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  3. Augsburg: Umgestürzte Bäume an Kahnfahrt - Bootsverleih eingestellt

Augsburg
22.09.2022

Umgestürzte Bäume an der Kahnfahrt: Bootsverleih wird eingestellt

Am vergangenen Wochenende ist zum dritten Mal innerhalb weniger Wochen ein Baum an der Kahnfahrt umgestürzt.
Foto: Annette Zoepf

Plus Der Betreiber der Augsburger Kahnfahrt zieht Konsequenzen, nachdem zum dritten Mal ein Baum in unmittelbarer Nähe umgestürzt ist. Er stellt seinen Bootsverleih für diese Saison ein.

Gleich drei Bäume sind innerhalb weniger Wochen nahe der Kahnfahrt umgestürzt – einmal wurden zwei Ruderboote nur knapp verfehlt. Der Schock saß tief. Nach dem jüngsten Vorfall am vergangenen Wochenende hat der Betreiber der Kahnfahrt, Bela Balogh, am Mittwoch nun Konsequenzen gezogen und seinen Bootsverleih mit sofortiger Wirkung für diese Saison eingestellt. Dass er ausgerechnet jetzt handelt, hat Gründe.

Aus der Zeitung habe er erfahren, dass der zuletzt umgestürzte Baum nicht der letzte sein könnte. Auf dem betroffenen Areal, auf dem alle bisher umgestürzten Bäume standen und das für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, hat das städtische Grünamt bereits im Herbst 2021 zehn kranke Bäume ausgemacht, die gefällt werden sollten. Bislang ist das aber nicht geschehen. Der zuletzt umgestürzte Baum stehe laut Stadt ebenfalls auf dieser Liste. "Bleiben also noch neun andere, von denen eine Gefahr ausgeht. Da habe ich Angst um die Sicherheit meiner Kunden", so Balogh. Die beiden zuvor umgestürzten Bäume seien, nach Analyse von Experten, Opfer der enormen Trockenheit in diesem Sommer gewesen. "Das hatte ja keiner vorhersehen können. Das mit den kranken Bäumen ist etwas anderes", so Balogh.

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Die Diskussion ist geschlossen.

21.09.2022

-
Mit welchen „empfohlenen Maßnahmen“ ist sichergestellt (!), dass die
Kiefer nicht doch unerwartet umfällt - wenn auch nicht durch einen nicht
erkennbaren inneren Schaden - was ja kein Einzelfall ist : - ) sondern
durch einen unerwarteten Sturm?

Welche „empfohlene Maßnahme“ schützt vor Letzterem? Beten ?

Wenn er fällt, dann fällt er auf öffentlichen Straßengrund (nicht aus-
zuschließen auf Kinder, sonstige Passanten, besetzte Autos) - nicht
nach „innen“

Wäre ich (obgleich purer „Baumlaie“) Eigentümer des Grundstücks,
auf dem die Kiefer steht, hätte ich das Geld für einen Gutachter ge-
spart und den Baum längst umlegen lassen …….



21.09.2022

Zunächst übersehen:
Immerhin wurde die erlaubte Parkmöglichkeit begrenzt und ein
absolutes Halteverbot im zu erwartenden Fallbereich eingerichtet