
Rechtsstreit um Kündigung könnte Gymnasium Maria Stern lange beschäftigen

Plus Die frühere Leiterin des Gymnasiums Maria Stern wurde nach zwei Jahrzehnten an der Schule entlassen. Am Arbeitsgericht kamen neue Details zum rätselhaften Fall zur Sprache.

Der Rechtsstreit um die fristlose Kündigung der früheren Schulleiterin des Gymnasiums Maria Stern in Augsburg wird voraussichtlich noch Monate andauern. Eine Güteverhandlung am Arbeitsgericht, bei der ausgelotet werden sollte, ob es eine Einigung zwischen den Parteien geben könnte, brachte am Dienstag kein Ergebnis. Im Termin kamen allerdings neue, bislang unbekannte Details zum rätselhaften Führungswechsel an der Schule zur Sprache, der in der Lehreinrichtung viel Unruhe ausgelöst hatte.
Wie groß das Interesse an den Vorgängen innerhalb der Schulgemeinschaft ist, zeigte sich am Dienstag: Im Saal selbst war im Zuschauerbereich kein Platz mehr frei, offenbar verfolgten auch aktuelle wie ehemalige Lehrer und Eltern die Verhandlung. Wie berichtet, war die frühere Rektorin kurz vor Weihnachten entlassen worden; ein Schritt, der unter anderem für den Elternbeirat des Gymnasiums "völlig überraschend" kam, wie das Gremium in einem Brief an die Eltern schrieb, der unserer Redaktion vorliegt. Die Ex-Schulleiterin von Maria Stern war daraufhin gegen die fristlose Kündigung vorgegangen und hatte vor dem Arbeitsgericht Klage eingereicht.
In der nun angesetzten Verhandlung wurde schnell klar, dass sich die Parteien vorerst nicht auf eine mögliche Abfindung einigen würden. Wie Bernd Sandmann, der Anwalt der Klägerin, sagte, habe seine Mandantin eine "seltsame Demontage" erlebt. Es sei behauptet worden, sie habe eine Mitarbeiterin unfair und unangemessen behandelt. Tatsächlich habe sich seine Mandantin, als diese noch Schulleiterin war, an die Trägerin des Gymnasiums gewandt, das Schulwerk der Diözese, um dort über Probleme zu sprechen, die es mit der Mitarbeiterin gegeben habe. Daraufhin sei seine Mandantin "geköpft" worden, "wie der Bote einer schlechten Nachricht im Mittelalter", sagte Sandmann. Bei dieser Mitarbeiterin, mit der die Klägerin offenbar einen Konflikt hatte, handelt es sich, so viel wurde im Gerichtssaal deutlich, um die Stellvertreterin der früheren Rektorin. Diese Stellvertreterin ist an Maria Stern nach wie vor in dieser Position beschäftigt.
Frühere Leiterin von Maria Stern in Augsburg klagt gegen Kündigung
Streit gab es offenbar unter anderem um sogenannte Anrechnungsstunden - also etwa Arbeitsstunden, in denen Führungskräfte an Schulen nicht unterrichten müssen, sondern andere Aufgaben wahrnehmen. Die Mitarbeiterin habe auf deren eigenen Wunsch viele dieser Stunden bewilligt bekommen, sagte der Anwalt, später habe dies aber zu Schwierigkeiten in der Planung des Unterrichts geführt.
Es blieb aber auch nach der Güteverhandlung weiterhin unklar, was das Schulwerk der früheren Schulleiterin eigentlich genau vorwirft, das den Schritt einer fristlosen Kündigung rechtfertigen würde. Anwalt Marcus Klopfer, der in der Verhandlung das Schulwerk vertrat, sagte, es gehe um "schwere Pflichtverletzungen" im Kontext des Persönlichkeitsrechts. Was damit gemeint gewesen sein könnte - etwa etwaige Mobbing-Vorwürfe - führte der Anwalt nicht aus. Das Schulwerk habe sich aber für die "Ultima Ratio" entschieden und zuvor auch keine Abmahnungen gegen die Ex-Rektorin ausgesprochen. Der Anlass der Kündigung war aus Sicht des Schulwerks "schwerwiegend genug".
Die Rektorin von Maria Stern war seit 2003 am Gymnasium
Die frühere Schulleiterin war seit 2003 am Gymnasium gewesen, zunächst als Lehrerin, später als Rektorin. Inzwischen hat die Einrichtung einen neuen Leiter: Nach Ende der Weihnachtsferien, also seit dem 9. Januar, hat Christian Hörtrich die Position an der Spitze von Maria Stern übernommen. Er leitete zuvor das Maria-Ward-Gymnasium in Günzburg, dessen Trägerin ebenfalls das Schulwerk der Diözese ist. Auch für ihn kam die Abberufung nach Augsburg offenbar kurzfristig, im Gespräch mit unserer Redaktion sprach er kürzlich von einem "abrupten Wechsel".
Abgeschlossen ist das Verfahren am Arbeitsgericht mit der gescheiterten Güteverhandlung nicht. Das Gericht hat im April einen Termin für eine Hauptverhandlung angesetzt - dann könnten also Zeugen angehört werden und die konkreten Vorwürfe detailliert zur Sprache kommen; möglicherweise fällt das Gericht dann auch ein Urteil, sofern es nicht doch zu einer Einigung kommt.
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