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Dürfen sehbehinderte Menschen Autofahren?

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Warum blinde Menschen nicht Auto fahren dürfen – und welche Sehwerte vorgeschrieben sind

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    Das eigenständige Fahren eines Autos ist Menschen mit Sehbehinderung unter bestimmten Bedingungen möglich.
    Das eigenständige Fahren eines Autos ist Menschen mit Sehbehinderung unter bestimmten Bedingungen möglich. Foto: Christin Klose, dpa-tmn (Archivbild)

    Für viele Menschen ist ein Auto im Alltag unverzichtbar. Besonders in ländlichen Gebieten ist das Autofahren längst zu einem Synonym für Freiheit und Flexibilität geworden, erklärt ein Bericht des Naturschutzbunds Deutschlands (NABU) zur Mobilität im ländlichen Raum. Ein Privileg, das nicht jedem zuteil wird. Denn: Für die Teilnahme am Straßenverkehr gibt es klar geregelte Voraussetzungen, die Fahrer erfüllen müssen. Dass der Sehsinn für die Sicherheit eine entscheidende Rolle spielt, ist unumstritten. Dennoch betrifft die Frage, ob Menschen mit Sehbehinderung Auto fahren dürfen, grundlegende Themen unserer Gesellschaft, wie Mobilität, Sicherheit – und Teilhabe.

    Rechtlich ist klar geregelt, wer am Straßenverkehr mit einem Auto teilnehmen darf. So legen in Deutschland die Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) fest, welche Mindestanforderungen an die Sehfähigkeit erfüllt sein müssen. Maßgeblich sind dabei laut FeV Kriterien wie Sehschärfe (Visus), Gesichtsfeld und räumliches Sehen. Blinde Menschen können daher nicht als Autofahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Doch welche Regeln gelten genau für das Autofahren mit Seheinschränkung?

    Dürfen Menschen mit Sehbehinderung grundsätzlich Autofahren?

    Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr hält die FeV in ihrer Anlage über die „Anforderungen an das Sehvermögen“ hingegen fest, dass eine „zentrale Tagessehschärfe“ bestehen muss. Konkret bedeutet dies, dass Fehlsichtigkeiten, soweit möglich, korrigiert werden müssen. Laut ADAC erfüllt man die Anforderungen für die Führerscheinklasse B, wenn eine beidäugige Sehschärfe von mindestens 0,7 oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Sehschärfe von mindestens 0,5 auf dem besseren Auge besteht. Wer den Sehtest nicht besteht, muss sich einer augenärztlichen Untersuchung unterziehen.

    Grade der Sehbeeinträchtigung

    Laut dem Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden (BSVSB) gelten Menschen als sehbehindert, die weniger als 30 Prozent sehen. Hochgradig sehbehinderte Menschen sehen weniger als 5 Prozent. Menschen mit geringerem Visus gelten gesetzlich als blind, auch wenn noch ein Restsehvermögen oder Lichtscheinwahrnehmung vorhanden ist.

    Diese Grenzen erreichen Menschen mit Blindheit in der Regel nicht, weshalb Autofahren praktisch ausgeschlossen ist, da die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt werden können. Wer jedoch nur auf einem Auge erblindet ist, kann womöglich am Straßenverkehr teilnehmen, schreibt der ADAC. Bedingung ist dabei, dass bei einer augenärztlichen Untersuchung bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. 

    Welche Mindestanforderungen an die Sehkraft sind gesetzlich vorgeschrieben?

    Nach FeV-Angaben müssen bestimmte Mindestanforderungen an die Sehfähigkeit erfüllt sein. Maßgeblich sind dabei Kriterien wie Sehschärfe, Gesichtsfeld und räumliches Sehen. Laut der FeV (Anlage 6, Anforderungen an das Sehvermögen) muss Folgendes zutreffen:

    • Zentrale Tagessehschärfe: Fehlsichtigkeiten müssen, soweit möglich, korrigiert werden.
    • Folgende Sehschärfenwerte dürfen nicht unterschritten werden: Je nach Einzelfall ist entweder eine beidäugige Sehschärfe von mindestens 0,7 oder eine Sehschärfe von mindestens 0,5 auf dem besseren Auge erforderlich.
    • Das Gesichtsfeld eines Auges oder ein gleichwertiges beidäugiges Gesichtsfeld muss einen „horizontalen Durchmesser von mindestens 120 Grad“ aufweisen. Auch das vertikale Gesichtsfeld müsse intakt sein.
    • Die Beweglichkeit des Auges sollte außerdem garantiert sein. So sind Augenzittern sowie Schielen ohne Doppeltsehen im zentralen Blickfeld bei normaler Kopfhaltung zulässig. Bei Einäugigkeit reiche eine ausreichende Beweglichkeit des funktionstüchtigen Auges.

    Wer entscheidet, ob jemand trotz Sehbeeinträchtigung fahrgeeignet ist?

    Trotz dieser vom Gesetzgeber formulierten allgemeinen Eckpunkte, ist nicht nur die Diagnose entscheidend, sondern das individuelle Leistungsvermögen, das durch augenärztliche Gutachten überprüft werden muss. So darf laut FeV, Anlage 6, die Erteilung der Fahrerlaubnis „in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden, wenn die Anforderungen an das Gesichtsfeld oder die Sehschärfe nicht erfüllt werden [...] Daneben sollte der Fahrzeugführer oder Bewerber eine praktische Fahrprobe erfolgreich absolvieren.“

    Wenn jemand also den Sehtest, welcher laut ADAC vor der Führerscheinprüfung bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden muss, nicht besteht, kann sich bei einem Augenarzt einer gesonderten Untersuchung unterziehen. Erst dann könne laut Automobil-Club die Führerscheinprüfung abgelegt werden.

    Gibt es Möglichkeiten für blinde Menschen, trotzdem Auto zu fahren?

    Der technische Fortschritt bietet nach Angaben des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbands immer neue Möglichkeiten. So könnten autonome Fahrerassistenzsysteme oder moderne Spurhaltewarner etwa Risiken mindern und Fahrende unterstützen – bislang ist diese Nutzung für blinde Menschen jedoch noch Zukunftsmusik.

    Wie bereits heute schon Menschen mit Blindheit das Autofahren erlernen können, zeigt beispielhaft ein Bericht des Norddeutschen Rundfunks (NDR). Hintergrund ist dabei keine technische Innovation, sondern eine jährliche Veranstaltung der Verkehrswacht und des DRK-Katastrophenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern. Die Szenerie gleicht einer normalen Fahrstunde: Der Schüler wird von einem Fahrlehrer angeleitet und bekommt die Funktionen des Autos erklärt. Die Besonderheit: Bei dieser jährlich stattfindenden Fahrstunde findet keine Befahrung der öffentlichen Straße statt, sondern es wird ein Flughafengelände zu Übungszwecken genutzt, auf dem ein Parkour aufgebaut ist.

    Zu Fuß oder mit dem Rad: Worauf sollten Menschen mit Sehbehinderung im Straßenverkehr achten?

    Der § 2 des FeV legt fest, dass Menschen mit Behinderung, die sich nicht sicher im Verkehr bewegen können, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen treffen müssen, um sich selbst und andere nicht zu gefährden. So könnten die Betroffenen etwa eine Begleitung in Anspruch nehmen. Blinde und stark sehbeeinträchtigte Menschen können sich alternativ mit dem Langstock oder einem Führhund kenntlich machen. Diese Kennzeichnungen können im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmenden helfen, besondere Rücksicht zu nehmen und im Einzelfall bei der rechtlichen Bewertung eines Unfalls berücksichtigt werden.

    Reicht das Sehvermögen nicht mehr zweifelsfrei für den Erwerb des Führerscheins aus, kann womöglich noch Fahrrad gefahren werden. Laut dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) liege dies in einer Grauzone, da es keine verbindlichen Vorgaben gebe, wann noch Rad gefahren werden dürfe. Laut DBSV sei jedoch von zentraler Bedeutung, dass man weder sich noch andere im Straßenverkehr gefährden dürfe.

    Was passiert, wenn sich das Sehvermögen nach Ausstellung des Führerscheins verschlechtert?

    Im Gesetzestext der FeV, Anlage 6, ist zudem vermerkt, dass nach dem „Verlust des Sehvermögens auf einem Auge oder bei neu aufgetretener Diplopie ein geeigneter Zeitraum, mindestens drei Monate, eingehalten werden muss, währenddessen das Führen von Kraftfahrzeugen nicht erlaubt ist“. Die Verschlechterung der Sehkraft wird nach Ausstellung der Fahrerlaubnis von einem Augenarzt oder Optiker festgestellt.

    Übrigens: Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass Fahrer nicht verpflichtet sind, ein schlechteres Sehvermögen im Führerschein nachtragen zu lassen. Tragen müsse man die Sehhilfe jedoch, sonst würden Konsequenzen drohen.

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