Geschwindigkeit anpassen, mehr Abstand zu vorausfahrenden Autos halten und Nebelscheinwerfer nutzen: Am Mittwochmorgen, 15. Oktober, heißt es für Autofahrerinnen und Autofahrer in großen Teilen Bayern wieder besonders aufzupassen. Denn der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat erneut wegen Nebels eine Wetterwarnung für viele bayerische Landkreise herausgegeben. Auf der A8 kam es am Mittwochmorgen dann auch direkt zu einem Unfall – ob der Nebel ursächlich war, muss aber noch ermittelt werden.
Aktuell gilt die Warnstufe 1, die niedrigste der vier Wetterwarnstufen des DWD. Doch auch diese bedeutet, dass es zu Nebelbänken mit einer Sichtweite von weniger als 150 Metern kommen kann. Der DWD warnt zudem, dass diese plötzlich auftreten können, daher sollte das Fahrverhalten bereits bei besserer Sicht angepasst werden. Am Vortag hat der Nebel auch für einen Stau auf der A8 bei Augsburg gesorgt.
Wetterwarnung wegen Nebels: Diese Landkreise in Bayern sind betroffen
Für folgende Landkreise in Bayern gilt die Wetterwarnung wegen Nebels:
- Landkreis Oberallgäu
- Landkreis Unterallgäu
- Stadt Memmingen
- Landkreis Ostallgäu
- Landkreis Neu-Ulm
- Landkreis Augsburg
- Stadt Augsburg
- Landkreis Günzburg
- Landkreis Dillingen
- Landkreis Donau-Ries
- Landkreis Aichach-Friedberg
- Landkreis Dachau
- Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
- Landkreis Freising
- Landkreis Erding
- Landkreis Landshut
- Stadt Landshut
- Landkreis Mühldorf am Inn
- Landkreis Dingolfing-Landau
- Landkreis Altötting
- Landkreis Rottal-Inn
- Landkreis Deggendorf
- Landkreis Passau
- Stadt Passau
- Landkreis Traunstein
Wetter in der Region: Auch am Donnerstag ist mit Nebel zu rechnen
Laut DWD gilt die Warnung ab den Morgenstunden bis etwa 10 Uhr. Dann dürfte sich der Nebel weitestgehend aufgelöst haben. Der DWD warnt aber bereits für die Nacht auf Donnerstag: Auch dann soll es wieder in weiten Teilen Bayerns zu dichtem Nebel kommen. Zudem wird es kalt, die Temperaturen fallen auf bis zu 1 Grad. Dadurch kann es zu Frost in Bodennähe kommen.
Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer: Das ist der Unterschied
Übrigens: Für die Verwendung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchte . Nebelscheinwerfer sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und daher nicht in jedem Auto vorhanden. Daher gibt es auch keine Regeln, wann sie verwendet werden müssten. Wenn die Sicht schlecht ist, sei es wegen Nebel, Schnee oder Regen, können Sie die Nebelscheinwerfer einschalten.
Anders die Nebelschlussleuchte: Diese muss verbaut sein, um bei sehr schlechten Sichtverhältnissen sichtbar zu bleiben. Sie darf aber erst angeschaltet werden, wenn die Sicht durch Nebel auf weniger als 50 Meter fällt.
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