Prozess um ausgesetzten Säugling: Mutter muss in Haft bleiben
Plus Das Verfahren um den nahe Unterglauheim ausgesetzten Buben ist rechtskräftig beendet. Die Mutter bleibt in Haft.
Das Urteil des Schwurgerichts des Landgerichts Augsburg gegen die Mutter, die bei Unterglauheim ihr neugeborenes Kind ausgesetzt hatte, wird nicht überprüft. Wie die Anwältin der Frau aus dem Landkreis Dillingen, Cornelia McCready, mitteilt, wurde die Revision vom Bundesgerichtshof ohne Begründung verworfen. Damit ist das Verfahren rechtskräftig beendet.
Das Schwurgericht hatte die Angeklagte vergangenes Jahr wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Noch im Gerichtssaal hatte McCready angekündigt, dieses Strafmaß nicht akzeptieren zu wollen. Ihrer Meinung nach wurde der psychische Zustand ihrer Mandantin im Urteil nicht ausreichend berücksichtigt.
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