Als die 1. Strafkammer des Landgerichtes unter Vorsitz von Christian Grimmeisen den Sitzungssaal betritt, bleibt der Angeklagte Ahmet B. (Name geändert) demonstrativ sitzen. Nach einem kurzen Wortwechsel, bei dem ihn der Richter scharf ermahnt, sagt der Angeklagte: "Ja, ich bin aufgebracht. Ich sitze seit 20 Monaten in Untersuchungshaft. Unschuldig.“ Gegen den 48-Jährigen besteht nach wie vor ein Haftbefehl, weil er in der Nacht zum 19. Juni 2019 im Hettenbachpark im Stadtteil Oberhausen eine 45-jährige Frau vergewaltigt haben soll. Die 3. Strafkammer beim Landgericht verurteilte Ahmet B., der den Vorwurf bis heute heftig bestreitet, im Januar vorigen Jahres zu vier Jahren Haft. Doch der Bundesgerichtshof hob den Schuldspruch in der Revision im August 2020 wieder auf – wegen einer fehlerhaften Beweiswürdigung, wie die Bundesrichter begründeten. Jetzt steht das Verfahren wieder auf Null, eine andere Kammer muss neu entscheiden. Der Vorsitzende Richter Christian Grimmeisen sichert dem Angeklagten zu Beginn einen fairen Prozess zu: „Wir gehen vorurteilsfrei an den Fall heran, was herauskommt, weiß keiner.“
Augsburg