Was für amerikanische Präsidenten gilt, gilt vom Prinzip her auch für Präsidenten bayerischer Universitäten: Ihre Amtszeit ist nach dem Gesetz zeitlich begrenzt. Die Universität Augsburg wird nun ihre Grundordnung ändern. Damit könnte Präsidentin Sabine Doering-Manteuffel über die bislang geltenden maximal zwölf Jahre hinaus "regieren". Sowohl die geplante Möglichkeit zur Amtszeitverlängerung als auch die Vorgehensweise sorgen in Reihen der Mitarbeiter für erhebliche Unruhe. Manche sprechen von einem "Skandal".
Bislang wurde der entsprechende Beschluss als eine Art Geheimsache behandelt. Die zuständige Instanz, um die Grundordnung zu ändern, ist der Universitätsrat. Dieses relativ kleine, nichtöffentlich tagende Gremium entschied Mitte November. Im Vorfeld wollte die Universität keine Auskunft über die Pläne geben. Auch nachher wurde wochenlang öffentlich nichts dazu kommuniziert.
Universitätsrat Augsburg beschließt Änderung der Grundordnung
Auf eine erneute Nachfrage teilte die Pressesprecherin Manuela Rutsatz am Freitag mit: "Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung am 16.11.2022 durch eine Änderung der Grundordnung die Begrenzung der Gesamtamtszeit des Präsidenten oder der Präsidentin auf zwölf Jahre aufgehoben." Die neue Regelung werde mit 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten. Die Initiative dafür sei vom Vorsitzenden des Universitätsrats, Roland Jüptner, ausgegangen. Als Begründung wird genannt, die Änderung erweitere "die Freiheit des Universitätsrats", der auch für die Präsidentenwahl zuständig ist, bei seiner demokratischen Wahlentscheidung. Die Uni Augsburg folge damit dem Beispiel bedeutender bayerischer Universitäten wie TU München, Erlangen-Nürnberg, Regensburg oder Bayreuth.
Folgt man Erläuterungen des Augsburger Jura-Professors Josef Franz Lindner, ist dieses Prozedere rechtlich zulässig und nicht unüblich. Zwar schreibt das bayerische Hochschulgesetz grundsätzlich eine maximale Amtszeit von zwölf Jahren für Unipräsidenten vor. "Die Universitäten hätten aber die Möglichkeit, selber Modifikationen vorzunehmen und durch eine Änderung ihrer Grundordnung die begrenzte Amtszeit zu verlängern", so Lindner. "Rechtlich sei es auch so, dass der Universitätsrat die Regelung im Alleingang ändern kann. Das will man in Augsburg offenbar so handhaben." Vor dem Inkrafttreten der Grundordnungsänderung müssen keine Gremien mehr befasst werden, teilt die Universität mit.
Kritiker sagen: Drei Amtsperioden sind genug
Rechtliche Bewertungen sind das eine. Die Art und Weise, wie die Uni nun im kleinen Kreis ihre wichtigste Rechtsgrundlage neben dem bayerischen Hochschulgesetz ändert, sorgt in Reihen der Mitarbeitenden teils für Kritik und sogar Empörung. Einige sprechen von einem "skandalösen Vorgang". Damit werde das Prinzip einer Herrschaft auf Zeit ausgehebelt. Drei Amtsperioden seien genug. Danach sei eine Erneuerung an der Spitze wünschenswert, um Weichen für die Zukunft zu stellen.
Viele in den Reihen des wissenschaftlichen Personals stören sich aber vor allem daran, dass eine solch grundlegende Entscheidung hinter verschlossenen Türen getroffen wurde. Die Universität sei eine öffentliche Einrichtung mit einem großen Budget. Deshalb müsse sie offen informieren, wenn sie ihre "Verfassung" ändern wolle. Geschichtsprofessor Martin Kaufhold meint, "eine Änderung der Grundordnung sollte in einer gewissen Breite diskutiert werden". Aus seiner Sicht müsste der alte Grundsatz gelten: Was alle angeht, sollte auch von allen besprochen und beschlossen werden.
2023 ist Präsidentenwahl an der Uni Augsburg
Dass die Uni ausgerechnet jetzt die begrenzte Amtszeit für ihre Präsidenten abschafft, gilt als brisanter Zeitpunkt. Im kommenden Jahr stehen die nächsten Wahlen an. Amtsinhaberin Sabine Doering-Manteuffel dürfte nach den bisher geltenden Regeln nicht mehr kandidieren. Aktuell gibt es Spekulationen, dass sie eine vierte Amtsperiode dranhängen will und dafür in aller Stille Vorbereitungen trifft. Doering-Manteuffel hat dem Gerücht bislang nicht widersprochen. "Zu ihren Zukunftsplänen macht die Präsidentin keine Angaben", so die Pressestelle.
Warum hält sie sich so bedeckt – zumal ihr viele eine erfolgreiche Arbeit bescheinigen? Auch dafür könnte es einen Grund geben. Nach allem, was man hört, gab es für den jüngsten Beschluss zur Änderung der Grundordnung nur eine relativ knappe Mehrheit im Universitätsrat. Dasselbe Gremium wird 2023 auch den nächsten Präsidenten oder die Präsidentin wählen. Ob es für Doering-Manteuffel, falls sie nochmal antritt, dann zu einer Mehrheit reichen würde, ist noch unklar. Zwar heißt es, die externen Mitglieder des Universitätsrats seien quasi "handverlesen". Die Unileitung hat einen maßgeblichen Einfluss bei der Auswahl der Externen, die aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft kommen. Kenner der Materie gehen davon aus, dass wohl auch genügend hochschulinterne Mitglieder ihre Wiederwahl unterstützen würden, falls die dann 66-jährige Amtsinhaberin einen unbekannten Mitbewerber von außerhalb bekommen sollte. Anders könnte sich die Lage entwickeln, wenn sich ein anderer bekannter und jüngerer Kandidat aus der Uni für die Präsidentschaft bewirbt. Ob es aber so jemanden gibt, dazu ist noch nichts bekannt.
In der ursprünglichen Version dieses Artikels hatten wir berichtet, Roland Jüptner, Vorsitzender des Universitätsrats, habe zwei Presseanfragen zum Sachverhalt unbeantwortet gelassen. Dazu stellen wir richtig, dass diese Anfragen gestellt wurden, Herrn Jüptner aber über die angeschriebenen Stellen nicht erreicht haben.