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  3. Prozess in Augsburg: War es Vergewaltigung? Was Anwohner am Augsburger Hettenbach beobachteten

Prozess in Augsburg
10.03.2021

War es Vergewaltigung? Was Anwohner am Augsburger Hettenbach beobachteten

Hat ein 48-jähriger seine Geliebte am Hettenbach vergewaltigt oder nicht?
Foto: Klaus Rainer Krieger (Archivbild)

Plus Im Revisionsprozess um eine angebliche Vergewaltigung am Hettenbachufer in Augsburg geben Anwohner vor Gericht ihre Eindrücke wieder. Ihre Aussagen sind präzise, lassen aber dennoch Spielraum.

Es gibt Eindrücke, Vermutungen und es gibt Fakten. Ein Gericht darf sich bei einem Urteil nur auf Fakten stützen, auf Beweise oder auf eine Aneinanderreihung glaubwürdiger Indizien, die ein stimmiges Bild ergeben. Bei einer mutmaßlichen Vergewaltigung geht es letztlich um die Frage: Wem glaubt das Gericht? Selten gibt es unmittelbare Tatzeugen. Im Prozess um die angebliche Vergewaltigung am Hettenbach-Ufer in Oberhausen vom Juni 2019 gibt es zwei Zeugen, die etwas gesehen und gehört haben. Aber eben nur etwas, nicht das Kerngeschehen.

Die 1. Strafkammer beim Landgericht rollt ein Verfahren neu auf, da der Bundesgerichtshof die Verurteilung des 48-jährigen Ahmet B. (Name geändert) zu vier Jahren Haft durch ein anderes Gericht aufgehoben hat. Noch einmal werden alle Zeugen gehört. Der Angeklagte Ahmet B., der noch immer in Untersuchungshaft sitzt, bestreitet vehement, seine damalige Geliebte Amira S. (Name geändert) in jener Sommernacht im Hettenbach-Park mehrfach vergewaltigt zuhaben. Sie habe freiwillig mitgemacht. Eingeräumt hat Ahmet B. lediglich, die 45-Jährige zuvor heftig geohrfeigt zu haben. Amira S. dagegen bleibt auch im zweiten Prozess dabei, sie habe sich zwar nicht gewehrt oder um Hilfe gerufen, sie habe aber dem Angeklagten deutlich zu verstehen gegeben, dass sie keinen Geschlechtsverkehr wolle.

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