen, dass Nikotin und Alkohol für die Politik wichtiger sind, als gesunde Kinderfüße." Ihm bliebe damit nur, den Kunden auch im Kinderschuhbereich Click&Collect und eine Beratung per Telefon anzubieten.

Zuvor hatten bereits andere Augsburger Händler immer wieder darüber berichtet, wie sehr ihnen der Lockdown mittlerweile zusetzt und dass sie es als ungerecht empfinden, dass unter anderem in Supermärkten Mode und Sportartikel oder auch Elektrogeräte oder Spielwaren weiter angeboten werden, während der Fachhändler geschlossen bleiben muss. Im Allgäu mussten Händler deshalb vorübergehend Teile ihrer Verkaufsflächen sperren. So sieht es eine Vorgabe aus dem Staatsministerium für sogenannte Mischbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen auch vor. Allerdings scheint es Auslegungssache zu sein, wer unter welchen Umständen unter diese Regelung fällt. Denn nach einem Eilantrag des Lebensmittelhändlers Feneberg ist das Verkaufsverbot nun wieder aufgehoben worden.

Die Stadt Augsburg sieht sich durch das Urteil des Verwaltungsgerichts in ihrer Strategie bestätigt. Bislang war man bei der Schließung beziehungsweise Abtrennung von Verkaufsflächen bei Mischbetrieben zurückhaltend vorgegangen. Als Begründung nannte man zuletzt das Risiko eines Rechtsstreits mit ungewissem Ausgang. Die Ereignisse im Allgäu bestätigen diese Vermutung.

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