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Paris: Kalinka-Prozess geht im Oktober weiter

Paris

Kalinka-Prozess geht im Oktober weiter

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    Fall Kalinka: Neue Ermittlungen drei Jahrzehnte nach dem Tod des 14-jährigen Mädchens.
    Fall Kalinka: Neue Ermittlungen drei Jahrzehnte nach dem Tod des 14-jährigen Mädchens. Foto: DPA

    Der Pariser Prozess um den schwäbischen Arzt Dieter K.  und den Tod seiner französischen Stieftochter Kalinka wird fortgesetzt. Die französische Justiz legte den 4. Oktober als neuen Starttermin für die Gerichtsverhandlung fest. Sie soll nach Angaben vom Dienstag bis zum 21. Oktober dauern.

    K. ist angeklagt, seine 14 Jahre alte Stieftochter Kalinka im Sommer 1982 in seinem Haus am Bodensee getötet zu haben. Der leibliche Vater des Mädchens, André Bamberski, ist davon überzeugt, dass der 75-Jährige Kalinka vergewaltigte und mit einer Spritze umgebracht hat.

    Der spektakuläre Prozess war Anfang April wegen Herzproblemen des angeklagten Arztes  aus dem Landkreis Lindau am Bodensee abgebrochen worden. Er steht unter Verdacht, Kalinka vor fast drei Jahrzehnten getötet zu haben. Der leibliche Vater des Mädchens, André Bamberski, hatte den deutschen Mediziner Ende 2009 nach Frankreich verschleppen lassen. Damit wollte er erreichen, dass dieser dort noch einmal vor Gericht gestellt wird.

    Dieter K. war bereits 1995 in Abwesenheit in Frankreich zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er den Tod seiner Stieftochter verursachte. Die Bundesrepublik lieferte Dieter K. aber nie aus, weil die deutsche Justiz zuvor ein Ermittlungsverfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt hatte.

    Der leibliche Vater von Kalinka wollte dies allerdings nicht hinnehmen und fädelte im Oktober 2009 die Entführung von Dieter K. nach Frankreich ein. Die vermutlich von den Kidnappern alarmierte Polizei nahm den Deutschen dann fest.

    Die Gerichtsverhandlung wird im Oktober komplett neu beginnen, da neue Geschworene vereidigt werden müssen. Ärzte hatten nach der Aussetzung des Prozesses im April zudem dafür plädiert, Dieter K. nur noch drei Stunden täglich im Gericht zuzumuten. dpa

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