Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. FFP2-Maskenpflicht: FFP2-Maskenpflicht in Bayern: So lief die erste Woche

FFP2-Maskenpflicht
23.01.2021

FFP2-Maskenpflicht in Bayern: So lief die erste Woche

Die sogenannte Kulanzwoche der FFP2-Maskenpflicht in Bayern endet. Ab Montag drohen hohe Bußgelder.
Foto: Annette Zoepf (Archivfoto)

Seit Montag läuft die FFP2-Maskenpflicht in Bayern - allerdings in der sogenannten Kulanzwoche noch ohne Sanktionen. Ab Montag wird es ernst.

Die FFP2-Maskenpflicht in Bayern ist gut angelaufen. Zum Ende der Kulanzwoche hin, in der Verstöße noch ungeahndet blieben, ziehen Handel und Nahverkehr eine positive Bilanz. Der bereits zu Beginn hohe Anteil an Menschen mit FFP2-Maske ist weiter gestiegen. Auch die Versorgung mit den Masken ist insgesamt weiter gesichert. Ab Montag drohen 250 Euro Bußgeld, wenn man ohne FFP2-Maske einkaufen geht oder den öffentlichen Nahverkehr nutzt.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Im öffentlichen Nahverkehr sind Menschen mit unzureichenden Masken offenbar sehr selten geworden. In Augsburg sprach man zum Ende der Woche von etwa einem Prozent und einer "fast vorbildlichen" Situation. Dort bereitet sich die Stadt auf das Ende der Kulanzwoche vor. Auch in München bemerkte die U-Bahn-Wache nach Auskunft der Stadtwerke kaum noch Menschen mit Stoffmasken. In Nürnberg liegt der Anteil von Menschen mit FFP2-Maske laut Verkehrsgesellschaft inzwischen bei rund 98 bis 99 Prozent. In allen drei Städten stieg der Anteil über die Woche hinweg an. Ab Montag sollen Menschen ohne FFP2-Maske in Augsburg bei Kontrollen den Nahverkehr verlassen müssen. Bußgelder können allerdings nur Polizei und Ordnungsdienst verhängen, wie es auch aus München heißt. 

Polizei kontrolliert FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

Aus dem Innenministerium heißt es: "Selbstverständlich wird die Bayerische Polizei auch die Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV verstärkt kontrollieren, neben den Kontrollen durch die Betreiber der öffentlichen Verkehrsmittel." Wer mit einer unzureichenden Maske erwischt wird, kann aber zumindest ein Stück weit auf Milde hoffen: Deren Tragen kann laut Innenministerium bei der Bemessung eines Bußgeldes berücksichtigt werden.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Auch im Handel ist man mit den Erfahrungen der Kulanzwoche zufrieden. "Mir sind keine größeren Probleme bekannt, die Kunden kamen schon fast ausnahmslos mit FFP2-Masken", sagte der Geschäftsführer des Handelsverbands Bayern, Bernd Ohlmann. Er sei "positiv überrascht" und sehr zufrieden. Größere Sicherheitsmaßnahmen bei Händlern für die Umsetzung der FFP2-Maskenpflicht seien nicht geplant, so Ohlmann.

FFP2-Maskenpflicht: Innenministerium sieht Händler in der Verantwortung

In Läden sieht das Innenministerium - wie bisher - die Betreiber in der Verantwortung, für die Umsetzung der Maskenpflicht zu sorgen. Wenn im Einzelfall nötig, werde die Polizei aber "natürlich bei der Durchsetzung der verschärften Maskenpflicht" helfen.

Seit Montag gilt in allen Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr in Bayern eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Schutzmasken zum Schutz vor dem Coronavirus. Auch vergleichbare oder höhere Standards sind erlaubt. Das Innenministerium nennt konkret: FFP3, N95, P2, KF94,  DS und KN95. Das Bußgeld für Verletzungen der Maskenpflicht ist mit den neuen Regeln nicht erhöht worden, nur die Bedingungen, wie sie zu erfüllen ist, wurden verschärft.

Die neue Regelung hat teilweise zu erhöhten Preisen für FFP2-Masken und Engpässen in einzelnen Geschäften geführt. Die Versorgung ist aber gesichert, wie Innenministerium, Handelsverband und Apothekerverband versichern. Seit mehreren Tagen gilt bundesweit eine verschärfte Maskenpflicht.(dpa/lby)

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.