Wer krank ist und einen Facharzt in Bayern braucht, wartet oft sehr lange. Auf dieses Problem hat die Techniker Krankenkasse (TK) hingewiesen: Obwohl der Freistaat im Bundesvergleich gut mit Fachärztinnen und Fachärzten versorgt sei, warten demnach 48 Prozent der Patientinnen und Patienten länger als vier Wochen auf einen Behandlungstermin – 31 Prozent sogar mehrere Monate. Wir fragten nun bei Expertinnen und Experten nach, was sie raten.
- Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach empfiehlt die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), die unter der Rufnummer 116 117 zu erreichen ist oder unter www.116117-termine.de und nach eigenen Angaben einen Facharzttermin innerhalb von fünf Wochen in zumutbarer Entfernung vermittelt. Die CSU-Ministerin erklärt in diesem Zusammenhang auch, dass es nun wichtig sei, dass die Bundesregierung die angekündigte bessere Patientensteuerung, beispielsweise im Rahmen eines Primärversorgungsmodells, vorantreibt. Auf Landesebene setze sie sich beispielsweise dafür ein, dass es künftig schneller mit der Terminvergabe geht, indem es etwa Förderprogramme gibt, um gezielt Fachärztinnen und -ärzte für eine Tätigkeit auf dem Land zu gewinnen.
- Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, rät Patientinnen und Patienten, sich bei gesundheitlichen Beschwerden zunächst an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt zu wenden. „Dort kann die medizinische Dringlichkeit fachkundig eingeschätzt werden. Wenn ein zeitnaher fachärztlicher Termin erforderlich ist, stellt die hausärztliche Praxis eine sogenannte Hausarztvermittlung aus, die den Zugang zu einem schnelleren Termin erleichtert.“ Die Praxen einiger Fachgruppen bieten auch sogenannte „offene Sprechstunden“ an, die entsprechenden Zeiten können auf den Praxis-Seiten im Internet gefunden oder telefonisch in der Praxis erfragt werden. Außerdem verweist auch Quitterer auf die TSS der KVB.
- Die Krankenkasse AOK verweist ebenfalls auf die TSS der KVB. Die KVB biete zudem mit „DocOnLine“ ein Online-Angebot für Bayern an, das schwerpunktmäßig für Akutereignisse vorgesehen sei. Patientinnen und Patienten, deren behandelnder Haus- und/oder Facharzt/-ärztin während den Sprechzeiten nicht erreichbar ist, oder die akut außerhalb der Sprechzeiten erkranken, können je nach Beschwerdebild und Dringlichkeit bei akuten medizinischen Beschwerden per Video mit Ärztinnen und Ärzten digital in Kontakt treten. Das Onlineportal www.doconline-bayern.de leite Patientinnen und Patienten noch vor Aufsuchen einer Bereitschaftspraxis, Notaufnahme oder einem Anruf bei der 116 117 in die richtige Versorgungsebene und biete eine telemedizinische Behandlung. Ist nach der Videosprechstunde noch eine persönliche Vorstellung bei einer Ärztin oder einem Arzt notwendig, werde eine Weiterbehandlung über die etablierten analogen Strukturen gewährleistet.
- Auch die Barmer verweist auf die TSS, aber auch auf den „Barmer Teledoktor“, der täglich von 6 bis 24 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 3333 500 erreichbar sei. Er bietet Barmer-Versicherten medizinische Beratung zu Symptomen, Medikamenten und Behandlungen. Aus dem Ausland sei das Team unter +49 202 568 3333 500 erreichbar.
- Ebenso verweist die Verbraucherzentrale Bayern auf die TSS. Allerdings betont Referatsleiter Sascha Straub auch: Benötigt man einen Termin bei einem besonderen Facharzt (zum Beispiel Radiologen, Spezialinternisten, Kinder- und Jugendpsychiater), müsse der Patient zusätzlich einen Dringlichkeitscode angeben. Diesen erhalte er über den Hausarzt. „Ohne den Code muss man deutlich länger auf einen Termin warten.“ Nachteilig sei, dass keine Wunschtermine oder Termine für Routineuntersuchungen über die Terminservicestelle vermittelt werden. „Außerdem kann ein vermittelter Arztbesuch mit einer längeren Anfahrt verbunden sein. Wir empfehlen dennoch, in dringenden Fällen von diesem Service Gebrauch zu machen, bevor man eine Behandlung zu lange aufschiebt.“
- Die unabhängige Patientenberaterin Carola Sraier erklärt: „Eine Möglichkeit ist der Besuch der offenen Sprechstunde, die jeder Vertragsarzt abhalten muss.“ Hier könnten dringende Fragen geklärt werden, um dann weitere Schritte zu planen, siehe www.kvb.de/mitglieder/praxisfuehrung/pflichten/sprechstunden.
Wer einen Hausarzt beziehungsweise eine Hausärztin hat, sollte diesen/diese aufsuchen und um eine Überweisung bitten. Man könne auch die TSS anrufen und sich Kontakte nennen lassen. „Dann tief durchatmen, ruhig das Anliegen schildern und nicht verzagen“, sagt Sraier, die aus Erfahrung weiß, dass die TSS nicht immer hilfreich sei. Daher rät sie überdies, im Freundes- und Bekanntenkreis nachzufragen, wer einen guten Facharzt, eine gute Fachärztin für das jeweilige Gebiet kennt. „Manche Krankenkassen helfen auch bei der Vermittlung von Facharzt-Terminen. Daher kann man hier auch nachfragen.“
Patientinnen und Patienten die arbeitsunfähig erkrankt sind, sollten nach Ansicht von Sraier sich Unterstützung bei der Krankenkasse (KK) erbitten, gegebenenfalls mit Hilfe des Medizinischen Dienstes nach konkreten Vorschlägen zur weiteren Behandlung fragen, wie zum Beispiels spezielle Schmerztherapie oder Behandlungen in Klinikambulanzen. Die Krankenkassen hätten zum Teil spezielle Versorgungsverträge (Selektivverträge) mit medizinischen Einrichtungen, zum Beispiel für die Behandlung von Augenerkrankungen. Sraier sagt: „Wir müssen uns als Patientinnen und Patienten, aber auch als Angehörige selbst kümmern – das hat Vor- und Nachteile.“
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