Der Moment ist schnell passiert: Die Geldbörse ist weg, die Jackentasche leer oder nach der Reise fehlt plötzlich ein wichtiges Dokument für Autofahrer – der Führerschein. Dann tauchen sofort die nächsten Gedanken auf: Was bedeutet das jetzt im Alltag, vor allem wenn man auf das Auto angewiesen ist? Reicht es, den Verlust zu melden – oder drohen bei einer Kontrolle Probleme? Und welche Schritte sind nötig, um möglichst zügig einen neuen Führerschein zu bekommen?
Welche Regeln in Deutschland gelten, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie der Weg zum Ersatzführerschein typischerweise abläuft, lesen Sie hier. Außerdem erfahren Sie, welche Unterlagen für den Neuantrag relevant sein können – etwa bei Diebstahl, Verlust im Ausland oder wenn der alte Führerschein ursprünglich bei einer anderen Behörde ausgestellt wurde.
Führerschein verloren: Darf ich noch Auto fahren?
Wie das Mobilitätsmagazin von bussgeldkatalog.org informiert, darf man kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen, wenn man keinen Führerschein als Nachweis über die Fahrerlaubnis hat. Vor allem bei Polizeikontrollen kann es dann zu Problemen kommen: Laut ADAC muss, wer seinen Führerschein während der Fahrt nicht dabeihat, ein Verwarnungsgeld von zehn Euro zahlen. Es gibt aber Möglichkeiten, die Zeit bis zur Ausstellung eines neuen Führerscheins zu überbrücken, damit man währenddessen weiterhin Auto fahren darf. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.
Wer seinen Führerschein verloren hat, muss dies schnellstmöglich melden und einen Ersatzführerschein beantragen, informiert unter anderem das Serviceportal Baden-Württemberg. Dies ist auch gesetzlich in § 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt: „Ist ein Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.“
Wichtig: Die Fahrerlaubnis an sich muss nicht neu erworben werden – sie bleibt auch bei Verlust des Führerscheins bestehen, informiert das Mobilitätsmagazin. Es muss also keine erneute Prüfung abgelegt werden.
Führerschein neu beantragen: Wo geht das und welche Unterlagen brauche ich?
Zuständig für den Antrag eines neuen Führerscheins – auch Ersatzführerschein genannt – ist laut Serviceportal Baden-Württemberg die Führerscheinstelle des jeweiligen Wohnortes. Das ist entweder die Stadtverwaltung für Bewohner eines Stadtkreises oder das Landratsamt für Bewohner eines Landkreises.
Wie der Landkreis Karlsruhe informiert, kann der Antrag schriftlich oder – soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird – als Online-Antrag gestellt werden. Diese Nachweise und Unterlagen müssen laut ADAC beim Neuantrag eines Führerscheins eingereicht werden:
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles biometrisches Foto
- Eventuell verlangt die Behörde eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Führerscheins.
- Wurde der Führerschein an einem früheren Wohnort ausgestellt, benötigen Antragsteller einen Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister, die sogenannte Karteikartenabschrift. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung mit den Führerscheindaten, die bei der damaligen Fahrerlaubnisbehörde zur jeweiligen Person gespeichert sind.
Führerschein gestohlen: Was ist zu tun?
Wurde der Führerschein nicht verloren, sondern gestohlen, sollten betroffene Autofahrer eine Diebstahlanzeige bei der Polizei aufgeben. Diese stellt eine Verlustbescheinigung aus, die laut Mobilitätsmagazin bei der Führerscheinstelle anstelle der eidesstattlichen Versicherung vorgezeigt werden muss.
Wie lange dauert es, bis der neue Führerschein fertig ist, und was kann ich in der Zwischenzeit tun?
Laut Mobilitätsmagazin dauert es, je nach Behörde, zwischen zwei und sechs Wochen, bis der neue Führerschein fertig ist. Wer es eilig hat, etwa weil ein Urlaub ansteht, kann auch eine Express-Ausstellung des neuen Führerscheins beantragen, informiert der ADAC. Das ist allerdings mit Mehrkosten verbunden.
Für die Zwischenzeit wird dem ADAC zufolge von der Führerscheinstelle eine Bescheinigung über den vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis ausgestellt, etwa für Kontrollen. Diese ist nur so lange gültig, bis der Ersatzführerschein eintrifft, und kostet eine Extragebühr. Der Nachweis enthält kein Foto und ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument gültig.
Falls der alte Führerschein wieder auftaucht, nachdem schon ein neuer beantragt und ausgestellt wurde, muss die alte Fahrerlaubnis unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden, informiert das Serviceportal Baden-Württemberg. Sie wird das alte Dokument vernichten.
Was kostet ein neuer Führerschein nach Verlust?
Dem Serviceportal Baden-Württemberg zufolge können je nach Stadt- oder Landkreis unterschiedliche Kosten anfallen. Der ADAC gibt als Kosten für einen Ersatzführerschein inklusive der eidesstattlichen Versicherung rund 72 Euro an. Hinzu kommen Kosten für das biometrische Foto.
Der Bürgerservice Karlsruhe gibt Kosten in Höhe von 36,50 Euro ohne eidesstattliche Versicherung an. Bei einer Expressbestellung für eine beschleunigte Ausstellung in dringenden Fällen, die drei bis vier Tage benötigt, kommen 22,32 Euro hinzu.
Führerschein im Ausland verloren: Was kann man tun?
Wenn Ihnen Ihr Führerschein im Ausland gestohlen wurde oder Sie ihn dort verloren haben, sollten Sie den Vorfall umgehend bei der örtlichen Polizei melden, empfiehlt der ADAC. Die Anzeige ist für die Rückreise wichtig, damit Sie sich bei Kontrollen ausweisen können, Missverständnisse vermieden werden und keine Bußgelder entstehen.
Wer ohne Führerschein und ohne Nachweis über den Verlust auf dem Rückweg nach Deutschland mehrere Grenzen passiert, muss in den jeweiligen Transitländern mit einem Bußgeld rechnen, das zwischen 20 und 40 Euro liegen kann. Zurück in Deutschland sollte dann bei der Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort ein Ersatzführerschein beantragt werden.
Übrigens: Wer noch einen „alten“ Führerschein hatte und diesen verliert, bekommt einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat ausgestellt. Er ist auf 15 Jahre befristet.
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