Der Mann, der in den großen Saal des Landgerichtes in Augsburg geführt wird, trägt Drei-Tage-Bart, einen Pulli mit einem aufgedruckten Motiv des Films „Star Wars“ und eine Jeans. In der Öffentlichkeit würde er Passanten nicht groß auffallen. Was ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, ist aber verstörend. Im August 2024 quälte er laut Ermittlungen seine damalige Partnerin stundenlang und versuchte wohl auch, sie zu töten. Er würgte sie heftig, stach mehrfach mit einer Scherbe auf sie ein. Die Frau, 34 Jahre alt, überlebte das Martyrium und konnte sich zu Nachbarn retten. Im juristischen Sinne schuldig ist der Täter aber wohl nicht.
Während Staatsanwalt Philipp Bodenmüller die Vorwürfe verliest, blickt der 35-Jähriger starr auf das Pult vor sich; immer wieder beginnt er zu weinen. Wie berichtet, gehen die Ermittler davon aus, dass der Mann nach einem Konflikt um das gemeinsame Kind, ein vier Monate altes Baby, ausrastete. Nach der Geburt soll das Paar vermehrt gestritten haben, offenbar auch um den Videospielkonsum des 35-Jährigen. An dem Tag im August schlug der Mann laut Ermittlungen mehrfach auf seine Partnerin ein, stach ihr mit der Scherbe einer Vase in den Oberkörper, schnitt ihr über verschiedene Bereiche des Körpers. Er nahm demnch auch ein Kissen und drückte es seiner Partnerin ins Gesicht, um sie zu ersticken. Die Frau, so schildert es ein erfahrener Kriminalbeamter der Mordkommission als Zeuge, habe „Verletzungen am ganzen Körper gehabt, von oben bis unten“.
Ihr gelang es an jenem Tag, sich aus der Situation zu befreien, zu Nachbarn zu flüchten, den Notruf zu wählen. Das Kind blieb unverletzt. Die 34-Jährige nimmt als Nebenklägerin im Verfahren teil und sitzt auch während der Verhandlung im Saal, neben sich ihre Anwältin Mandana Mauss. Es ist ein Schritt, der dem Opfer einiges abverlangen muss.
Verhandlung in Augsburg: Psychisch kranker Mann quält Partnerin
Juristisch geht es unter anderem um versuchten Totschlag, doch der 35-Jährige ist kein klassischer Angeklagter, sondern ein Beschuldigter in einem Sicherungsverfahren. In der Verhandlung geht es um die Frage, ob der Mann längerfristig in einer Klinik untergebracht wird, was als wahrscheinlich gelten darf. Offenbar leidet er schon länger an einer Form der Schizophrenie; auch im Gerichtssaal hinterlässt er den Eindruck eines zutiefst gestörten, erkrankten Menschen.
Ihrem Mandanten, so sagt es Anwältin Martina Sulzberger zu Beginn, tue die Tat „unendlich leid“, er stelle auch nicht in Abrede, was die Ermittler ihm vorwerfen. Er habe geglaubt, gegen „Dämonen“ zu kämpfen, die aus seiner Partnerin herauskommen. Der 35-Jährige selbst sagt mit brüchiger Stimme, man könne so etwas nicht entschuldigen. Er habe die Realität komplett verloren, sei gefangen gewesen in Wahnvorstellungen. Auf konkrete Fragen der Richter oder des Staatsanwalts antwortet er meist eher allgemein, bricht Sätze ab, redet teils wirr; manches wiederholt er dutzendfach wie ein Mantra: Etwa, dass er durch die Krankheit „vergiftet und manipuliert“ worden sei. Wie am ersten Verhandlungstag deutlich wird, hatte der 35-Jährige bereits in den Wochen und Jahren vor der Gewalttat massive psychische Probleme gehabt, Medikamente dagegen aber abgesetzt, offenbar in der Hoffnung, alleine damit fertig werden zu können.
Richter Michael Eberle, Vorsitzender der zuständigen 4. Strafkammer, fragt nach, warum er die Medikamente nicht weiter genommen habe. Es sei „schwer“ gewesen, auch körperlich, so schildert es der 35-Jährige. Die Kammer hat weitere Verhandlungstermine angesetzt.
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