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  3. Augsburg: Darf das Klimacamp bleiben? Stadt Augsburg lässt Vorgehen offen

Augsburg
20.07.2020

Darf das Klimacamp bleiben? Stadt Augsburg lässt Vorgehen offen

Die von der Stadt geplante Räumung des Klimacamps neben dem Augsburger Rathaus ist laut Verwaltungsgericht rechtswidrig.
Foto: Michael Hochgemuth

Plus Die Stadt Augsburg wollte das Camp der Klimaschützer vor dem Rathaus räumen lassen, ein Gericht gebot Einhalt. Geht es vor den Verwaltungsgerichtshof in München?

Die Stadt Augsburg hält sich vorläufig noch offen, wie sie mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Klimacamp neben dem Rathaus umgeht. Wie berichtet hatte das Gericht in einer Eilentscheidung den Bescheid der Stadt, dass das Camp zu räumen ist, für rechtswidrig erklärt.

Stand Montag war noch unklar, ob Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU) das Thema in nächster Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof in München klären lassen möchte, hieß es auf Anfrage bei der Stadt. Auch ob man der Versammlung einen anderen Ort zuweisen möchte oder ergänzende Auflagen erlässt, ist noch offen.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

21.07.2020

Zur Zeit haben viele Politiker Angst sich die Finger zu verbrennen und dulden solche Aktionen, obwohl gegen geltendes Recht verstoßen wird. Würde ein Auto angestrichen, mit vergleichbaren Thesen dort stehen, würde es entfernt werden. Sie fürchten die Randale von Jugendlichen als Reaktion auf Räumung des Platzes.
Die Taktik ist: Auf Ermüdung warten, dann löst sich das Problem von selbst ;-)

21.07.2020

Ein bischen Aufregung schadet dieser langweiligen, spießigen Stadt auf keinen Fall.

21.07.2020

wäre mal interessant wie schnell der Platz geräumt wäre, ginge es um ein anderes Thema...

21.07.2020

Ich habe inzwischen Kenntnis von dem Urteil des VGH aus dem Jahr 2015 genommen und halte ein Vorgehen gegen das Klimacamp für aussichtslos.

Ich war (unangenehm) überrascht, wie der VGH Versammlungsfreiheit interpretiert und welche starke Stellung gegen andere Rechte er dieser einräumt.

Mir geht es dabei nicht um die Sache, denn es muss vollkommen egal sein, ob man einem Anliegen, dem auf diese Weise öffentliche Aufmerksamkeit beschafft werden soll, für legitim oder nicht, für überzeugend oder verdammenswert hält.

Mir persönlich widerstrebt die Auslegung der Versammlungsfreiheit als zulässige Dauerversammlung. Für mich ist das ein Widerspruch im Wortsinn. Eine Versammlung ist eben gerade nichts ununterbrochenes - sondern etwas mit Beginn und Ende innerhalb eines zeitlichen Rahmens, der auch von der Lokalität abhängig sein kann. Alles andere ist eine Dauereinrichtung - in dem Fall im öffentlichen Raum.

Öffentlichkeit herstellen ist legitim und wichtig - kann aber auch störend sein. Wieso kann man Leuten verwehren sich auf Wiesen niederzulassen und wenn man es aus politischen Gründen tut nicht mehr? Warum sollen Rechte Dritter nach Auffassung des VGH hinter dem Recht der Versammlungsfreiheit zurückstehen dürfen?

Für mich ist das, was da neben dem Rathaus stattfindet, eine Besitzstandsstörung. Dort sind Parkplätze, die nicht mehr benutzt werden können. Auf privatem Grund werden Störer (störende Fahrzeuge) äußerst kostenpflichtig entfernt. Nein es kann bei der Beurteilung nicht darum gehen, dass man findet, dass das eine gute Sache ist. Wenn jemand einen geschotterten privaten Vorgarten dazu benutzt, um für mehr blühende Flächen zu werben, wird das auch niemand hinnehmen müssen.

Klar genießen die Camper im Moment Sympathien. Aber was ist, wenn sich nach dem Abziehen dieser dort jemand niederlässt, den man auf keinen Fall neben dem Rathaus seine Meinung vertreten lassen möchte? Kann man dann nicht verhindern, wobei die Sache mit dem Präzedenzfall mit dem Urteil des VGH eh durch ist. Der findet das völlig in Ordnung.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-56136?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1

21.07.2020

Für mich ist es nicht so überraschend, wenn man eine politische Versammlung höher als ein paar halböffentliche Parkplätze bewertet.

Natürlich könnte es sein, dass da morgen Padugly demonstriert. Aber sollte diese Eventualität wirklich die Beurteilung des aktuellen Falls verändern? Ich denke nein!

Die richtige Reaktion ist ganz einfach immer wieder die klare Mehrheitsposition zu verdeutlichen. Die Befürwortung der Beendigung der Kohleverstromung als sukzessiver Prozess bis 2038.

22.07.2020

Also doch: Wenn fürs Richtige demonstriert wird, ist's egal, welche Rechte verletzt werden - ansonsten aus Ihrer Feder wie so oft höchste Aufregung.

Im Übrigen liegen Sie völlig daneben, wenn Sie meinen, eine Versammlung sei vor allem wichtig und an jedwedem Ort zulässig, wenn es darum ginge die Mehrheitsmeinung zu verdeutlichen.

22.07.2020

???
Also wer jetzt hier mehr Aufregung in die Feder legt wäre separat zu klären.

Es wird demonstriert - nach meiner Meinung für eine wirtschafts- und energiepolitisch nicht vertretbare Maßnahme, die global zu wenig Relevanz besitzt, um sie im Hinblick auf das Klima anders zu entscheiden. Wenn diese Demo nun auf dem einzigen nicht eingefriedeten Privatparkplatz der Frau S. stattfinden würde, könnte diese doch den Veranstalter auf Freigabe der Fläche vor einem Zivilgericht verklagen.

Das ist aber nicht der Weg den der Veranstalter und die Stadt Augsburg gegangen sind und den die Stadt Augsburg wahrscheinlich auch nur erschwert gehen könnte. So eine Gebietskörperschaft funktioniert halt auch ohne diese 3 oder 4 Parkplätze am Rathaus und hat dadurch keine unzumutbaren Nachteile. Verwaltungsrichter fangen dann ganz anders zum Denken an, als der Richter am Amtsgericht bei einem Nachbarschaftsstreit um die Nutzung von 12,5 Qm.