
Wie viel Geld bekommen Missbrauchsopfer im Bistum Augsburg?


Die katholische Diözese Augsburg berät über Leistungen "in Anerkennung des Leids". Wie genau setzt sie einen Beschluss der deutschen Bischöfe um?
Gleich in seinem ersten großen Interview nach seiner Ernennung sagte der neue Augsburger Bischof Bertram Meier unserer Redaktion etwas, das bundesweit Beachtung fand: Er könne sich Zahlungen in Höhe von 25.000 Euro an Missbrauchsopfer vorstellen, „in schweren Fällen aber auch mehr“. Kirchensteuermittel wolle er nicht dafür verwenden. Eine Entschädigung von bis zu 400.000 Euro für das lebenslange Leiden von Missbrauchsopfern, wie das Opfervertreter gefordert hatten, lehnte er ab. Das war Anfang Februar.
Im Juni machte der katholische Oberhirte erneut Schlagzeilen: Das Bistum Augsburg kündigte an, über bislang geleistete Beträge von in der Regel 5000 Euro deutlich hinauszugehen. Fortan würden Einmalzahlungen von bis zu 25.000 Euro geleistet – sowie zudem monatliche Zahlungen an Opfer, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten könnten. Für sie sei ein Gesamtbetrag von maximal 75.000 Euro möglich. Damit befand sich das Bistum Augsburg – nach dem Erzbistum Freiburg – in einer Vorreiterrolle. „Ich wollte hier nicht länger zuwarten und die betroffenen Personen vertrösten“, sagte Bertram Meier.
Kirche verspricht Missbrauchsopfern mehrere Tausend Euro Entschädigung
Im September dann beschloss die Deutsche Bischofskonferenz, der Zusammenschluss aller Bischöfe, auf ihrer Vollversammlung in Fulda einheitliche Einmalzahlungen von bis zu 50.000 Euro von Januar 2021 an. Über die je nach Schwere des Missbrauchsfalls unterschiedliche Höhe solle ein unabhängiges Entscheidungsgremium beraten. Was zu der Frage führt: Was gilt denn nun im Bistum Augsburg?
Bertram Meier erklärte bereits, den Beschluss der Bischöfe umsetzen zu wollen. Am Montag sagte ein Bistumssprecher auf Anfrage aber: Bis auf Weiteres werde die seit Juni gültige diözesane Regelung in Kraft bleiben. „Dies betrifft zunächst auch die Höhe beziehungsweise Summe der Zahlungen.“ Derzeit liege für die von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossene Neuregelung noch keine finale Verfahrensordnung vor. „Von dieser wird jedoch die Beschlussfassung der Diözese abhängen.“
Bistumssprecher: Bislang wurden knapp 777.000 Euro an Missbrauchsopfer gezahlt
Eine Entscheidung könnte nach Informationen unserer Redaktion noch im Oktober fallen. Was aber ist damit genau gemeint? Könnte es etwa das Ende der monatlichen Zahlungen im Bistum Augsburg bedeuten? Derzeit herrscht darüber Unklarheit. Was auch damit zu tun hat, dass sich die Bischöfe aller 27 (Erz-)Diözesen in Deutschland nur auf „einen einheitlichen Leistungsrahmen“ geeinigt haben – und eben noch nicht auf eine detaillierte Verfahrensordnung.
Fest steht dagegen: In den vergangenen Jahren zahlte die Diözese Augsburg in 127 Fällen Geld „in Anerkennung des Leids“ sowie für therapeutische Hilfen – insgesamt knapp 777.000 Euro. Im Rahmen der zum 1. Juni in Kraft getretenen Anerkennungs- und Unterstützungsordnung seien bislang acht Fälle behandelt und entschieden worden. Überwiegend handele es sich dabei um Fälle körperlicher Gewalt. Zwei von ihnen seien neu bekannt worden.
Der Kommentar: Die Regelung muss einheitlich sein
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Das Traurige an der Sache ist ,dass nach so langer Zeit immer noch keine endgültige Lösung was die Anerkennungszahlungen betrift vorliegt .Das ist richtig Hohn und Spott den Opfer gegenüber . Es stellt sich nur die Frage und ist unverständlich, wieso die Kirche bieten kann wie bei einer Auktion, und nicht von einem unabhängigen neutralen Gericht bestimmt wird, was sie zu zahlen hat . Es kommt immer auf die schwere des Falls an, aber wenn man bedenkt 75.000 Euro für einen schweren Fall was scheinbar das Maximum ist, was die Kirche bietet, das sind gerade mal 7 1/2 maximal 8 Monatsgehälter eines Bischofs. Bezahlen tut es ja niemand aus der eigenen Tasche ,und bei dem Vermögen wo die Kirche hat ,brauch sich niemand Sorgen um die Institution machen . Das sind ja nur Anertkennungszahlungen, denn Enschädigung würde bedeuten den Schaden auszugleichen, was bei menschlichem Leid nicht möglich ist. Abschließen kann man den Fall nicht so lange eines der Opfer lebt. Die Kirche müsste die Standards die sie setzt zuerst mal selber respektieren. Da werden die Heiligenscheine aufpoliert ,dann lassen sie sich von der Sonne bescheinen ,dann sind sie Scheinheilig.
Das heuchlerische daran ist, dass die Katholische Kirche sich immer noch als der Saubermann, Menschenfreund und Moralapostel hinstellt.
Wenn man in die Geschichtsbücher schaut, dann merkt man, dass dieser Altherrenverein schon mehr verbrechen "im Namen Gottes" begangen hat, oder begingen ließ und immer noch diesen Status hat, da würde jeder Diktator neidisch werden.
Ja es ist ein Verbrechen wenn sich Männer (Priester sind auch Männer) an abhängigen Kindern und Jugendlichen vergehen Das Geschrei darum was es die Kirchen betrifft ob evangelische oder katholische ist heuchlerisch wenn man die Verbrechen im Familien und oder privaten Bereich betrachtet dort ist es schlimmer ausgeprägt und die Opfer werden nicht entschädigt wenn überhaupt die Öffentlichkeit davon Einblick bekommt Da Würdenträger der Kirchen an Vertuschung beteiligt waren/sind ist verwerflich aber auch verständlich wer will seine Organisation schon so erniedrigt gestellt sehen
Adolf Schrom , wenn sie Verständnis haben dafür ,kann ich Ihnen sagen ich nicht. Mag sein das es in der Familie, oder im privaten Bereich schlimmer ist ,aber wir müssen in Betracht ziehen, dass die Kirche andere benehmens ,und moralische Standards setzt bei ihren Beschäftigten . Da haben schon Menschen ihr Brot verloren ,weil sie geschieden waren und wieder geheiratet haben. Andere heiraten oft nicht aus diesem Grunde. Und da liegt der Unterschied, dass bei dem Kleinen setzt man den Holzhammer an ,und bei den Großen zieht man die Samthandschuhe an. Die Kirche müsste erst mal selber die Standads die sie selber gesetzt hat halten.
"Kirchensteuermittel wolle er nicht dafür verwenden" ???
Welche Mittel dann ??
Bitte ehrlich sein !!
Glaubt die Kirche sich mit Geld freikaufen zu können. Die schuldigen gehören hinter Gitter in eine JVA wie andere kriminelle auch.