Der Lkw-Fahrer hatte den Ermittlungen zufolge fast eine halbe Tonne Marihuana dabei. Er fuhr damit, so rekonstruierten es Polizei und Staatsanwaltschaft später, von Spanien über Frankreich nach Deutschland. Er kam später in Untersuchungshaft, wurde angeklagt; der Lauf der Dinge in solchen Fällen. Was der üblichen Dramaturgie widerspricht: Im Frühjahr wurde der Mann in einem Prozess am Landgericht Mannheim freigesprochen, auch aufgrund des neuen Cannabisgesetzes. Ein spezieller Fall, aber ein Beispiel, das Strafverfolgern in Augsburg Sorgen macht. Ohnehin könnte die Gesetzeslage vieles in der Region verändern – und tut es teils bereits.
Beim Lkw-Fahrer entschied das Gericht, dass es das zentrale Beweismittel aufgrund der neuen Gesetzeslage nicht mehr verwerten dürfe. Dabei handelte es sich um verschlüsselte Chatnachrichten, über deren Auswertung die Ermittler auf den Mann gestoßen waren. Doch verschlüsselte Nachrichten, so sah es der Vorsitzende Richter, seien nur unter bestimmten Voraussetzungen in Strafprozessen verwertbar – und diese seien im vorliegenden Fall nicht erfüllt, auch da Cannabis seit dem 1. April nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.
Neues Cannabis-Gesetz: Noch keine Anbauvereinigung in Augsburg
In Augsburg gab es keinen vergleichbaren Fall in den vergangenen Jahren. Dennoch sind die Auswirkungen, die das Cannabisgesetz auf die Arbeit der Justiz hat, auch hier groß: So musste die Staatsanwaltschaft tausende rechtskräftige Verfahren überprüfen, was in 300 Fällen zu einem Erlass der Strafe führte. Zum anderen sehen sich Strafverfolger seit April auch mit Hürden konfrontiert, die sie zuvor kaum hatten. Zwar ist der Verkauf von Cannabis weiterhin strafbar, mit dem neuen Gesetz wurden aber die Strafrahmen gesenkt: Auf das Handeltreiben mit der Droge in „nicht geringer Menge“, wie es im Strafgesetzbuch heißt, standen etwa mal ein Jahr bis 15 Jahre Gefängnis, seit April sind es drei Monate bis fünf Jahre.
Oberstaatsanwalt Michael Nißl von der Staatsanwaltschaft Augsburg sieht durch die Absenkung des Strafrahmens „geringere Ermittlungsmöglichkeiten“ und Probleme auch beim Kampf gegen weiterhin illegale Drogen.
Im Drogenmilieu, schildert er, komme man über Kleindealer oft an größere Fische heran. Vorbestrafte Kleindealer seien in der Vergangenheit, auch aufgrund einer Kronzeugenregelung, oft motiviert gewesen, größere Händler zu nennen, die nicht nur mit Cannabis, sondern etwa auch mit Heroin handelten. Doch wer jetzt im öffentlichen Raum 25 Gramm Marihuana in der Tasche habe - früher möglicherweise ein klassischer Kleindealer - gilt nun nicht als Beschuldigter; das neue Gesetz erlaubt es, diese Menge mit sich zu führen. Auch Überwachungsmaßnahmen seien schwieriger geworden, sagt Nißl. Die Verfolgung der Hintermänner sei „massiv erschwert“.
Cannabis-Gesetz hinterlässt in Augsburg deutliche Spuren
Die Polizei zeigt sich auf Anfrage zurückhaltender, was die Auswirkungen des neuen Cannabis-Gesetzes auf ihre Arbeit angeht. Zwar bedeuteten die gesetzlichen Änderungen „einen erhöhten Aufwand im Bereich der Kontrollen“ und auch im administrativen Bereich, an der Arbeit der Ermittler habe sich aber grundsätzlich nichts verändert, „es haben sich schlicht die gesetzlichen Grundlagen verändert, die dementsprechend in der Praxis umgesetzt werden“, heißt es aus dem Präsidium.
Zum Gesamtbild gehört indes auch, dass die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz durchaus im Sinn hat, dass Ermittler sich weniger um Cannabis-Delikte kümmern. Justizminister Marco Buschmann (FDP) etwa prognostizierte im April gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass mit der Teillegalisierung auf Justiz und Polizei mittelfristig weniger Arbeit zukomme und sie perspektivisch entlastet würden. „Sie können dann noch stärker relevanter Kriminalität nachgehen.“
Zwar hinterlässt das Gesetz in Augsburg deutliche Spuren, eines gibt es aber in der Stadt noch nicht: Cannabis-Anbauvereine, auch „Cannabis Social Clubs“ genannt, in denen Mitglieder Cannabis unkommerziell anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben können. Zwar sind im Internet mögliche Vorhaben dieser Art in der Stadt genannt, konkret sind die Pläne aber offenbar vielfach noch nicht. Das Erlaubnisverfahren für die Clubs liegt in Bayern beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, dort war zuletzt noch kein Antrag aus der Stadt eingegangen.
Einer, der in Augsburg einen Anbauverein ins Leben rufen möchte, ist Wenzel Cerveny, Gründer der Hanfladen-Kette, von denen auch in Augsburg zwei Filialen vertreten sind. Doch wann der Cannabis-Club in Augsburg eröffne, könne er derzeit nicht sagen, meint Cerveny. Der Unternehmer möchte zunächst in Aschheim im Landkreis München ein Pilotprojekt starten, ehe er andere Vereine ähnlicher Art auf den Weg bringt.
Doch das Projekt in Aschheim stockt, weil die Gemeinde in der Nähe des geplanten Standortes des Cannabis-Clubs einen Kinderspielplatz errichtet hat. Laut Gesetz müssen Anbauvereine aber einen Mindestabstand von 200 Metern zu einem Spielplatz einhalten. Noch ist der Streit nicht beigelegt oder das Problem für den Hanf-Unternehmer gelöst.
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