Das Urteil des Schwurgerichts des Landgerichts Augsburg gegen die Mutter, die bei Unterglauheim ihr neugeborenes Kind ausgesetzt hatte, wird nicht überprüft. Wie die Anwältin der Frau aus dem Landkreis Dillingen, Cornelia McCready, mitteilt, wurde die Revision vom Bundesgerichtshof ohne Begründung verworfen. Damit ist das Verfahren rechtskräftig beendet.
Das Schwurgericht hatte die Angeklagte vergangenes Jahr wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Noch im Gerichtssaal hatte McCready angekündigt, dieses Strafmaß nicht akzeptieren zu wollen. Ihrer Meinung nach wurde der psychische Zustand ihrer Mandantin im Urteil nicht ausreichend berücksichtigt.
Gutachter stellte geistige Einschränkungen fest
Ein Gutachter habe bei der damals 32-Jährigen geistige Einschränkungen festgestellt, die juristisch im Bereich des „Schwachsinns“ anzusiedeln seien. Dies habe das Gericht nicht richtig eingestuft. Ein Satz in der Urteilsverkündung sorgte damals bei der Anwältin, aber auch in den sozialen Netzwerken, für Aufsehen: „Wir glauben nicht, dass Sie so doof sind, wie Sie sich darstellen.“
Die Mutter hatte ihr neu geborenes Kind in einer Wiese nahe Unterglauheim zurückgelassen. Als der Säugling gefunden wurde, war er unterkühlt, von Tieren – unter anderem Ameisen – angenagt und durch zwei Stichwunden am Hals und am Kopf verletzt worden. Letztere soll die Mutter ihm zugefügt haben. Wochenlang kämpfte der Bub ums Überleben – mit Erfolg.
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