In Bayern sind in den letzten fünf Jahren mindestens 3250 Ausnahmegenehmigungen für neue Bauvorhaben in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten erteilt worden. Dies räumt das Bayerische Umweltministerium nach einer Landtagsanfrage der Grünen ein. In nur 66 Fällen wurde dort seit 2020 ein Ausnahmeantrag abgelehnt.
Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei Hochwasser regelmäßig überflutet oder für den Rückhalt von Hochwasser benötigt werden. In Bayern sind aktuell 805 solcher Flächen ausgewiesen - 378 davon neu in den letzten zehn Jahren.
„Die Söder-Regierung erklärt permanent, dass sie den Hochwasserschutz in Bayern voranbringen wolle“, kritisiert der unterfränkische Grünen-Landtagsabgeordnete Patrick Friedl: „Doch zugleich sieht sie sich außerstande die reihenweise Genehmigung von Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten zu verhindern.“ Damit erhöhe sich aber nicht nur die Gefahr für Leib, Leben und Eigentum der Bevölkerung, warnt Friedl: Auch dem Hochwasserschutz erweise man damit einen Bärendienst - weil die Flächen für den Hochwasserrückhalt dringend benötigt werden.
Landkreise wollen Bürgern „möglichst große Freiheit belassen“
Die Staatsregierung reicht die Verantwortung dafür jedoch postwendend an die Landratsämter weiter: Diese würden „in eigener Zuständigkeit“ über die Baugenehmigungen entscheiden. Grundlage dabei sei das Wasserhaushaltsrecht (WHG) des Bundes, das „einen umfangreichen Katalog an Tatbestandsvoraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen“ enthalte.
Tatsächlich ist in Paragraf 78 Satz 5 WHG festgeschrieben, dass Baugenehmigungen in Überschwemmungsgebieten erteilt werden können, wenn damit der Hochwasserrückhalt oder bestehender Hochwasserschutz „nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt“, der Hochwasser-Abfluss nicht verändert und der Bau „hochwasserangepasst ausgeführt“ wird.
„Zugelassene Bauten in entsprechenden Bereichen sind im Ergebnis Teil einer Risikoabwägung, die vom Staat unter gewissen Voraussetzungen als hinnehmbares Risiko akzeptiert wird“, erklärt der Bayerische Landkreistag dazu auf Nachfrage. Das aktuelle System versuche, den Bürgern „möglichst große Freiheit zu belassen“. Kehrseite dieser Freiheit sei jedoch die Eigenverantwortung der Bauherren: Es müsse „klar sein, dass der Staat nicht jedes Risiko übernehmen kann“, erklärt der Landkreistag.
Versicherungen fordern gesetzliches Bauverbot in Überschwemmungsgebieten
Schon heute sei die Hochwassergefahr für viele Gebäude in Bayern „immens“, warnt dagegen der Gesamtverband der Versicherer (GDV). So seien in Bayern derzeit über 65.000 Wohngebäude hochwassergefährdet. Vor dem Hintergrund häufiger auftretender Extrem-Wetterereignisse sei es „gefährlich und gefährdend, dass in Überschwemmungsgebieten weiterhin Bauland ausgewiesen wird und neu gebaut werden darf”, finden die Versicherer: Notwendig sei deshalb „jetzt ein klares gesetzliches Bauverbot in Überschwemmungsgebieten”.
Das bayerische Umweltministerium sieht sich allerdings auch hier nicht zuständig: Eine landesrechtliche Regelung sei „nicht sinnvoll“, weil Bayern „nur die Anforderung an bauliche Anlagen“ regeln könne, nicht aber „die Bebaubarkeit von Grundstücken“. Die Umweltministerkonferenz habe jedoch bereits 2021 neue bundesrechtliche Regeln „in Bezug auf den besseren Schutz vor Hochwasser angeregt“.
Das bayerische Kabinett beschloss zudem vergangene Woche, dem Hochwasserschutz in Bayern im Rahmen eines „überragenden öffentlichen Interesses“ bei Planungen und Entscheidungen künftig „mehr Beachtung“ zu schenken. Eine Vorgabe, die auch für die Ausnahme-Baugenehmigungen gelten müsse, verlangt der Grüne Friedl: „Dies sollte dem Schutz der Überschwemmungsgebiete vor Bebauung noch mehr Nachdruck verleihen.“
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