Pendlerinnen und Pendler brauchen in Bayern Ende dieser Woche einmal mehr viel Geduld. Die Gewerkschaft Verdi hat in 13 Städten Beschäftigte im ÖPNV am Freitag und Samstag zu ganztägigen Warnstreiks aufgerufen. Wo mit Einschränkungen zu rechnen ist – und worum es in dem Tarifstreit geht:
Wann und wo genau wird gestreikt?
In Bayern sind die Beschäftigten in den fünf großen Städten München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg und Ingolstadt zum Streik aufgerufen, außerdem in Schweinfurt, Schwabach, Fürth, Bamberg, Bayreuth, Dachau, Passau und Landshut. Auch in anderen Bundesländern wird gestreikt. Der Streik beginnt am Freitag, 27. Februar, um 0 Uhr und endet am Samstag, 28. Februar, um Mitternacht.
Welche Verkehrsmittel sind betroffen?
Im aktuellen Tarifstreit geht es um die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der kommunalen Nahverkehrsunternehmen. Das sind Verkehrsbetriebe, die direkt von den Städten betrieben werden. In München betrifft der Streik daher Busse, Trams und U-Bahnen, in Augsburg sind es Straßenbahnen und Stadtbusse. Nicht bestreikt werden, wie auch schon in der Vergangenheit, S-Bahnen und Regionalzüge, da dort ein anderer Tarifvertrag gilt. Buslinien, die von privaten Unternehmen betrieben werden, fahren ebenfalls. Zudem stellen die Verkehrsunternehmen für die Streiktage in der Regel eingeschränkte Notfahrpläne für den Busverkehr auf. Bei U-Bahn und Tram gibt es in der Regel keine externen Dienstleister. Hier kommt es auf die Streikbeteiligung an, ob einzelne Linien bedient werden können.
Tarifstreit im ÖPNV: Warum wird gestreikt?
Bundesweit laufen die Tarifverhandlungen im Nahverkehr zwischen Verdi und den kommunalen Arbeitgebern. In Bayern fordert die Gewerkschaft Verdi für die etwa 9000 Beschäftigten in mehr als 20 Unternehmen, für die der Tarifvertrag gilt, unter anderem eine Entgeltsteigerung um 668,75 Euro sowie eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit. Bislang gibt es keine nennenswerte Annäherung. Der Kommunale Arbeitgeberverband hatte die Warnstreiks zuletzt kritisiert. Die Forderungen der Gewerkschaft seien nicht erfüllbar.
Müssen Beschäftigte, die den ÖPNV nutzen, trotz Streik zur Arbeit kommen?
Die einfache Antwort lautet: ja. „Jeder Einzelne ist arbeitsrechtlich selbst dafür verantwortlich, pünktlich am Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erscheinen“, heißt es von der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft. Damit das gelingt, müssen Arbeitnehmer alle zumutbaren Mittel ergreifen. Das heißt, dass viele im Zweifel mehr Zeit einplanen müssen. Denn wer auf das Auto umsteigt, muss gerade im Berufsverkehr mit mehr Stau rechnen. Auch ein Taxi zu nehmen, gilt als zumutbar. Die Kosten dafür muss der Arbeitgeber nicht übernehmen. Zahlreiche Unternehmen setzen am Streiktag jedoch verstärkt auf Homeoffice-Regelungen.
Was gilt für Kinder und Jugendliche, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren?
Wie das bayerische Kultusministerium mitteilt, findet am Freitag trotz des Streiks regulärer Unterricht statt. Das Ministerium kommt Familien aber entgegen: „Schülerinnen und Schüler, die wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht zur Schule kommen können und über keine alternativen Fahrtmöglichkeiten verfügen, können ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben“, heißt es in einer Meldung des Ministeriums. In diesem Fall müsse die Schule aber umgehend informiert werden, ähnlich wie bei einer Krankmeldung. Gleiches gilt für Fälle, in denen Kinder wegen des Streiks zu spät zum Unterricht kommen. Details seien mit den jeweiligen Schulen direkt zu klären, schreibt das Ministerium. (mit dpa)
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren